Hallo; Meine Schwägerin möchte Kindergeldzuschlag beantragen. Sie ist Verheiratet und hat 2 kinder.Ihr mann ist Berufstätig und Zahlt für 2 Kinder aus erster Ehe noch Unterhalt (560 Euro/ Monat). Nun wird ja der Kindergeldzuschlag nur gezahlt, wenn man ein Einkommen zwischen 900 Euro und 1338 Euro hat. Er hat ca. 1850 Euro einkommen, sie keins. Kann der Unterhalt nun als Sonderausgabe angerechnet werden, do daß sie unterm Strich auf 1290 Euro kommen ? oder wird der unterhalt gar nicht angerechnet ??
Ich hoffe auf kompetente Antworten. Danke im voraus.
Gruß Micha
Zu beachten ist auch das Ihm 900.- plus 5% verbleiben muss ,nachdem alle 4 Kinder Unterhalt in der gleichen Stufe der DT bekommen haben und wenn eines der Kinder unter 3 Jahren ist hat auch die Mutter Anspruch auf Unterhalt, dann gibt es eine Mangelfallberechnung siehe dazu DT Leitlinie die Stadt in der Ihr wohnt!!!!