Berechnung Arbeitslosengeld I
Hallo,
ich weiß, dass zur Berechnung der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst der letzten 12 Monate zu Grunde gelegt wird, richtig? Was ist aber mit Bonuszahlungen oder einem 13. Monatsgehalt? Zählen diese Einkünfte bei der Berechnung vom ALG I auch?
Danke quizzo
1 Antwort
Das Bemessungsentgelt, nach dem sich die Leistung richtet, wird errechnet, indem die Summe der beitragspflichtigen Arbeitsentgelte im Bemessungszeitraum durch die Zahl der Tage geteilt wird, die die Entgeltabrechnungszeiträume im Bemessungszeitraum umfassen (tägliches Bemessungsentgelt).
Bei der Bemessung wird das beitragspflichtige Arbeitsentgelt einschließlich Einmalzahlungen (!!!) (z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) berücksichtigt.
Arbeitsentgelt, das wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder im Hinblick auf ein höheres Arbeitslosengeld gezahlt worden ist, wird nicht in die Bemessung einbezogen.
also alles (!!) was gezahlt und sozialversicherungpflichtig war