Bekommt man Hartz-4 auch bei einer Arbeitslosengeld-1-Sperre?

5 Antworten

ALG 2 steht dir in jedem Fall zu. Sollte aus irgentwelchen Gründen auch das ALG2 nicht gezahlt werden, greift das Sozialamt(je nach Bundesland) ein. Die Regelsätze sind aber die gleichen wie beim ALG2.

ALG 1 ist eine Versicherungsleistung.

ALG 1 und ALG 2 können nebeneinander bezogen werden, wenn das ALG 1 unterhalb der Bedürftigkeitsgrenzen liegt und man ALG 2 beantragt.

Ist das ALG 1 gesperrt, kann ALG 2 bezogen werden, wenn die Bedürftigkeit auf Antrag nachgewiesen wird.

Peter Kleinsorge

Sofern man wirklich hilfebedürfig ist (kein großen Vermögen angespart hat, usw.) kann man für diese Zeit ALG II beantragen. Allerdings wird das ALG II für diese Zeit auch um einige Prozente gekürzt, sonst wäre diese Sanktion beim ALG I nicht wirklich sinnvoll (also wenn man dann sofort zum nächsten Leistungsträger gehen kann und volles Geld bekäme)

Nein, erst nach Ablauf der ALGI-Zeit ( 12Monate )

Vermutlich ja. Aber du musst nen Antrag stellen.

Die werden dich nicht verhungern lassen und die Miete der Wohnung nicht zahlen lassen. (will ich doch hoffen)