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Beschwerde beim Vermieter --> Rauswurf?

Frage von TWxxx TWxxx

Wenn sich alle anderen Mieter eines Hauses beim Vermieter über einen einzelen Mieter beschweren, KANN der Vermieter dem "Übeltäter" kündigen.

Aber MUSS er das? Oder kann er sagen, ist mir egal, klärt das selbst?

Sagen wird die anderen Mieter beschweren sich, dass der einzelne Mieter die Treppe nicht putzt o.ä.

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Antworten (14)

  • 10
    Antwort von amdros amdros

    Schau mal nach..ob der Grund hier festgehalten ist??

    Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

    a) Eine Vertragsverletzung des Mieters (eine einmalige Vertragsverletzung soll hier bereits ausreichen). Gemeint sind in erster Linie solche Vertragsverletzungen, die zu einer nachhaltigen Störung des Hausfriedens führen.

    (Vertragsverletzungen, die einen vertragswidrigen Gebrauch darstellen, werden dagegen von der fristlosen Kündigungsmöglichkeit des § 553 BGB erfasst.)

    b) Die Vertragsverletzung muss vom Mieter verschuldet sein. Wichtig: Ist der Mieter schuldunfähig, z.B. infolge einer psychischen Erkrankung, so mangelt es an der Voraussetzung 'Verschulden'. Trotzdem kann der Vermieter kündigen und zwar wegen Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Störung auch unter der nötigen Rücksicht auf kranke Menschen nicht mehr hinnehmbar ist.

    b) Dem Vermieter muss die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar sein. Voraussetzung für die Unzumutbarkeit wird regelmäßig sein, dass der Mieter abgemahnt wurde und trotz der Abmahnung die Störung fortsetzt.

    Grundsätzlich ist eine Fristsetzung zur Abhilfe bzw. eine Abmahnung seitens des Vermieters aber nicht erforderlich, denn bereits eine einmalige Vertragsverletzung kann für die fristlose Kündigung ausreichen.

  • 4
    Antwort von osmond osmond

    Hi, der Vermieter will zuerstmal Miete kassieren und die Nebenkosten. Dann erst will er friedliche Verhältnisse. Bsp.weise keine** Mietkürzungen** wegen Unzufriedenheit, Mängel, Fehlern. Einem Mieter zu kündigen ist nicht einfach. Da muß schon viel passieren. Oft ist es leichter, selber auszuziehen. Und falls Mieter nicht ausziehen will, kostet das das Geld des Vermieters (Rechtsstreitigkeiten). Im Regelfall mahnt der Vermieter an. Siehe Link. Gruß Osmond http://www.mieterverein-hamburg.de/laerm.html Zitat: Recht: Verstoßen Hausbewohner wiederholt gegen die Hausordnung, kann der Vermieter eingeschaltet werden, damit er die „Störer“ zur Vernunft bringt. Gravierende Lärmstörungen, die öfter vorkommen, können eine Mietminderung rechtfertigen, zumal wenn es sich um nächtliche Störungen handelt. Tipp: An den Vermieter sollte man erst dann herantreten, wenn man vergeblich versucht hat, den Störer durch freundliche und sachliche Ansprache (oder ein entsprechendes Schreiben) zur Einhaltung der Hausordnung zu bewegen. Vielen Menschen ist nämlich gar nicht bewusst, dass sie andere stören, und stellen ihr Verhalten dann um. Ist der Störer uneinsichtig, so sollte man unbedingt Protokoll über die Störungen führen. Daraus muss sich ersehen lassen, wann mit welcher Dauer welche Art von Störung erfolgte. Eventuell anwesende Zeugen sollte man dazu notieren. (Nebenbei: Auch Familienmitglieder, selbst wenn sie mit in der Wohnung wohnen, kommen als Zeugen infrage.) Wenn auch andere Hausbewohner betroffen sind, ermuntern Sie sie, ebenfalls Protokoll zu führen. Merke: Der Vermieter kann den Rechtsweg gegen den Störer nur dann mit Erfolg beschreiten, wenn er sich auf zuverlässige Zeugenaussagen stützen kann. Insbesondere führt eine Kündigung in aller Regel nur dann zum Räumungsurteil, wenn die Vorwürfe präzise geschildert und bewiesen werden können. Recht: In welcher Weise der Vermieter gegen Störungen vorgeht, bleibt ihm überlassen. Er hat auch das Recht, dem angeblichen Störer den Namen dessen zu nennen, der sich beschwert hat. Wenn Sie das vermeiden wollen, müssen Sie es ausdrücklich erwähnen, sollten sich aber darüber im klaren sein, dass Vermieter keine gesteigerte Neigung haben, sich für „anonyme“ Beschwerden einzusetzen.

