2

Betriebskostenguthaben bei Hartz4 will Vermieter nur direkt an Jobcenter zahlen

Frage von martinapa martinapa

Meine Betiebskostenabrechnung ergab ein Guthaben, jetzt schreibt mein Vermieter, das Guthaben könne nur direkt an das Jobcenter/Arge ausgezahlt werden, da das Jobcenter auch für meine Mietzahlungen aufkommt. Meine miete wird auch seit einiger Zeit von der Arge direkt an den Vermieter gezahlt. Darf der Vermieter mich trotzdem so einfach übergehen?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (13)

  • 7
    Antwort von GerdaG GerdaG

    Ja, darf er.

  • 2
    Antwort von Engelchen46 Engelchen46

    Ja, da die Vorauszahlungen von der Arge geleistet wurden. Hättest du eine Nachzahlung zu leisten, würdest du ja auch zur Arge gehen und die bitten die Nachzahlung zu bezahlen. Es geht halt nicht immer so, dass man nur Geld haben kann..schon garnicht, wenn andere für dich bezahlen. So harte Worte deshalb, weil es schon heftig sein muß, wenn die Arge direkt an den Vermieter zahlt und nicht du die Miete in die Hand bekommst, um sie dann zu überweisen.

    Kommentar von martinapa martinapa

    wie meinst du das muss heftig sein? Hab ich nicht den Mietvertrag mit dem Vermieter?

    Kommentar von Engelchen46 Engelchen46Engelchen46

    Du Scherzkeks...und wer bezahlt deine Miete?

    Ich kenne Fälle, da hat der Mieter die Miete von der Arge bekommen und versoffen...darum meinte ich, das die Arge direkt überweist, da muß schon ein heftiger Grund vorliegen.

    Kommentar von martinapa martinapa

    Naja, das jobcenter, aber darf mich der Vermieter trotzdem so einfach übergehen?

    Kommentar von Janni1979 Janni1979Janni1979

    Du hast zwar den Mietvertrag aber wer zahlt ??? Du ??

    Kommentar von Engelchen46 Engelchen46Engelchen46

    @martinapa: Warum willst du eigentlich so unbedingt das Geld in der Hand haben, um dann an die Arge zu überweisen??? Nachtigall-ick-hör-dir-trapsen

    Kommentar von martinapa martinapa

    Auch wenn ich das Geld sowieso wieder ans jobcenter zahlen muss, für ein paar Wochen ein bisschen mehr auf dem konto zu haben ist auch nicht schlecht. ausserdem finde ich es nich gut, wenn der Vermieter mich einfach so umgehen will. Ich bin doch nicht entmündigt.

    Kommentar von Janni1979 Janni1979Janni1979

    Dann zahl deine Miete halt selber dann bekommst du erst den Überschuss. Und was willst mit dem Geld ? ausgeben kannst es eh nicht weil sonst die Arge dir aufs Dach steigt

    Kommentar von Engelchen46 Engelchen46Engelchen46

    Durch die direkte Überweisung der Arge an deinen Vermieter...rückst du einer Art Entmündigung schon sehr nahe..zumindest muß es einen Grund geben für die Direktüberweisung. Und von wegen..ein paar Wochen ein wenig Geld mehr auf dem Konto haben..falsch: hättest du es auf dem Konto, müsstest du sofort an die Arge bezahlen und nicht erst in ein paar Wochen.

    Kommentar von martinapa martinapa

    Naja, ich hatte schon mal Mietschulden, deshalb überweist die Arge wohl auch direkt an den Vermieter. Trotzdem, was geht das den Vermieter an? Und real muss man auch nich sofort zahlen, etwas Zeit vergeht immer

    Kommentar von Janni1979 Janni1979Janni1979

    und genau weil du schon mal Mietschulden hattest ist es besser die Arge zahlt deine Miete und bekommt den Überschuss als das Du noch mehr schulden machen kannst wenn du das Geld einfach verballerst.

  • 2
    Antwort von manu04 manu04

    ist zwar nicht nett,aber das darf er :-(( hättest eh keine chance es zu behalten !!!!

    Kommentar von martinapa martinapa

    Hab ich nicht den Mietvertrag mit dem Vermieter, warum muss der Vermieter dann erst nicht an mich zahlen?

    Kommentar von Janni1979 Janni1979Janni1979

    Wenn du so kommst dann zahl du doch deine Miete und lass es nicht die Arge machen ;) Das Geld bekommen die so oder so

  • 1
    Antwort von TanteBertha TanteBertha

    Ja, denn die Arge hat für Dich die Nebenkosten, zumindest teilweise, gezahlt. Also steht der Arge auch der "Überschuss" zu.

  • 1
    Antwort von AALFI AALFI

    Der übergeht Dich nicht der zahlt das Geld nur dem Empfangsberechtigten aus. Oder würdest Du die Nachzahlung selber übernehmen?

  • 1
    Antwort von wim50 wim50

    Wenn er die Miete direkt vom Jobcenter bekommt, ist das der naheliegende Weg. Oder aber, es gibt eine Mitteilung und die ARGE zahlt im Folgemonat entsprechend weniger.

  • 1
    Antwort von Janni1979 Janni1979

    Wieso übergeht dein Vermieter dich ? Die Arge zahlt doch einen Teil ( den größten ?? ) der Betriebskosten also steht ihnen doch auch eine Rückzahlung zu wenn es sie gibt

  • 1
    Antwort von nickymaus nickymaus

    ich glaube das er das darf.Denn das Arbeitsamt würde eh deine Nachzahlung einbehalten.

  • 1
    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Da, die Arge hat einen Anspruch darauf. Das ist auch der Grund, warum viele Hartz4-Empfänger oft nicht besonders auf Heiz- und Wasserkosten achten. Es lohnt sich nicht für diese Leute. Die Arge zahlt auch die Nachforderungen des Vermieters.

  • 1
    Antwort von GabrielBlack GabrielBlack

    Ja, darf er. Das Guthaben gehört nicht dir sondern dem Amt da es diese Rechnungen fü dich bezahlt.

  • 1
    Antwort von ibicks ibicks

    du mußt es ja sowieso dorthin zurückzahlen, also ist es doch egal.

  • 1
    Antwort von Arwen45 Arwen45

    Natürlich, Du lebst vom Staat, dann muss der Staat das Geld auch zurückbekommen.

  • 0
    Antwort von NicciNicoletta NicciNicoletta

    Ja. Was meinst du als Hartz IV aufkam obwohl vor Hartz IV alle selbst gezahlt haben, ging das Guthaben an die Arge, weil dies als Einkommen galt. Sag mir wo die Logik davon ist. Und nun hat die Arge selbst gezahlt und daher steht ihnen leider auch das Geld zu.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.