1

Belügen des Vermieters

Frage von henri09 henri09

Ein Vermieter kann ein Mietverhältnis durch die fristlose Kündigung wirksam beenden, wenn der Mieter nicht die Wahrheit sagt. Gilt dies auch, wenn ein Rechtsanwalt anstelle des Mieters die dem Mieter gestellte Frage nicht wahrheitsgemäß beantwortet?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (11)

  • 2
    RatgeberHelden Antwort von albatros albatros

    Es kommt auf den Inhalt der Frage an. Nicht auf alle Fragen muss man wahrheitsgerecht antworten (z. B. nach Religion, sexueller Orientierung, Schwangerschaft etc.) Im Falle der Verschleierung der tatsächlichen Einkommensverhältnisse wäre die Kündigung schon möglich, wenns der RA das machte, müsste der das verantworten. Offenbare dich hier, was Sache ist, dann kann ich die Frage besser beantworten.

  • 1
    Antwort von kleineva kleineva

    ob der vermieter wirklich fristlos kündigen kann hängt davon ab, wie die frage falsch beantwortet wurde. wurde die frage damals schon falsch beantwortet, bzw war sie überhaupt von interesse für den vermieter und hätte er sie überhaupt stellen dürfen.

    hat sich etwas in den lebensumständen des mieters geändert, so dass er die frage heute anders beantworten würde als damals?

    eine fristlose kündigung ist für den vermieter keine leichte sache und muss sehr gut begründet sein.

  • 1
    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Es kommt immer auf die Frage an. Es gibt Fragen, die ein Vermieter gar nicht stellen soll, wenn er damit die Privatsphäre verletzt. Aber wenn Du behauptest, dass Du keine Haustiere hast und allein einziehst, aber am Ende die Wohnung an eine Horde Punker mit Hunden untervermietest, fliegst Du natürlich raus.

  • 0
    Antwort von Kinnear Kinnear

    Hallo,

    also den MV zu beenden weil der Mieter nicht die Warheit sagt ist fasst unmöglich, hier geht es auch gar nicht darum ob der Mieter die Wahrheit sagt oder nicht, hier geht es ja wohl um die Gebrauchsüberlassung an Dritte und das ist eine ganz andere Sache, hier gillt es zu prüfen, ob er die Garage unendgeldlich zur Verfügung gestellt hat oder ob sie untervermietet wurde. Bei einer Untervermietung hätte er, wenn es im Mietvertrag steht, den VM fragen müssen, bei einer Gefälligkeitsüberlassung sieht es natürlich anders aus. Was auch noch wichtig ist, da die Garage anscheinend mit dem MV verknüpft ist, kann sie alleine nicht gekündigt werden. Anders wäre es, wenn es einen gesonderten MV darüber gibt. Den gesamten MV zu kündigen, sehe ich bei der Durchsetzung vor Gericht schwierig, wenn der Mieter zur Zeit kein Auto hat, könnte er natürlich ein berechtigtes Interesse haben, sie jemand anderen zur Verfügung zu stellen. Grundsätzlich hat er die Garage gemietet und kann rein Theoretisch darin machen was er will, wenn nichts anderes im MV geregelt ist.

  • 0
    Antwort von meister61 meister61

    gegebenenfalls ist Hier der Rechtsanwalt gegenüber dem Mieter schadenersatzpflichtig. was zu beweisen wäre. Und durchzusetzen!

  • 0
    Antwort von smatbohn smatbohn

    Einen Richter und einen Staatsanwalt darf man nicht belügen, aber einen Vermieter?

    Das ist doch ein privatrechtlicher Vertrag auf Gegenseitigkeit und gemeinsamer Augenhöhe, der da zwischen Mieter und Vermieter geschlossen wird, und zwar zu Gunsten des Vermieters (der bekommt nämlich die vertraglich vereinbarte Asche!).

    In welcher Beziehung sollte ich ihn denn anlügen?

    Was steht da noch einmal im 535 BGB? Der Vermieter muss die Sache dem Mieter zur Verfügung stellen und der Mieter hat zu blechen! Aus, von Lügen steht da nix!

    Lügen kann ich doch z. B. als Vermieter erst, wenn mir mein Mieter Fragen stellt und dann muss ich - bezogen auf die Vertragssache, also dem zu vermietenden Objekt - natürlich die Wahrheit sagen (ich kann nicht behaupten, eine 20 m² große Bruchbude wäre eine 100 m²-Villa.

    Wenn mir aber mein Mieter darüber hinausgehende Fragen stellt (z. B. hinsichtlich meiner Vermögensverhältnisse, meiner sexuellen oder religiösen Orientierung usw., usf.), kann er mich mal!

