gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Berufsgenossenschaft--wie kann man austreten?

gefragt von Je LaJe La am 16.07.2008 um 10:32 Uhr

ich bin ein "Ein-Mann-betrieb" seit April 2008. Kann ich austreten und wie, welche begründungen kann man da am besten schreiben um da raus zu kommen.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

arbeit (4305)
berufsgenossenschaft (15)
austritt (9)
ähnliche Fragen

Reply


Ostrichfan
beantwortet von Ostrichfan am 16. Juli 2008 10:37
2x
Thumb_up

Ich glaube nicht das du raus kommst. Sag mir bitte Bescheid wenn du doch eine Möglichkeit gefunden hast. Ich habe zwar mehrere Mitarbeiter aber aus dem Blutsaugerverein würde ich auch gerne austreten. Geht aber nicht. Genausowenig wie du aus der Handwerkskammer oder Industrie und Handelskammer austreten kannst. Alle wollen nur dein bestes "dein Geld" kein Wunder das nichts mehr übrig bleibt. Ostrichfan.;-(((

Kommentar von Dc61a2cce2e5b62d5f87df88cb2668efsmallCassiopeia78 am 16. Juli 2008 10:41

glaub mir, ostrichfan. wenn einem deiner angestellten mal was passiert dann bist du froh, das es die bg gibt. dann mußt du dich nämlich nicht dumm und dämlich zahlen, sondern die übernehmen das...

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 16. Juli 2008 10:49

´Tschuldigung, liebes Himmels-W, aber in dem Verein bin ich seit 15 Jahren Mitglied und geleistet haben die für meine Angestellten noch gar nichts! Außer netten Beutelchen und Kugelschreibern ist von denen nur alle 4 JAhre einer zu sehen, der schaut, ob die Meldungen und Durchführungen ordnungsgemäß umgesetzt werden. Wenn ich die gezahlten Beiträge (ca. 100.000 €) in eine private Versicherung eingebracht hätte, würde dabei mehr herauskommen. Keiner der behandelten Unfälle in meiner Firma sind bislang als rentenrelvant eingestuft worden, obwohl einige meiner Mitarbeiter ihren Beruf deswegen nicht mehr ausüben können. Beim ollen Bismark hatten die BG´s ihre Berechtigung, diese ist ihnen aber schon seit Jahrzehnten abhandengekommen. Sakra

Kommentar von Dc61a2cce2e5b62d5f87df88cb2668efsmallCassiopeia78 am 16. Juli 2008 11:08

ist ja guuuttt kopfeinziehundganzkleinmach kann ja nix dafür!!!! hab nur mitbekommen das es viele gibt die froh sind das es im richtigen moment die bg gab. ich hab sie doch nicht erfunden... malleisewegschleichbevornocheinsaufdachkommt

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 17. Juli 2008 14:44

Kuckuck, ich bin´s doch, dat Quandtilein! Icke beiss´doch nich´! derwilljanurspielen, und wenn dann nur die Urenkel vom ollen Bismark! ;-)

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 16. Juli 2008 10:41

Nicht nur Dir rupfen sie die Federn, mei Gudster! Mir fallen noch so ein paar "Vereine" ein, aus denen ich gerne austreten würde! Neben der BG fällt mir spontan der Steuer- und der Rentenverein ein, leisten alle nix und wollen nur unser Bestes, - unser Geld. ;-)

Kommentar von 9826c70f7ce13524a46961c0254936b5smallOstrichfan am 16. Juli 2008 11:15

Quand, am besten finde ich die Konkursausfallumlage die auf alle Betriebe umgelegt wird. Stell dir vor wir könnten rückwirkend alle Zahlungsausfälle auf unsere Kunden umlegen und die müßten nachzahlen. Das wäre wie Weihnachten und Ostern auf einen Tag. Die können das aber. Ostrichfan.:-(((

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 17. Juli 2008 14:45

Da tät sich aber auch der Steinbrück freuen ... ;-)

Kommentar von Sarra72 am 16. Juli 2008 10:47

Er ist aber allein - ohne Angestellte. Dann kommt er da auch raus.

