Berufsgenossenschaft Nachzahlung

1 Antwort

Wenn das eine Rente aus der BG ist- die ist einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 1 Einkommensteuergesetz- Leistungen aus der Gesetzlichen Unfallversicherung). Die Zinsen gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Aber da gibt es Freibeträge.