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Bekommt man eine Strafe für einen abgelaufen Verbandskasten im Auto?

Frage von balaki balaki
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Antworten (24)

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    Antwort von bestb2b bestb2b

    In § 35 h StVZO ist geregelt wer ein Verbandskasten braucht und wie der Inhalt des Verbandskastens auszusehen hat (nach DIN 13164). Weder in § 35 h StVZO noch in der DIN-Norm steht etwas über das Verfallsdatum. Sofern der Verbandskasten der DIN-Norm entspricht, kann m. E. kein Verwarnungsgeld erhoben werden.

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    Antwort von nixda12 nixda12

    So, da hier bis jetzt sehr viel Schwachsinn geschrieben wurde, hier mal eine Antwort eines Menschen, der täglich mit diesem Problem auf der Straße konfrontiert wird... ;-)

    Korrekt ist: Es gibt einen Paragraphen 35h StVZO, der besagt, dass in PKW ein Verbandkasten mitzuführen ist, und zwar ein solcher, der der besagten DIN 13164 entspricht (diese regelt weitestgehend den Inhalt).

    Korrekt ist weiterhin: Weder aus dem Gesetzestext, noch aus der DIN ergibt sich irgendetwas über das Verfallsdatum.

    aber...

    Es gibt 3 Erklärungen, warum abgelaufenes Verbandmaterial nicht "zulässig" ist...

    1. DAS MEDIZINPRODUKTIONSGESET, ...besagt, dass medizinische Produkte nicht über ein eventuell vorhandenes Verfallsdatum hinaus benutzt werden dürfen! (Außer rein privat, davon kann man aber beim verbandkasten im Auto nicht sprechen!)

    2. EINSCHLÄGIGE RECHTSPRECHUNGEN UND RECHTSKOMMENTARE,

    ...besagen, dass unter der generell im Verkehrs-/Zulassungsrecht geforderten "Vorschriftsmäßigkeit" aller Fahrzeugteile im weiteren Sinne auch die Vorschriftsmäßigkeit des Verbandkastens zu fassen ist. Sind aus diesem Teile abgelaufen, ist dieser unter Umständen nicht mehr zu verwenden, also unbrauchbar = nicht vorhanden.

    1. (und das ist meiner Meinung nach der Aussagekräftigste!) ...der gesunde Menschenverstand eines jeden Menschen/Polizisten! Das Datum steht ja nicht umsonst da drauf...

    Was will ich mit einem Pflaster, das nicht mehr klebt, einer sterilen Mullbinde, die nicht mehr steril ist oder Handschuhen mit Löchern? Zu Hause in der Hausapotheke bestimmt noch gut zu benutzen und mit Sicherheit auch besser, als gar kein Verbandkasten, aber wer will schon FREMDEN Menschen beim Unfall helfen und dann feststellen, dass das eigene Verbandmaterial wie ein großer Klumpen aneinanderklebt und man doch nicht wirklich helfen kann?

    achso... Korrekt ist weiterhin: Rechtsanwälte machen mit Widerspruchsverfahren auch Geld, wenn diese nachher eingestellt werden ;-)

    Nicht korrekt ist: Eine "Strafe" von 70€, allein deshalb absoluter Müll, weil es sich bei dem Verstoß um eine Ordnungswidrigkeit handelt, welche laut Tatbestandskatalog mit 5€ verwartn werden kann. Wer das mit den 15€ in die Welt gesetzt hat, weiß ich nicht, ist jedenfalls auch falsch...

    Also, auch wenns nur 5 Euro sind, die vielleicht nicht wehtun, aber ein neuer Verbandkasten für 6 Euro beim Aldi im Angebot tut auch nicht weh... Und erspart Ärger... Wer trotzdem diskutieren will, bitte... Ein guter Polizist lässt sich durch diskutieren ohnehin nicht vom Schreiben abbringen, und obs das Wert ist, da Widerspruch einzulegen, sollte dann jeder selbst entscheiden...

    So, ich hoffe, ich konnte helfen! ...und zeigen, dass es auch Ordnungshüter gibt, die nicht bloß aus reiner Willkür, sondern auch mit Rechtskenntnis und vor allem Verstand handeln.

    ...und wie heißt das noch gleich...GEFÄHRLICHES HALBWISSEN :)

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    Antwort von Redgirlfan Redgirlfan

    Ja 15€ Verwarnung, ein neuer Verbandskasten Baumarkt ist allrdings billiger

    Kommentar von blaulinde blaulindeblaulinde

    absolud unrichtig, ein verbandkasten kann nicht ablaufen. es gibt weder ein ablaufdatum noch ein verfallsdatum.

