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bescheid vom amt ist bei mir nicht angekommen - trotzdem gültig?

Frage von predator predator

angeblich hat das amt mir einnen bescheid per post zugeschickt. diesen brief habe ich aber nie bekommen. ist der bescheid rechtsgültig? muss das amt nachweisen dass ich den brief erhalten habe? wie kann ich mich wehren?

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Antworten (4)

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    Antwort von schachbuch schachbuch

    hallo predator,

    das Gesetz sagt: Die Post ist nur der Erfüllungsgehilfe des Absenders. Will der Absender wissen, ob der Empfänger einen Brief erhalten hat, muß er das selber prüfen. Hat der Empfänger keinen Brief erhalten, ist der Absender in der Beweispflicht.

    Inhaltlich ist der Bescheid vielleicht richtig, aber die daraus ersichtlichen Fristen müssen sich verändern. Das Amt soll sich eine Telefonnotiz mit Namen machen. Gegen den Bescheid kannst du Einspruch erheben beim Aussteller. Sollte eine Frist überschritten sein, so bittet man um "Die Versetzung der Sache in den vorherigen Stand" Viel Glück

    Kommentar von outfreyn outfreynoutfreyn

    Kleine Korrektur: Man fordert die "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand". ;-)

    Kommentar von predator predatorpredator

    gilt das mit der nachweis-/beweispflicht wirklich auch für behörden? mir ist es nur für zustellungen im privatrechtlichen bereicht bekannt. gibt es da einen gesetzesparagraphen?

    Kommentar von Jorgfried JorgfriedJorgfried

    Nachweis der Absendung genügt. Dafür reicht ein regelmäßig geführtes Postausgangsbuch. Da Privatleute sowas für gewöhnlich nicht führen, sollten die lieber Einschreiben schicken.

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    Antwort von outfreyn outfreyn

    Das Amt muss nur nachweisen, den Brief fristgerecht abgesandt zu haben (Postausgangsbuch o.ä.). Die deutsche Post ist so zuverlässig, dass jedes Gericht annimmt, dass der Bescheid zugegangen sein muss.

    Andernfalls könnten rechtswirksame Schriftstücke generell nur per Einschreiben verschickt werden.

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    Antwort von Jorgfried Jorgfried

    Worum geht? Hast du eine Widerspruchsfrist versäumt? Versuche, den Widerspruch trotzdem einzureichen - hat schon funktioniert.

    Kommentar von predator predatorpredator

    genau, laut amt ist die widerspruchsfrist schon überschritten. aber wie hätte ich widersprechen sollen, wenn ich den bescheid nicht bekommen habe...

    Kommentar von outfreyn outfreynoutfreyn

    Der Zaubersatz heißt "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der versäumten Einspruchsfrist". Begründen kannst Du das ja mit dem Nicht- bzw. verspäteten Erhalt des Bescheides

    Kommentar von Jorgfried JorgfriedJorgfried

    Genau so. Und wenn du das in korrektem Amtsdeutsch ohne sinnlose Schuldzuweisungen machst, hast du sehr gute Chancen.

    Kommentar von schachbuch schachbuchschachbuch

    alles wird gut

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    Antwort von lacubanita lacubanita

    im zweifel müssen sie den zugang beweisen.

    dies kann durch ein absendeprotokoll geschehen.

    du kannst natürlich dann trotzdem klagen und dich irgendwann vor dem bsg wiederfinden, aber ob das so viel sinn macht?

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