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von albatros albatros

    Wenn es hier um die Nichteinhaltung der Hausordnung (Treppe putzen) geht, sollte der Vermieter informiert werden. Dieser sollte den säumigen Mieter abmahnen, mit der Ankündigung, dass bei weiterem Verstoß eine Firma beauftragt wird und die Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt werden. Keinesfalls darf der Vermieter für alle Mieter das veranlassen und die Kosten umlegen. Dazu bräuchte er die schriftliche Zustimmung aller Mieter. Sollte der betr. Mieter erheblich den Hausfrieden stören, randalieren, andere Mieter anpöbeln etc., könnten die anderen Mieter den Vermieter informieren und evtl. die Miete mindern. Der V. wird dann in der Regel wieder abmahnen und bei keiner Besserung wäre das ein Kündigungsgrund.

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von anitari anitari

    KANN der Vermieter dem "Übeltäter" kündigen.

    Verstöße gegen die Hausordnung können, wenn Abmahnungen nicht fruchten, zur Kündigung berechtigen. Auf jeden Fall zu einer Fristgerechten.

    Müssen muß der Vermieter natürlich nicht kündigen.

  • 1
    Antwort von Terrorpinguin Terrorpinguin

    Weder noch.

    Liegt eine begründete Beschwerde vor, dann muss der Vermieter dieser auch nachgehen und bei vertragswidrigem Verhalten dem entsprechenden Mieter zur Not kündigen.

    Eine nicht geputzte Treppe führt sicher nicht so leicht zum Rauswurf. Verletzt derjenige Mieter mit dem Nichtputzen seine Vertragspflichten, kann der Vermieter eingreifen.

    Ob das allerdings für eine Kündigung reicht, bezweifele ich.

    Kommentar von TWxxx TWxxx

    Sagen wir der Vermieter ist nicht vor Ort, aber die die anderen Mieter beschweren sich über einen einzelen Mieter, dass er die Hausordnung verletzt. Und das wiederholt.

    MUSS der Vermieter kündigen, oder KANN er???

    Kommentar von guterwolf guterwolfguterwolf

    müssen muss er nicht und können darf er nicht, weil diese "Zuwiderhandlung" kein Kündigungsgrund ist.

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    Müssen tut er das - wenn überhaupt - nur, wenn für die anderen Mieter daraus ein Mietmangel resultiert, ansonsten muss er dies auf keinen Fall, können wird er dies nach Abmahnung evtl. je nach Verstoß...

    Kommentar von Terrorpinguin TerrorpinguinTerrorpinguin

    Für mich sieht sowohl die Frage als auch der Kommentar danach aus, als ob man da einem unliebsamen Mietmieter mit einem konstruierten Vorwurf etwas am Zeug flicken will.

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    Antwort von schelm1 schelm1

    Sofern die anderen Mieter dem Vermieter aufgrund des Fehlverhaltens eines einzelnen Mieters die Kürzung der Miete androhen, dürfte dies wohl kaum den Vermieter ruhen lassen. Er wird den Störer wg. der Störung abmahnen und ihm für den Wiederholungsfall die fristlsoe Kündigung in aussicht stellen.

  • 0
    Antwort von hoewa14 hoewa14

    Kurz und Knapp,

    Ja, er KÖNNTE. Voraussetzung wäre allerdings zunächst eine ABMAHNUNG. Wenn sich danach nichts ändert UND weiterhin ALLE weiteren Mieter sich immer noch beschwerden, dann kann er kündigen. EVTL. sogar FRISTLOS.