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Würde mich absolut nicht jucken! Man zahlt das dämliche Knöllchen und hat Ruhe. Ich bin während meinr gesamten Fahrpraxis noch nie nach dem Quatsch gefragt worden. Da nimmt sich so ein Bagatellverwarngeld nur witzig aus, wenn es einen zufällig mal erwischen sollte.

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    Antwort von charles0308 charles0308

    eine Strafe bekommt man nicht, da es keine Straftat ist.

    Gleichwohl kann aber eine mündliche oder gebührenpflichtige Verwarnung erteilt werden, da es sich hier um eine Ordnungswidrigkeit handelt

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    Antwort von michahro michahro

    ich musste 15 euro zahlen

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    Antwort von Casimir09 Casimir09

    habe gerade mal mit meiner Frau darüber gesprochen weil wir irgendwie drauf gekommen sind.Fakt ist...mein Bruder ist bei der Rennleitung und ein abgelaufener Verbandskasten kann nicht geahndet werden das es gar keine Gesetzesgrundlage gibt.ich möchte bitte schwarz auf weiß geschrieben sehen wo steht das der Kasten ein min.Datum haben muss und das wenn nicht ich dafür bezahlen soll.Ich muss mich nur an die StvzO halten und da steht nur die Befüllung nämlich nach DIN Norm geregelt.Und die ganz schlauen sollten einfach mal ihren TÜV Mann fragen(hab ich auch gemacht)das er das mal bitte nachlesen soll.Und siehe da.....er kommt nach 10 min aus seinem Büro zurück und sagt zu mir das ich da wohl recht hätte und er etwas zurück rudern muss........

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    Antwort von ohrly ohrly

    Es scheint einen youtube-Kanal von gutefrage.net zu geben, der mit Videos unter anderem zur Beantwortung dieser Frage bestückt ist.

    Einfach bei youtube "Was gehört in den Verbandskasten" eingeben.

    Wie veritabel diese Informationen sind, lässt sich daraus leider nicht schließen. Allerdings gibt es Seiten wie Erste Hilfe Zentral, die sowohl die jeweiligen DIN-Normen, Gesetzestexte und Bestückungsbestimmungen enthalten.

    Zum Thema KFZ: http://www.erste-hilfe-zentral.de/kfz-verbandskasten-auto.html

    Kleines Detail am Rande: Scheinbar geht es nicht um den Kasten, sondern nur um den Inhalt. Wenn ich also keinen Kraftomnibus fahre und der Norm entsprechend ausgerüstet bin, kann ich das Erste Hilfe Material wo und wie ich will im Fahrzeug bunkern.

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    Antwort von Quickys1 Quickys1

    Hallo,

    Also jetzt mal im Ernst:

    Wer will denn wirklich etwas dagegen sagen, dass man einen brauchbaren Verbandskasten mitführen muss?

    Selbst wenn man nicht damit umgehen kann (eigentlich muss ja jeder die Grundregeln der Erste- Hilfe beherrschen), könnte man jemandem damit aushelfen, der vielleicht als Fußgänger des Weges kommt und bei einem Unfall helfen möchte.

    Und wenn der Verbandskasten nicht den Vorschriften entspricht, z.B. weil das Verfallsdatum überschritten ist, dann zieht das ein Verwarnungsgeld in Höhe von 5,- € nach sich (Tatbestandsnummer 335124) in einem Kraftomnibus (TBNR 335118) kostet es dann 15,- €.

    Und das ist auch gut so!!!

    Gruß, der Quicky

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    Antwort von Gingryu Gingryu

    http://www.anwaltonline.org/verkehrsrecht/show.asp?x=newsletter/2009-01.html

    Such mal nach Verbandskasten, da stehts beschrieben.

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    Antwort von Reiswaffel87 Reiswaffel87

    Ich verstehe nicht, warum manche Leute hier so einen Aufstand wegen des Verbandkastens machen. Sind lumpige 10,- Euro alle paar Jahre etwa zu viel Geld dafür, dass man dann intaktes Erste-Hilfe-Material dabei hat? Der alte Kasten kommt denn eben in die Hausapotheke und wird dort aufgebraucht.

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    Antwort von charlyolei charlyolei

    CA 10-15 Euro ist richtig. das mit 70 Euro ist absoluter Blödsinn

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    Antwort von almmichel almmichel

    Das liegt im Ermessen des jeweiligen Beamten.

    Kommentar von Quickys1 Quickys1Quickys1

    Hallo,

    es gibt einen Bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog!!!

