Bekommt man einen Behindertenausweis für Kleinwüchsigkeit bei 142,50cm?
Meine Schwester ist 37, 35kg und ist 142,5cm groß und hatte bis zu ihrem 17Lebensjahr eine!! 80% Behinderung wg. Kleinwüchsigkeit in Ihrem Au,sweis eingetragen. Leider hat sie diesen dann abgegeben, sie wollte halt als Teeni nicht behindert gelten. Jetzt mit dem o.g. Alter ist sie körperlich am Ende, da sie ihr Teilzeitjob als Zimmermädchen volligst körperlich sowie seelisch (wird ständig gehänselt) überfordert. Derzeit ist sie seelisch absolut am Ende, wenn sie Abends ist Bett geht zittern ihre Beine und hat Schlafstörungen. Wir haben dann dieses Jahr einen neuen Antrag auf Behinderung gestellt, leider abgelehnt, da sie 2,5cm zu groß ist !! Die Antragstelle hat sie nicht mal zu einem Amtsarzt geschickt, sondern sich nur auf die neue Richtlinie berufen. Gibt es da evtl. Sonderfälle? die zur Genehmigung führen?
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5 Antworten
Hoi.
In dieser Richtlinie wird tatsächlich auf die Größe vom 140cm abgestellt, aber:
Die nachstehend genannten GdB/MdE-Sätze sind Anhaltswerte. Es ist unerlässlich, alle leistungsmindernden Störungen auf körperlichem, geistigem und seelischem Gebiet in jedem Einzelfall zu berücksichtigen.Die Beurteilungsspannen tragen den Besonderheiten des Einzelfalles Rechnung.
Kleinwuchs
Körpergröße nach Abschluss des Wachstums
über 130 bis 140 cm 30–40 GdB
über 120 bis 130 cm 50 GdB
bei 120 cm und darunter kommen entsprechend höhere Werte in Betracht.
Diese GdB/MdE-Werte sind auf harmonischen Körperbau bezogen. Zusätzlich zu berücksichtigen sind (z. B. bei Achondroplasie,bei Osteogenesis imperfecta) mit dem Kleinwuchs verbundene Störungen wie mangelhafte Körperproportionen,Verbildungen der Gliedmaßen, Störungen der Gelenkfunktionen, Muskelfunktionen und Statik, neurologische Störungen, Einschränkungen der Sinnesorgane,endokrine Ausfälle und außergewöhnliche psychoreaktive Störungen.
http://landingpages.wolterskluwer.de/media/landingpages/schwerbehindertenver/gdb_mde_tabelle.pdf
Daher auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Gehe zum SozVD, VDK oder zu einer rechtlichen Beratungsstelle beim Sozialgericht. Spreche mit dem Hausarzt und evtl. auch einem Psychologen und lasst deine Schwester auf die oben genannten anderen "Nebenerkrankungen" untersuchen.
Viel Glück und Kraft für diesen Kampf!
Ciao Loki
Also laut GdB/MdE-Tabelle:
über 130 bis 140 cm -> Grad der Behinderung: 30-40 über 120 bis 130 cm -> Grad der Behinderung: 50 unter 120cm können entsprechend höher Werte festgelegt werden.
Hallo fritziflori,
leider habe ich keine Antwort auf deine Frage. Aber ich habe die Seite des BKMF (Bundesverband Kleinwüchsige Menschen und ihre Familien e. V.) gefunden, wo dir auf alle Fälle geholfen wird.
Wir beraten und unterstützen Eltern kleinwüchsiger Kinder, kleinwüchsige Jugendliche und Erwachsene sowie Fachpersonen aus Medizin, Psychologie, Therapie, Pädagogik und arbeitsmarktpolitischen Institutionen bei:
- psychosozialen Fragen,
- medizinischen und sozialrechtlichen Fragen,
- der Vermittlung von Spezialambulanzen,
- die eine gesicherte Diagnose stellen,
- Fragen zur Schwangerschaft,
- der Aufklärung über die pädagogische und therapeutische Frühförderung,
- Hilfen bei Antragstellung für zum Beispiel Schwerbehindertenausweis und Pflegeversicherung,
- allen Themen der Berufsorientierung, der Ausbildung sowie des beruflichen Lebens,
- Fragen bezüglich der Mobilität und Hilfsmitteln.
Homepage des BKMF: http://bkmf.de/beratung/
Alles Gute wünsch ich dir und deiner Schwester :)
Kleinwüchsigkeit gilt heute bei einer Größe kleiner als 1,40m.
Frag an,ob es noch den Archiven zu entnehmen wäre,die 80% Behinderung,auf dem Schwerbehindertenausweis.Du möchtest den jetzt erneuern.....mit Glück klappt das.Ansonsten haben sich die Anspruchsvoraussetzungen und Einschätzungen inzwischen erheblich geändert.Liebe Grüße
Hab schon bei allen erdenklichen Stellen nachgeforscht, es ist schon 20 Jahre her, also verjährt:)