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    RatgeberHelden Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Wenn sich mehrere Leute beschweren, ist es nicht unbedingt ein Kündigungsgrund. Kündigen aber einige Personen im Haus oder drohen es dem Vermieter an, dass,wenn sich der Ruhestörer nicht ändert oder ihm gekündigt wird,wird der Vermiter wohl reagieren. Lieber einen rausschmeissen als mehrere Mieter verlieren.Am besten man macht ein Protokoll über die Beschwerden: Störung, Datum, Uhrzeit,Zeugen.

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    Antwort von XtraDry XtraDry

    Nein, das kann er auf keinen Fall,denn selbst wenn es sich bei dem Beschwerdegrund um einen Vertragsverstoß handelt, der zur (fristlosen) Kündigung berechtigt, müsste er abmahnen, bevor er (fristlos) kündigt...

    Und müssen tut er dies nur, wenn aus dem Vertragsverstoß für die anderen um einen Mietmangel resultiert...

    Und da siehst Du auch schon das Problem für ihn: Ggf.muss er das, darf dies aber gar nicht...

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    Antwort von guterwolf guterwolf

    Beschweren kann man sich beim Vermieter immer und eigentlich sollte dieser auch reagieren und dem entsprechenden Mieter Bescheid geben.

    Kündigen kann man nur dann wenn es wirklich schwerwiegende Gründe sind wie körperliche Angriffe etc.

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    Antwort von smuffi smuffi

    hallo

    ich wohne im 6 pateien haus die die ganz unten wohnt soll den flur einmal in der woche wischen sie bekommt 10 euro pro patei dafür im monat

    seit april hat sie schon nicht mehr geputzt und wir haben mehrfach der vermieterin das gesagt aber die wohnt da immer noch...und der flur ist immer noch nicht geputzt

    du kannst nur hoffen das dein vermieter wert darauf legt das haus sauber zu halten und/oder wert darauf legt das die wohngemeinschaft bei euch gut läuft ansonnsten wird der"blöde mieter" da immer wohnen solange da nichts schwerwiegendes vorliegt

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    Antwort von FL1991 FL1991

    wenns triftige gründe gibt, würd ich ein schreiben mit allen "taten" verfassen, jeden mitbewohner bzw. mieter unterschreiben lassen und dann das schreiben dem vermieter vorlegen. das geht natürlich nur bei triftigen gründen... wenn da drinsteht Herr XYZ furzt jedesmal morgens im treppenhaus wenn er zur arbeit geht, und dann 30 unterschriften drunter sind, dann kann man sich das ganze auch sparen :-)

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    Antwort von critter critter

    Die Treppe nicht zu putzen, ist erst mal kein Kündigungsgrund. Allerdings muss sich bei Beschwerden der übrigen Hausgemeinschaft der Vermieter darum kümmern, dass die Hausordnung von allen eingehalten wird. Tut dieser eine Mieter das nicht, kann der Vermieter einen anderen Mieter (wenn dieser zustimmt) mit dem Reinigen beauftragen oder sogar einen Reinigungsdienst und die Kosten dann dem säumigen Mieter in Rechnung stellen.

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    Antwort von Gruftelfe Gruftelfe

    Wenn einer die Treppe nicht putzt und sich alle anderen beschweren, wird das nicht ausreichen, um eine Kündigung des Mietvertrages auszusprechen. In diesem Fall kann der Vermieter - nach entsprechenden Ankündigung - eine Firma mit der Reinigung beauftragen und die Kosten auf den Übeltäter umlegen. Im Normalfall wird er eine Firma für das gesamte Treppenhaus beauftragen, damit das Thema vom Tisch ist, und die Kosten auf alle umlegen.

    Kündigen MÜSSEN tut er auf jeden Fall nicht.

    Kommentar von TWxxx TWxxx

    Sagen wir es geht nicht nur um das Treppenhaus, sondern um die Einfahrt, den Hof, den Keller UND das Treppenhaus.

    Ändert sich da was, oder bleibt es so wie du sagtest?

    Und ich frage nochmal MUSS er oder KANN er? Das ist die Crux bei der ganzen Sache.

    Kommentar von guterwolf guterwolfguterwolf

    Nein, da ändert sich nichts und er muss schon mal gar nicht kündigen, denn er hat keinen ausreichenden Kündigungsgrund mit dem er vor Gericht durch käme.

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    MÜSSEN tut er überhaupt nicht, KÖNNEN je nach Fall evtl. ...

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