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Bescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung einreichen?

Frage von redginger86 redginger86

ich habe nach meinem schulbesuch der 12. Klasse Fachoberschule eine Bescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung rumliegen. (seit 3.Jahren) Ich habe zu dem Zeitpunkt noch zuhause gewohnt. Muss ich diese Bescheinung bei der Rentenversicherung einreichen? Ist das später für die Rente wichtig? Oder ist das egal?

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Antworten (2)

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    Antwort von emser emser

    Den Beleg musst du gut aufbewahren. Der ist dein Nachweis, für die Rentenversicherung, dass dir diese Zeit betragsfrei auf die RV angerechnet wird. Das ist zwar auch alles bei der RV gespeichert, aber falls die mal von dir Nachweise verlangen, oder du deinen Rentenverlauf kontrollieren musst, sind diese Belege sehr wichtig!

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    Antwort von ichhierundda ichhierundda

    Die Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung vorlegen/einschicken, sobald du eine Versicherungsnummer hast. Diese Zeiten werden der Rentenversicherung NICHT automatisch gemeldet! Es handelt sich hier um einen Anrechnungszeittatbestand, der gespeichert wird, wenn du es vorlegst. Mfg

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