Betriebsrat gleichzeitig Führungskraft..? geht das ..?

5 Antworten

Auch Führungskräfte sind Arbeitnehmer. Und wenn sie die Interessen der Beschäftigten vertreten, können sie auch im Betriebsrat sein. Andersherum gesagt, man kann nur dann etwas dagegen unternehmen, wenn sie gegen ihre Pflichten als Betriebsrat verstoßen. Probleme könnte ich mir nur dann vorstellen, wenn es deutliche Interessenskonflikte gibt, also zum Beispiel, wenn das BR-Mitglied in der Personabteilung Kündigungen von Beschäftigten schreiben muss.

Laut Betriebsverfassungsgesetz §5 sind nur Gesellschafter oder Geschäftsführer keine Arbeitnehmer und somit von der BR-Wahl ausgeschlossen. Sowohl aktiv als auch passiv. Sie dürfen weder wählen noch gewählt werden.

"die Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft oder die Mitglieder einer anderen Personengesamtheit, soweit sie durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung der Personengesamtheit oder zur Geschäftsführung berufen sind, in deren Betrieben;"

Geht, sollte aber nicht sein. Weil es schnell zu Interessenkonflikte kommen kamm.

Über den Begriff leitender Angestellter (ist von der Wahl zum Betriebsrat ausgeschlossen) findest du näheres im § 5 Abs.3 und 4 BetrVG .

Zum Thema Erlöschen der Mitgliedschaft gibt der §24 BetrVG Auskunft.

Auskunft sollte dir auch die betreffende Gewerkschaft geben können.

"Ein Schelm,der Böses dabei denkt"...Hallo picasa1,ich hätte damit auch ein Problem.Der Betriebsrat soll hauptsächlich die Interessen der "normalen"Belegschaft wahrnehmen und nicht zum Instrument der Geschäftsleitung werden.Die Frage ist,warum sie von offensichtlich vielen Wählern da hineingekommen sind.Im übrigen,ohne daß ich Jemandem etwas unterstellen will:Betriebsratsmitglieder genießen einen besonderen Kündigungsschutz! Es gibt die Möglichkeit,einen Betriebsrat auch wieder abzuwählen,wie genau die Bedingungen dafür sind,weiß ich leider nicht aus dem Stehgreif...Ja,frag bei der Gewerkschaft nach

Das machen die Bosse gerne um den Betriebsrat zu schwächen. Erkundige dich bei deiner Gewerkschaft was man da machen kann.