Beratungshilfe wegen Unterhaltsberechnung bei Volljährigkeit

2 Antworten

Voraussetzungen für Beratungshilfe und PKH sind ein Mangel an eigenen fin Mitteln und ein Rechtsschutzbedürfnis.

Kann der Rechtsstreit tatsächl durch das Jugendamt beigelegt werden, wäre dies ein Grund keine Beratungshilfe / PKH zu gewähren. Da Unwissenheit leider nicht vor negativen Folgen schützen kann, ist jetzt zu klären ob das Argument des Amtsgerichts zutreffend ist. Erst danach kan man über das weitere entscheiden.

Na ja, schau mal "Düsseldorfer Tabelle" im Netz; verwenden die meisten Familiengerichte und die Zahlen sind auch meistens identisch. Jugendamt würde ich trotzdem gehen.