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Besitze ich noch meine Staatsangehörigkeit aus Kasachstan?

Frage von Redman88 Redman88

Mittlerweile sind 16Jahre vergangen und ich bin mir nicht sicher, ob ich meine Bürgerschaft in Kasachstan noch besitze. Gibt es eine Regel, dass man innerhalb einer bestimmten Zeit, die Staatsangehörigkeit verliert? Kann ich sie beantragen, oder wie läuft es ab?

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Tibettaxi Tibettaxi

    16 Jahre hier, d.h. du bist 1993 ausgereist.

    Ich vermute du bist spätaussiedler und somit deutscher. Somit hast du durch die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit nicht deine kasachuische Sta verloren. Wenn du früher ausgereist bist könnte es sein das du durch Auflösung der sovietunion deine soviet-sta verloren hast und keine Sta eines Nachfolgestaates erworben hast.

    Wenn du als Kontingentflüchtling gekommen bist und vor 2007 eingebürgert wurdest hast du deine Sta behalten, biste später eingebürgert worden mustest du sie eigentlich aufgeben.

    Wie wäre es wenn du einfach mal die kasachischje Botschaft/konsulat fragst - die können deine Frage rechtsverbindlich beantworten: http://www.botschaft-kaz.de/

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    Antwort von nicknack72 nicknack72

    Tja, wie sollen wir denn das wissen, OIDA ???

    Kasachische Botschaft?

    Kommentar von Tibettaxi TibettaxiTibettaxi

    Was heist den OIDA ?

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    Antwort von Berny2 Berny2

    Wenn sich nichts zwischenzeitlich getan hat, dürftest Du sie noch besitzen. Ob es kasachstanische Gesetze gibt, dass Du sie unter bestimmten Bedingungen verlieren kannst: Wer weiss das hier schon. Solltest mal das Konsulat anrufen.

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    Antwort von butz1510 butz1510

    Normalerweise bleiben Kasachen Kasachen. Kasachstan weigert sich bisher standhaft, jemanden aus der Staatsbürgerschaft zu entlassen. Wir haben hier eine Menge Kasachen (Spätaussiedler), die lieber heute als morgen ihre zweite Staatsbürgerschaft los wären, aber es geht nicht.

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    Antwort von Malustra Malustra

    Du solltest die entsprechenden Gesetze Deines Heimatlandes studieren. Dort sollte das geregelt sein.

    Aber diese Arbeit solltest Du nicht uns in die Schuhe schieben.

    Vom Gefühl her meine ich, daß man jemanden enstsprechend informieren muß, wenn man ihm die Staatsbürgerschaft wegnehmen will.

    Aber es heißt ja auch: andere Länder, andere Sitten (Gesetze).

    Frag mal hier nach:

    Konsularabteilung der Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin Herr Yryskali Daurenbek, Konsul Herr Marlen Kalambayev, Vizekonsul

    Adresse: Nordendstraße 14-17, 13156 Berlin Tel.: (030) 47 007 0 (von 14.30 bis 17.00 Uhr) Fax: (030) 47 007 131 E-Mail: konsulat@botschaft-kaz.de

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    Antwort von ziuwari ziuwari

    was hast du denn für einen paß...

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    Antwort von Rudi2009 Rudi2009

    Wenn du keine andere beantrag hast, gilt die alte!

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    Antwort von quietprof quietprof

    Bürgerschaft oder Angehörigkeit? Bei Euch noch immer ein Unterschied. Wenn es um die Staatsbürgerschaft geht, die verfällt nicht, es sei denn, bei Wechsel in eine andere (z.B. deutsche Staatsangehörigkeit) :-)

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