    Nix der Schutzmann nimmt mal mehr oder mal weniger...

    Und daran halten sich Polizisten auch!!!

    Guß, der Quicky

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    Antwort von fighter189 fighter189

    Ja, man bekommt mittlerweilen für alles eine Strafe

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    Antwort von Fladi88 Fladi88

    Also so weit ich weiß sind es knapp 70€, also hol dir lieber mal nen neuen der ist günstiger

    Kommentar von Hergado HergadoHergado

    So ein Schwachsinn, ey....

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    Antwort von wiebi81 wiebi81

    machen polizisten gern.. aaaber das verfallsdatum ist nur ein "richtwert" des herstellers..! ergo die polizei darf dir keine strafe aufbrummen.. falls doch EINSPRUCH! gibt es ein urteil drüber!

    Kommentar von Arenoso ArenosoArenoso

    Wenn sie nichts finden, finden sie das Verfallsdatum - ist doch klar: bringt Geld!

    Gib bitte die DATEN des Urteils bekannt! Welches Aktenzeichen, Datum, welches Gericht?

    Das kann für jeden von uns gebeutelten Bürgern der fahrenden Kaste von Nutzen sein. Danke im voraus!

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Viel Spaß bei dem Aufwand wegen 15€. Das Verfallsdatum ist keinesfalls ein Richtwert sondern hat genau den Zweck, den sein Name vermuten lässt. Klar, an einem abgelaufenen Verband holt man sich keine Lebensmittelvergiftung, aber Pflaster kleben irgendwann nicht mehr, Verbände sind nicht mehr keimarm, Schutzhandschuhe werden porös, etc.

    Kommentar von wiebi81 wiebi81wiebi81

    und das alles gleichzeitig...?? unglaubwürdig.. ich guck ma nach dem urteil.. lieber streß als keine gerechtigkeit..!! kleinbeigeben kommt gar nicht..!

    Kommentar von wiebi81 wiebi81wiebi81

    In § 35 h StVZO ist geregelt wer ein Verbandskasten braucht und wie der Inhalt des Verbandskastens auszusehen hat (nach DIN 13164). Weder in § 35 h StVZO noch in der DIN-Norm steht etwas über das Verfallsdatum. Sofern der Verbandskasten der DIN-Norm entspricht, kann m. E. kein Verwarnungsgeld erhoben werden.

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    Antwort von Nellina Nellina

    Ja, das könnte sein. Aber meist macht Dich die Polizei nur darauf aufmerksam, Dir einen neuen anzuschaffen.

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    Antwort von jonny234 jonny234

    Verwangeld ca. 10€

    Kommentar von Quickys1 Quickys1Quickys1

    Bei Verwarnungsgeldern gibt es keine Cirka- Werte!!!

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    Antwort von ingridshaus ingridshaus

    So viel ich weiß, eine Verwarnung und dann muß Du mit dieser und einem neuen Verbandskasten die nächste Wache anfahren und dies vorzeigen.

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    Antwort von Hergado Hergado

    Nein, aber du kommst nicht durch den Tüv und falls du mal damit angehalten wirst musst du innerhalb einer bestimmten Frist einen neuen Verbandskasten bei der Polizei vorführen... verbunden evtl mit einem Ordnungsgeld, je nach Laune des Polizisten ;)

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Wieso sollte man mit einem abgelaufenen Haltbarkeitsdatum des Verbandskasten nicht durch den TÜV kommen ?
    Dies ist ein als gering zu bewertender Mangel, welcher allein nicht zum Durchfallen der HU führen kann.

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    Antwort von mwdit mwdit

    Theoretisch ja, wenn man z.B. in eine Mausefalle gerät und einen miesgelaunten Polizisten erwischt.

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    Antwort von AALFI AALFI

    Abgelaufen bedeutet fehlendes Verbandswerkzeug.

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    Antwort von primusvonquack primusvonquack

    Keine Strafe, aber ein Verwarnungsgeld.

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    Antwort von hoffnungsglueck hoffnungsglueck

    Da kann es ein Bußgeld geben, wenn man erwischt wird.

    Kommentar von Gina91 Gina91Gina91

    ohjee...und wie hoch ist das bußgeld?? und wo kriegt man denn dann eigentlich nen neuen kasten her?? meiner ist auch abgelaufen...

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Jede Tankstelle hat die Dinger, im Internet gibt es die,...

    Kommentar von Redgirlfan RedgirlfanRedgirlfan

    Die gibts für ca 10€ in jeden Baumarkt

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