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Berechnung von Miete für Abstellraum außerhalb der Wohnung als Nutzfläche

Frage von funeralis funeralis

Wenn ein Abstellraum außerhalb der Wohnung (Keller) liegt und als Nutzfläche zusätzlich im Mietvertrag mit einem Minderbetrag (m²-Preis ca. 1/4 vom Wohnflächenpreis) vereinbart wurde, ist dies dann zulässig und abrechenbar ?

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Antworten (4)

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    Antwort von poeka poeka

    Das ist nicht nur zulässig, sondern sogar fair. Nutzfläche (Balkon, Kellerräume, etc.) dürfen als halbe Wohnfläche gerechnet werden, was dementsprechend in der Praxis auch oft so gemacht wird. Bedeutet also, dass dein Kellerquadratmeter umgerechnet halb so viel wie dein Wohnungsquadratmeter kosten würde (weil die Quadratmeterfläche nur hälftig zur Berechnung herangezogen wird). Wenn du nur ein Viertel zahlst: Herzlichen Glückwunsch.

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    Antwort von jockl jockl

    Sei froh, bei mir würde dasdas doppelte kosten

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    Antwort von Qetan Qetan

    Natürlich, schließlich nutzt Du fremdes Eigentum.

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    Antwort von rebertho rebertho

    JA!

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