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Berufsgenossenschaft--wie kann man austreten?

Frage von blumenpuzzle blumenpuzzle

ich bin ein "Ein-Mann-betrieb" seit April 2008. Kann ich austreten und wie, welche begründungen kann man da am besten schreiben um da raus zu kommen.

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Antworten (9)

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    Antwort von Ostrichfan Ostrichfan

    Ich glaube nicht das du raus kommst. Sag mir bitte Bescheid wenn du doch eine Möglichkeit gefunden hast. Ich habe zwar mehrere Mitarbeiter aber aus dem Blutsaugerverein würde ich auch gerne austreten. Geht aber nicht. Genausowenig wie du aus der Handwerkskammer oder Industrie und Handelskammer austreten kannst. Alle wollen nur dein bestes "dein Geld" kein Wunder das nichts mehr übrig bleibt. Ostrichfan.;-(((

    Kommentar von Cassiopeia78 Cassiopeia78Cassiopeia78

    glaub mir, ostrichfan. wenn einem deiner angestellten mal was passiert dann bist du froh, das es die bg gibt. dann mußt du dich nämlich nicht dumm und dämlich zahlen, sondern die übernehmen das...

    Kommentar von Quandt QuandtQuandt

    ´Tschuldigung, liebes Himmels-W, aber in dem Verein bin ich seit 15 Jahren Mitglied und geleistet haben die für meine Angestellten noch gar nichts! Außer netten Beutelchen und Kugelschreibern ist von denen nur alle 4 JAhre einer zu sehen, der schaut, ob die Meldungen und Durchführungen ordnungsgemäß umgesetzt werden. Wenn ich die gezahlten Beiträge (ca. 100.000 €) in eine private Versicherung eingebracht hätte, würde dabei mehr herauskommen. Keiner der behandelten Unfälle in meiner Firma sind bislang als rentenrelvant eingestuft worden, obwohl einige meiner Mitarbeiter ihren Beruf deswegen nicht mehr ausüben können. Beim ollen Bismark hatten die BG´s ihre Berechtigung, diese ist ihnen aber schon seit Jahrzehnten abhandengekommen. Sakra

    Kommentar von Cassiopeia78 Cassiopeia78Cassiopeia78

    ist ja guuuttt kopfeinziehundganzkleinmach kann ja nix dafür!!!! hab nur mitbekommen das es viele gibt die froh sind das es im richtigen moment die bg gab. ich hab sie doch nicht erfunden... malleisewegschleichbevornocheinsaufdachkommt

    Kommentar von Quandt QuandtQuandt

    Kuckuck, ich bin´s doch, dat Quandtilein! Icke beiss´doch nich´! derwilljanurspielen, und wenn dann nur die Urenkel vom ollen Bismark! ;-)

    Kommentar von Quandt QuandtQuandt

    Nicht nur Dir rupfen sie die Federn, mei Gudster! Mir fallen noch so ein paar "Vereine" ein, aus denen ich gerne austreten würde! Neben der BG fällt mir spontan der Steuer- und der Rentenverein ein, leisten alle nix und wollen nur unser Bestes, - unser Geld. ;-)

    Kommentar von Ostrichfan OstrichfanOstrichfan

    Quand, am besten finde ich die Konkursausfallumlage die auf alle Betriebe umgelegt wird. Stell dir vor wir könnten rückwirkend alle Zahlungsausfälle auf unsere Kunden umlegen und die müßten nachzahlen. Das wäre wie Weihnachten und Ostern auf einen Tag. Die können das aber. Ostrichfan.:-(((

    Kommentar von Quandt QuandtQuandt

    Da tät sich aber auch der Steinbrück freuen ... ;-)

    Kommentar von Sarra72 Sarra72Sarra72

    Er ist aber allein - ohne Angestellte. Dann kommt er da auch raus.

    Kommentar von Lissa LissaLissa

    Es gibt bestimmte Berufe, bei denen man als Selbständiger pflichtversichert ist.