    Es hat sich lediglich bedauerlicherweise so eingebürgert, dass manche Vermieter glauben, sie seien Gott, Richter, Polizei und Staatsanwalt in einer Person und dürften den anderen Vertragspartner ausfragen, bis er sich nackig macht. Das ist natürlich vollkommener Quatsch, denn ein Vertrag ist in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland immer noch eine gegenseitige Willenserklärung und kein einseitiges Unterjochungsinstrument!

    Aber es kann eben geschehen, dass der Interessent z. B. eine Wohnung nicht anmieten kann, wenn er die Fragen des Vermieters nicht beantwortet - das ist der Grund, warum beauftragte Rechtsanwälte alle Fragen beantworten, da wird ein Mieter schnell zum reichsten Mann der Welt mit völlig fehlerfreiem Charakter, so etwas hören Vermieter besonders gern (waren halt zu lange in der Sonne - nicht alle, aber viele!).

    Kommentar von henri09 henri09

    "...Was steht da noch einmal im 535 BGB? Der Vermieter muss die Sache dem Mieter zur Verfügung stellen und der Mieter hat zu blechen! ...."

    Thema verfehlt, 5 setzen. Spass beiseite.

    Ich nenne den Sachverhalt des besseren Verständnis wegen:
    Der Mieter hat eine Wohnung und eine Garage, die im Mietvertrag eingeschlossen ist. Der Mieter hat jetzt kein Auto mehr und stellt seine Garage einer jungen Frau zum Gebrauch zur Verfügung. Der Vermieter befragt den MIeter ob er die Garage einem Dritten zum Gebrauch überlassen hat. Der Mieter antwortet nicht. Daraufhin mahnt der Vermieter den Mieter ab (die mehrmonatige Gebrauchsüberlassung haben sowohl der Vermieter, seine volljährigen Kinder sowie Nachbarn gesehen bzw. bestätigt.) Der Mieter rennt zum Anwalt, der weist die Abmahnung zurück und schreibt, der Mieter habe nie die Garage einem Dritten überlassen und werde es auch nie tun.

    Nun denken Sie mal bitte über Ihren (un)sinnigen Beitrag nach. "....dass manche Vermieter glauben, sie seien Gott, Richter, Polizei und Staatsanwalt in einer Person und dürften den anderen Vertragspartner ausfragen, bis er sich nackig macht. Das ist natürlich vollkommener Quatsch, denn ein Vertrag ist in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland immer noch eine gegenseitige Willenserklärung und kein einseitiges Unterjochungsinstrument!..."

    Kommentar von smatbohn smatbohnsmatbohn

    Habe nachgedacht. Wo ist der Fehler?

  • 0
    Antwort von Gerhart Gerhart

    Anwälte lügen das Blaue vom Himmel herunter, wenn es um den Vorteil ihrer Mandanten geht. In der Regel versichern Sie dem Kontrahenten, dass sie in Vollmacht und namens des Mandanten tätig sind. Damit wird klar gestellt, dass jede Äußerung des Anwaltes eigentlich eine Äußerung des Mandaten sei. Auf diese Weise machen sich Anwälte frei von der Schuld der Lüge, weil sie ja nur der verlängerte Arm oder das Sprachrohr der Mandanten seien. Anwalt - ein schöner Beruf. Wie in deinem Fall der Anwalt und nicht der Mandant der Lüge zu bezichtigen ist, wird dir der Anwalt der Gegenseite ohne gerichtlichen Zwang nicht offen legen. Da es sich beim Grund der Lüge um eine ungenehmigte Gebrauchsüberlassung eines Teiles der Mietsache durch den Mieter an Dritte handelt, sind finanzielle Interessen im Spiel, die sich gegen den Vermieter richten. Unerlaubte, beweisbare Untervermietung ist ein wichtiger Grund zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung nach vorausgegangener Abmahnung. Vergiss nicht, die fristgerechte Kündigung der Mietsache vorsorglich der fristlosen Kündigung beizustellen.

  • 0
    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Ein Rechtsanwalt im Auftrag des Mieters ist kein Schutz vor fristloser Kündigung wegen falscher Tatsachen.

  • 0
    Antwort von Anton96 Anton96

    Ganz so einfach ist das ganze nicht, eine fristlose Kündigung setzt schon mal Vorraus das eine Frage falsch beantworte wurde die statthaft ist und das Mietverhältnis betrifft.

  • 0
    Antwort von aflexin aflexin

    Wenn der Anwalt dein offiziller Vertreter ist,ich denke schon.Über was willst du denn den Vermieter anlügen?

  • 0
    Antwort von Mugen1990 Mugen1990

    Wenn er das im Auftrag und im Wissen des Mieters macht , dann würde ich mal behaupten ja dann gilt es auch ;) .

    Kommentar von henri09 henri09

    der Grund ist die unerlaubte Gebrauchsüberlassung eines Teiles der Mietsache.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.