Berechnung des Einheitswerts durch das Finanzamt?
Guten Abend allerseits,
wir haben vom Finanzamt eine Neuberechnung des Einheitswerts erhalten. Der Einheitswert ist jetzt fast doppelt so hoch wie vor der Neuberechnung, mit der Folge ja nun auch fast doppelt so viel Grundsteuer zu zahlen. Die Berechnung ist schwer nachzuvollziehen. Soweit ich mich jetzt schlaugelesen habe, wurde der Einheitswert auf der Grundlage von 1964 berechnet. Wir haben das Haus 2011 erworben. Es handelt sich um ein Haus aus dem Jahr 1927. Da kann es doch nicht sein, dass das Haus nach 40 Jahren nun mehr wert ist. Zumal ich einen Nachbarn habe, der bei fast gleicher qm Zahl von Grundstück und Wohnfläche und einem Haus von 1984 ein wenig mehr zahlt als wir. Und das Haus ist bei weitem moderner ausgestattet. Kann man irgendwo selber nachrechnen? Ich habe im Netz keinen Einheitswertrechner gefunden.
Gruß Halbwissender
3 Antworten
Es kommt darauf an nach welchem Verfahren das Haus bewertet wurde:
nach dem Sachwertverfahren (wenn eine Jahresrohmiete nicht ermittelt werden kann) oder nach dem Ertragswertverfahren (Jahresrohmiete)
Das jetzt zu erläutern ist zu kompliziert; für einen Laien ist diese Berechnung kaum zu überprüfen.
Die Rechtsgrundlage und die entsprechenden Vervielfältiger, sowie welche Werte in eine Jahresrohmiete eingerechnet werden, ergeben sich aus dem Bewertungsgesetz und seinen Anlagen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bewg/index.html
Ohne den Bescheid, ohne die Immobilie zu kennen und ohne Kenntnis der Angaben, die Ihr gegenüber dem FA gemacht habt, kann man aus der Ferne nichts weiteres dazu sagen.
Dies sollte einem Steuerberater zur Überprüfung vorgelegt werden.
Vor allem brauchen wir für eine Wertfortschreibung eine 10%ige Erhöhung des Einheitswertes und die Erhöhung muss mindestens 5.000 DM betragen.
Ein einfacher Verkauf reicht nicht aus für eine Neubewertung. Es müssen Baumaßnahmen vorgelegen haben.
Im Schreiben vom FA steht etwas von Jahresrohmiete.
Das muß durch einen Steuerberater geprüft werden - das kann aus der Ferne nicht beurteilt werden.
Die allererste Frage ist, warum berechnet das Finanzamt den Einheitswert neu?
Für eine Wertfortschreibung müssen relativ hohe Grenzen beachtet werden, und es muss einen Grund geben, dass das Finanzamt das überhaupt macht. Die gängigsten Gründe sind Aus- und Umbaumaßnahmen.
Ich vermute mal, dass an der Geschichte noch was fehlt.
Wir haben das Haus 2011 erworben und dann eine neue Heizung eingebaut. Außer den üblichen Renovierungsarbeiten (neue Tapeten,Fußböden etc.) nichts mehr...
Kann es sein, dass sich der Hebesatz geändert hat?
nein, der Hebesatz ist unverändert.
Danke für den link. Demnach mindet sich der Wert eines Gebäudes automatisch von Jahr zu Jahr, es sei denn, es wird umfassend saniert - habe ich das richtig herausgelesen? In unserem Bescheid hat sich der Wert des Gebäudes aber um das 5-fache erhöht, ohne das am Gebäude an sich (abgesehen von einer neuen Heizung) etwas verändert wurde...das dürfte doch eingentlcih nicht der Fall sein, oder?