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    Antwort von Dene30 Dene30

    Guten Tag Team

    Ich bin bereits seit 2006 gewerblich abgemeldet. kann die BG BAU per anfrage etc. unabhängig von meinen Angaben einsehen, dass ich als abgemeldet gelte.

    vielen Dank im voraus

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    Antwort von Arizafa Arizafa

    Hallo, ich habe seit dem 01.07.2011 eine neue Firma gegründet. In der alten Firma bin ich kein Mitglied der BG-Bau gewesen, habe jetzt jedoch ein Schreiben erhalten, das dies eine Pflichtversicherung sei. Diese Pflichtversicherung könnte nicht durch den Abschluss einer privaten Unfallversicherung ersetzt werden. Stimmt das? Was kann bzw. muß ich machen, um aus der BG-Bau raus zu kommen bzw. gar nicht Mitglied zu werden. Da ich wie auch viele andere kein Geld (nach einem Unfall bekommen habe) und deshalb auch nicht mehr Mitglied werden möchte. MfG http://www.facebook.com/profile.php?id=100000315275298

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    Antwort von Niklaus Niklaus

    Warum austreten. Eine günstiger Berufsunfaallversicherung wirst du nicht finden.

    Kommentar von blumenpuzzle blumenpuzzleblumenpuzzle

    leider hab ich nichts davon und so günstig ist die auf keinen Fall

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    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Das ist normal eine Pflichtveranstaltung! Da kann man nicht so einfach austreten!

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    Antwort von Sarra72 Sarra72

    Wenn du da freiwillig versichert bist , kündige auch ohne Angabe einer Begründung.Die Mitgliedschaft endet mit dem Ablauf des Monats, in dem ein schriftlicher Antrag (= Kündigung) bei der Berufsgenossenschaft eingegangen ist. Aber bitte alles per Einschreiben. Und eine schriftliche Bestätigung anfordern !

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    Antwort von Lissa Lissa

    Es gibt bestimmte selbständige Berufe, bei denen man Pflichtmitglied in der gesetzlichen Unfallversicherung ist.

    Da ist dann kein Austritt möglich.

    Kommentar von Lissa LissaLissa

    Als selbständiger Unternehmer, der keine Mitarbeiter beschäftigt, sind Sie nicht in jedem Fall versicherungspflichtig. Nur 18 der 35 BG sehen in solchen Fällen eine Versicherungspflicht vor. Bei den anderen BG können Sie sich und Ihre mitarbeitenden Ehepartner, sofern er kein Gehalt bezieht und daher nicht pflichtversichert ist, freiwillig versichern. Eine freiwillige Versicherung ist sinnvoll, da Ihnen bei relativ geringen Jahresbeiträgen ein umfassender Versicherungsschutz geboten wird. Dabei haben freiwillig Versicherte gegenüber Pflichtversicherten den Vorteil, dass sie im Regelfall die Versicherungssumme bis zum gesetzlichen Höchstrahmen frei wählen können.

    http://www.potsdam.ihk24.de/produktmarken/starthilfe/existenzgruendung/weg_selbstaendigkeit/bg.jsp

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    Antwort von karabag karabag

    dich selber mußt doch gar nicht versichern nur angestellte.

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    Antwort von Cassiopeia78 Cassiopeia78

    wenn du keine angestellten hast und nicht freiwillig da versichert bist dann zahlst du doch gar nichts ein...

    Kommentar von blumenpuzzle blumenpuzzleblumenpuzzle

    wenns so schön wäre,e s kommen ja dann mahnungen und vollstreckungen ins haus

    Kommentar von Cassiopeia78 Cassiopeia78Cassiopeia78

    ohne angestellte? auf welcher grundlage denn?

    Kommentar von blumenpuzzle blumenpuzzleblumenpuzzle

    das ist mir unklar, welcher Grundlage, deshalb hab ic heute nochmal ne Kündigung geschriebn mal sehen was Sie dann wieder schreiben

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