Kommentar von Simple_avatar4small nicht die schon wieder ;-) am 16. Juli 2008 10:48

Es gibt bestimmte Berufe, bei denen man als Selbständiger pflichtversichert ist.


Cassiopeia78
beantwortet von Cassiopeia78 am 16. Juli 2008 10:36
0x
Thumb_up

wenn du keine angestellten hast und nicht freiwillig da versichert bist dann zahlst du doch gar nichts ein...

Kommentar von Simple_avatar4smallJe La am 16. Juli 2008 10:48

wenns so schön wäre,e s kommen ja dann mahnungen und vollstreckungen ins haus

Kommentar von Dc61a2cce2e5b62d5f87df88cb2668efsmallCassiopeia78 am 16. Juli 2008 11:08

ohne angestellte? auf welcher grundlage denn?

Kommentar von Simple_avatar4smallJe La am 17. Juli 2008 09:28

das ist mir unklar, welcher Grundlage, deshalb hab ic heute nochmal ne Kündigung geschriebn mal sehen was Sie dann wieder schreiben


karabag
beantwortet von karabag am 16. Juli 2008 10:36
0x
Thumb_up

dich selber mußt doch gar nicht versichern nur angestellte.


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 16. Juli 2008 10:40
0x
Thumb_up

Es gibt bestimmte selbständige Berufe, bei denen man Pflichtmitglied in der gesetzlichen Unfallversicherung ist.

Da ist dann kein Austritt möglich.

Kommentar von Simple_avatar4small nicht die schon wieder ;-) am 16. Juli 2008 10:47

Als selbständiger Unternehmer, der keine Mitarbeiter beschäftigt, sind Sie nicht in jedem Fall versicherungspflichtig. Nur 18 der 35 BG sehen in solchen Fällen eine Versicherungspflicht vor. Bei den anderen BG können Sie sich und Ihre mitarbeitenden Ehepartner, sofern er kein Gehalt bezieht und daher nicht pflichtversichert ist, freiwillig versichern. Eine freiwillige Versicherung ist sinnvoll, da Ihnen bei relativ geringen Jahresbeiträgen ein umfassender Versicherungsschutz geboten wird. Dabei haben freiwillig Versicherte gegenüber Pflichtversicherten den Vorteil, dass sie im Regelfall die Versicherungssumme bis zum gesetzlichen Höchstrahmen frei wählen können.

http://www.potsdam.ihk24.de/produktmarken/starthilfe/existenzgruendung/weg_selbstaendigkeit/bg.jsp


anonym
beantwortet von Sarra72 am 16. Juli 2008 10:44
0x
Thumb_up

Wenn du da freiwillig versichert bist , kündige auch ohne Angabe einer Begründung.Die Mitgliedschaft endet mit dem Ablauf des Monats, in dem ein schriftlicher Antrag (= Kündigung) bei der Berufsgenossenschaft eingegangen ist. Aber bitte alles per Einschreiben. Und eine schriftliche Bestätigung anfordern !





RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 16. Juli 2008 11:07
0x
Thumb_up

Das ist normal eine Pflichtveranstaltung! Da kann man nicht so einfach austreten!


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 16. Juli 2008 15:29
0x
Thumb_up

Warum austreten. Eine günstiger Berufsunfaallversicherung wirst du nicht finden.

Kommentar von Simple_avatar4smallJe La am 17. Juli 2008 09:29

leider hab ich nichts davon und so günstig ist die auf keinen Fall


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Berufsunfähigkeitrente

    Erwerbsminderungsrente auch nach Südafrika beim verlassen Deutschlands

    Wo kann ich nach meinem Urlaubsanspruch schauen

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.