Betäubungsmittel von polizei unter der Parkbank gefunden, wie soll ich vorgehen ?

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Sollte eine Vorladung der Polizei kommen, so mußt Du dieser nicht Folge leisten und solltest es auch nicht tun. Einer Vorladung der Staatsanwaltschaft, wenn denn eine kommen sollte, mußt Du Folge leisten. Du brauchst aber nur Angaben zu Deiner Person machen, zu eventuellen Vorwürfen kannst Du die Aussage verweigern.

Es ist letztlich so, daß man Dir nachweisen muß daß die gefundenen Sachen Dir gehören. Die Tatsache daß Du mit Deiner Freundin auf der Bank gesessen hast, unter der die Sachen gefunden wurden recht nicht aus.

Also bleib ruhig und harre der Dinge die da kommen, oder eben auch nicht.

Bley1914  16.01.2017, 00:22

Wo kommen Vorladungen von der Staatsanwaltschaft, Wäre mir neu? Bundesland ?   

Bley 1914

Artus01  16.01.2017, 08:19
@Bley1914

Zunächst solltest Du genau lesen was ich geschrieben habe:

Einer Vorladung der Staatsanwaltschaft, wenn denn eine kommen sollte, mußt Du Folge leisten.

Dazu muß, oder sollte man wissen daß die Staatsanwaltschaft oberste Ermittlungsbehörde ist, die sich durchaus herausnehmen kann Vernehmungen selbst durchzuführen. Sie tut dies auch, wenn auch nur selten und bei solchen Kleinkram in der Regel nicht.

... locker bleiben ...da wird warscheinlich keine post von der polizei kommen....und falls doch,brauchste zur vorladung bei der polizei gar nicht hingehen...spätestens danach kommt (wenn überhaupt ) nen brief das irgendwelche ermittlungen bzw verfahren eingestellt worden sind...

Nun ja man könnte sicher dem Beutel mit Drogen Fingerabdrücke entnehmen, und diese dann mit euren vergleichen um festzustellen, dass sie keinem von euch gehört haben. 

Da die Drogen weder direkt bei euch gefunden wurden, und ihr auch nicht dabei beobachtet wurdet diese weggeworfen zu haben, würde ich mir da nicht einen allzu großen Kopf machen. 

Der Vorladung der Polizei muss man übrigens nicht nachkommen, sondern kannst auch schriftlich aussagen. Auch hast du das Aussageverweigerungsrecht.

Solange du keinen Brief von Richter oder Staatsanwalt bekommst, musst du nirgends erscheinen. 

Aber du solltest da dennoch mit deinen Eltern drüber reden und ihnen das schildern wie es vorgefallen ist. Vielleicht haben deine Eltern ja eine Rechtsschutzversicherung, von der sie Gebrauch machen können. Sprich einfach mal einen Anwalt einschalten. 

Jurek439 
Fragesteller
 14.01.2017, 10:31

Gut ich habe in den Ferien "mal" gekifft" aber seid Schulanfang auch sofort wieder damit aufgehört. Von mir aus können die meinen Fingern scannen wie sie wollen und den von meiner Freundin auch.

Meine Meinung

Es war leider schon falsch ,aber das liegt an eurer  Unwissenheit.

Ihr habt ausgesagt das ihr beide das gleiche ausgesagt habt, klingt erst ganz o. K., aber wenn 2 oder Mehr die gleiche aussage machen mit Punt und Komma, glaubt euch das kaum noch einer ,weil davon ausgegangen wird das ihr euch Abgesprochen habt.

Natürlich müssen die euch das beweisen, aber wenn ihr schon mal damit zu tun hattet werden die Reste finden. Sagt nichts mehr und sucht euch einen Anwalt der sich auskennt.

Das ihr auf einer Bank zusammen gesessen seit kann sogar dazu führen, das man  euch deshalb schon eine Zusammenarbeit zutraut.

Ich wünsch Euch alles Gute und Glück und Erfolg  und streicht das Wort DROGEN aus euren Köpfen für immer.

Bley 1914

Jurek439 
Fragesteller
 15.01.2017, 22:33

Also wir haben nicht ausgesagt das wir beide das selbe gesagt haben meine freundin hat mir (nachdem sie zuhause war) was sie den bullen gesagt, sie war sehr weinerlich hat gesagt sie hatte noch nie etwas damit zu tun und hat gesagt das ich neben ihr auf der bank saß, ich wurde dazu geholt und wurde gefragt ob ich etwas mit den Betäubungsmittel zu tun hätte, ich verneinte und dann war gut

du musst da nicht hingehen. dann wird es an die staatsanwaltschaft abgegeben und das jugendamt bernachrichtigt. es werden tests angeordnet und es wird geklärt wer das zeug nimmt.