Berechnung Arbeitslosengeld I

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Das Bemessungsentgelt, nach dem sich die Leistung richtet, wird errechnet, indem die Summe der beitragspflichtigen Arbeitsentgelte im Bemessungszeitraum durch die Zahl der Tage geteilt wird, die die Entgeltabrechnungszeiträume im Bemessungszeitraum umfassen (tägliches Bemessungsentgelt).

Bei der Bemessung wird das beitragspflichtige Arbeitsentgelt einschließlich Einmalzahlungen (!!!) (z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) berücksichtigt.

Arbeitsentgelt, das wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder im Hinblick auf ein höheres Arbeitslosengeld gezahlt worden ist, wird nicht in die Bemessung einbezogen.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_546672/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Hoehe-Anspruch/Bemessungsentgelt-zeitraum/Bemessungsentgelt-zeitraum-Nav.html

also alles (!!) was gezahlt und sozialversicherungpflichtig war