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Betrug, Fälschung, Kontoauszüge, ARGE

Frage von haris23 haris23

Hallo Leutz bitte um eure hilfe,

mein freund hat heute mir gesagt frag mal deinen Internet Ratgebern über folgendes... Der war heute bei der Sachbearbeiterin ARGE, die Sachbearbeiterin hat zu ihn gesagt du hast im Juni gearbeitet und uns nichts mitgeteilt und nebenbei HArtz IV empfangen wir haben das über die Lohnsteuerkarte rausbekommen. Mein Freund hat für eine woche gearbeitet und ca. 250,00 euro verdient in der Zeit und obendrauf hat der voll idiot die Kontoauszüge von der BANK Wo steht Eingang LOHN/GEHALT 250,00 abgeändert und hingeschrieben EINGANG einen namen von einem freund und die kontoauszüge der ARGE (Hartz IV) abgegeben. Er hat ja die kontoauzüge geändert und der ARGE gegeben das die eben net merken das er in der zeit gearbeitet hat..Wenn die jetzt das merken bei den untersuchungen das die abgegebenen kontoauszüge gefäscht sind. Weil sie ja jetzt über die Lohnsteuerkarte wissen das er in Juni gearbeitet hat und bei Akteneinsicht auf die kontoauszüge einen blick vielleicht werfen werden und merken das da was nicht stimmt. Was denkt ihr was erwartet in für eine starfe Gefägniss? GELDSTRAFE ? wenn wie hoch

Bitte um eine antwort

MfG Haris

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Antworten (6)

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Auf Grund des nachweisbaren Vorsatzes - wie dämlich muss man sein - und der kriminellen Energie, die er zur Fälschung aufgwandt hat, wird er afst sicher nicht mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren davon kommen, sondern sich auf ein Strafverfahren freuen dürfen.
    Da der Schaden - etwa 120 EUR, wenn kein weiteres Erwerbseinkommen vorlag - allerdings pillepalle war, dürfte die Strafe nicht sehr hoch ausfallen; also nix mit Knast oder zahlen bis zum Sankt Nimmerleinstag .... ;)

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    Antwort von fleppenweg fleppenweg

    ne saftige geldstrafe wegen betrug und rückzahlung der leistung

    Kommentar von veraeva12 veraeva12veraeva12

    quark, wo nichts ist, kann man nichts holen...

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    Antwort von veraeva12 veraeva12

    er wird wohl auf jeden fall die sozialleistungen teilweise zurückzahlen müssen.

    das andere ist mehr als "kinderkacke" einzustufen, aber immerhin verboten. kommt dann auf den richter an.

    sozialbetrug ist nicht gerne gesehen.

    tritt ihn von mir in den hintern! danke!

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    Antwort von ivonne82 ivonne82

    as nennt sich dann sozialbetrug und kann mit einer geld- oder freiheitsstrafe (bis zu 5 jahren, in besonders schweren fällen bis zu 10 jahre) bestraft werden. http://www.123recht.net/article.asp?a=49709&ccheck=1

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    Antwort von DerHans DerHans

    Wie bitte, hat er einen Kontoauszug gefälscht? Mit Radiergummi und Bleistift? Das ganze nennt sich Leistungserschleichung und ist nichts anderes als Betrug. Wenn dann noch eine Urkundenfälschung dazu kommt, kann es teuer werden. Wenn er eine Geldstrafe bekommt, und nicht zahlen kann, geht er in den Knast. Für je 10 € ein Tag Knast.

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    Antwort von ITDAU ITDAU

    Wer so eine SCh... macht gehört bestraft!

    Das ist Urkundenfälschung zum iegene Vorteil, Hinterziehung von Sozialleistungen etc.

    Ganz schlimm und mehrere Jahre, wenn Du Glück hast auf Bewährung. Geld zurück obendrein.

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