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Berechnung Kindergeldzuschlag: Werden Ausgaben wie Unterhalt angerechnet ?

Frage von saftnase2000 saftnase2000

Hallo; Meine Schwägerin möchte Kindergeldzuschlag beantragen. Sie ist Verheiratet und hat 2 kinder.Ihr mann ist Berufstätig und Zahlt für 2 Kinder aus erster Ehe noch Unterhalt (560 Euro/ Monat). Nun wird ja der Kindergeldzuschlag nur gezahlt, wenn man ein Einkommen zwischen 900 Euro und 1338 Euro hat. Er hat ca. 1850 Euro einkommen, sie keins. Kann der Unterhalt nun als Sonderausgabe angerechnet werden, do daß sie unterm Strich auf 1290 Euro kommen ? oder wird der unterhalt gar nicht angerechnet ??

Ich hoffe auf kompetente Antworten. Danke im voraus.

Gruß Micha

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von nitramnenie nitramnenie

    Unterhaltsverpflichtungen werden im Hauptantrag mit aufgeführt (Punkt 8.23) und werden selbstverständlich berücksichtigt (sofern entsprechende gesetzlichen Verpflichtungen bestehen). (Es wundert mich allerdings, dass man zu Unterhalt verpflcihtet, wenn man seinen eigenen Bedarf nicht decken kann - was ja eine Voraussetzung für Kinderzuschlag ist.)

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    Antwort von McKean McKean

    Du oder ihr beantrag den Kindergeldzuschlag für 4 Kinder, das heißt Eure Kinder plus seine Kinder und der Monatliche Unterhalt den er diesen Kindern zahlt, wird berechnet, also im Grunde als ob Ihr 6 Leute seit. Sonderausgaben ist nicht der Kindesunterhalt, das sind Ausgaben zum Unterhalt und der wird auch in den Anträgen berücksichtigt!Außerdem könnt Ihr, dadurch das dein Mann noch für zwei Kinder Unterhalt zahlt ,Zählkinder beantragen, heißt die ersten beiden Kinder werden in eurem Kindergeld mitberechnet dann habt ihr also einen Kindergeld- Anspruch für Kind 3 und 4 ! Damit ist euer Kindergeld dann höher!

    Kommentar von McKean McKeanMcKean

    Zu beachten ist auch das Ihm 900.- plus 5% verbleiben muss ,nachdem alle 4 Kinder Unterhalt in der gleichen Stufe der DT bekommen haben und wenn eines der Kinder unter 3 Jahren ist hat auch die Mutter Anspruch auf Unterhalt, dann gibt es eine Mangelfallberechnung siehe dazu DT Leitlinie die Stadt in der Ihr wohnt!!!!

    Kommentar von saftnase2000 saftnase2000saftnase2000

    Das ist so falsch ! Wie schon gesagt, Wird der Unterhalt für die Kinder aus erster Ehe gezahlt. Heißt also, die Kinder wohnen bei der leiblichen Mutter, im Haushalt sind also nur 2 Kinder, für die Meine Schwägerin Kindergeld erhält. Somit wird der Zuschlag auch nur für 2 Kinder Beantragt.

    Kommentar von McKean McKeanMcKean

    Nein und ja ,der Kindesunterhalt für die außerhalb des Haushaltslebenden wird im Antrag voll mitberücksichtig und wird ,wenn nicht der mindest Unterhalt gezahlt werden kann ausgeglichen!!!!

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    Antwort von koca89 koca89

    einfach mal an die familienkasse wenden, die werden das ja wissen :)

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