Hallo,
nein, es kostet nichts.
Als ehrenamtliche Betreuerin Deiner Verwandten bekommst Du auch keine Aufwandsentschädigung.
Das Vormundschaftsgericht bestimmt nicht den Betreuer, sondern immer wird der Wunsch des Betroffenen berücksichtigt.
Es verhndelt aber die Betreuungsbereiche ( z. B. Vermögens-, Gesundheits-, Aufenthalts- sorg/bestimmungsrecht usw.), aber nur, wenn Deine Verwandte NICHT MEHR ZURECHNUNGSFÄHIG IST und dies nicht mehr allein bestimmen kann.
Du kannst es auch mit Deiner Verwandten allein vereinbaren, das ist den Gerichten lieber.
Wenn Du die Unterlagen brauchst, schreib mir, ich schicke Sie Euch zu.
Betreuungsverfügung und Vollmacht.
Ist genauso rechtskräftig wie ein Gerichtlicher Betreuer.
Alles Gute!
ein Amtsarzt und/oder ein Anwalt kommt zur Begutachtung der Lage.