Bekommt man eine Strafe für einen abgelaufen Verbandskasten im Auto?
Antworten (24)
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bestb2bbestb2b
In § 35 h StVZO ist geregelt wer ein Verbandskasten braucht und wie der Inhalt des Verbandskastens auszusehen hat (nach DIN 13164). Weder in § 35 h StVZO noch in der DIN-Norm steht etwas über das Verfallsdatum. Sofern der Verbandskasten der DIN-Norm entspricht, kann m. E. kein Verwarnungsgeld erhoben werden.
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nixda12 So, da hier bis jetzt sehr viel Schwachsinn geschrieben wurde, hier mal eine Antwort eines Menschen, der täglich mit diesem Problem auf der Straße konfrontiert wird... ;-)
Korrekt ist: Es gibt einen Paragraphen 35h StVZO, der besagt, dass in PKW ein Verbandkasten mitzuführen ist, und zwar ein solcher, der der besagten DIN 13164 entspricht (diese regelt weitestgehend den Inhalt).
Korrekt ist weiterhin: Weder aus dem Gesetzestext, noch aus der DIN ergibt sich irgendetwas über das Verfallsdatum.
aber...
Es gibt 3 Erklärungen, warum abgelaufenes Verbandmaterial nicht "zulässig" ist...
DAS MEDIZINPRODUKTIONSGESET, ...besagt, dass medizinische Produkte nicht über ein eventuell vorhandenes Verfallsdatum hinaus benutzt werden dürfen! (Außer rein privat, davon kann man aber beim verbandkasten im Auto nicht sprechen!)
EINSCHLÄGIGE RECHTSPRECHUNGEN UND RECHTSKOMMENTARE,
...besagen, dass unter der generell im Verkehrs-/Zulassungsrecht geforderten "Vorschriftsmäßigkeit" aller Fahrzeugteile im weiteren Sinne auch die Vorschriftsmäßigkeit des Verbandkastens zu fassen ist. Sind aus diesem Teile abgelaufen, ist dieser unter Umständen nicht mehr zu verwenden, also unbrauchbar = nicht vorhanden.
- (und das ist meiner Meinung nach der Aussagekräftigste!) ...der gesunde Menschenverstand eines jeden Menschen/Polizisten! Das Datum steht ja nicht umsonst da drauf...
Was will ich mit einem Pflaster, das nicht mehr klebt, einer sterilen Mullbinde, die nicht mehr steril ist oder Handschuhen mit Löchern? Zu Hause in der Hausapotheke bestimmt noch gut zu benutzen und mit Sicherheit auch besser, als gar kein Verbandkasten, aber wer will schon FREMDEN Menschen beim Unfall helfen und dann feststellen, dass das eigene Verbandmaterial wie ein großer Klumpen aneinanderklebt und man doch nicht wirklich helfen kann?
achso... Korrekt ist weiterhin: Rechtsanwälte machen mit Widerspruchsverfahren auch Geld, wenn diese nachher eingestellt werden ;-)
Nicht korrekt ist: Eine "Strafe" von 70€, allein deshalb absoluter Müll, weil es sich bei dem Verstoß um eine Ordnungswidrigkeit handelt, welche laut Tatbestandskatalog mit 5€ verwartn werden kann. Wer das mit den 15€ in die Welt gesetzt hat, weiß ich nicht, ist jedenfalls auch falsch...
Also, auch wenns nur 5 Euro sind, die vielleicht nicht wehtun, aber ein neuer Verbandkasten für 6 Euro beim Aldi im Angebot tut auch nicht weh... Und erspart Ärger... Wer trotzdem diskutieren will, bitte... Ein guter Polizist lässt sich durch diskutieren ohnehin nicht vom Schreiben abbringen, und obs das Wert ist, da Widerspruch einzulegen, sollte dann jeder selbst entscheiden...
So, ich hoffe, ich konnte helfen! ...und zeigen, dass es auch Ordnungshüter gibt, die nicht bloß aus reiner Willkür, sondern auch mit Rechtskenntnis und vor allem Verstand handeln.
...und wie heißt das noch gleich...GEFÄHRLICHES HALBWISSEN :)
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RedgirlfanRedgirlfan
Ja 15€ Verwarnung, ein neuer Verbandskasten Baumarkt ist allrdings billiger
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firstguardianfirstguardian
Würde mich absolut nicht jucken! Man zahlt das dämliche Knöllchen und hat Ruhe. Ich bin während meinr gesamten Fahrpraxis noch nie nach dem Quatsch gefragt worden. Da nimmt sich so ein Bagatellverwarngeld nur witzig aus, wenn es einen zufällig mal erwischen sollte.
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charles0308charles0308
eine Strafe bekommt man nicht, da es keine Straftat ist.
Gleichwohl kann aber eine mündliche oder gebührenpflichtige Verwarnung erteilt werden, da es sich hier um eine Ordnungswidrigkeit handelt
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Casimir09 habe gerade mal mit meiner Frau darüber gesprochen weil wir irgendwie drauf gekommen sind.Fakt ist...mein Bruder ist bei der Rennleitung und ein abgelaufener Verbandskasten kann nicht geahndet werden das es gar keine Gesetzesgrundlage gibt.ich möchte bitte schwarz auf weiß geschrieben sehen wo steht das der Kasten ein min.Datum haben muss und das wenn nicht ich dafür bezahlen soll.Ich muss mich nur an die StvzO halten und da steht nur die Befüllung nämlich nach DIN Norm geregelt.Und die ganz schlauen sollten einfach mal ihren TÜV Mann fragen(hab ich auch gemacht)das er das mal bitte nachlesen soll.Und siehe da.....er kommt nach 10 min aus seinem Büro zurück und sagt zu mir das ich da wohl recht hätte und er etwas zurück rudern muss........
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ohrly Es scheint einen youtube-Kanal von gutefrage.net zu geben, der mit Videos unter anderem zur Beantwortung dieser Frage bestückt ist.
Einfach bei youtube "Was gehört in den Verbandskasten" eingeben.
Wie veritabel diese Informationen sind, lässt sich daraus leider nicht schließen. Allerdings gibt es Seiten wie Erste Hilfe Zentral, die sowohl die jeweiligen DIN-Normen, Gesetzestexte und Bestückungsbestimmungen enthalten.
Zum Thema KFZ: http://www.erste-hilfe-zentral.de/kfz-verbandskasten-auto.html
Kleines Detail am Rande: Scheinbar geht es nicht um den Kasten, sondern nur um den Inhalt. Wenn ich also keinen Kraftomnibus fahre und der Norm entsprechend ausgerüstet bin, kann ich das Erste Hilfe Material wo und wie ich will im Fahrzeug bunkern.
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Quickys1Quickys1
Hallo,
Also jetzt mal im Ernst:
Wer will denn wirklich etwas dagegen sagen, dass man einen brauchbaren Verbandskasten mitführen muss?
Selbst wenn man nicht damit umgehen kann (eigentlich muss ja jeder die Grundregeln der Erste- Hilfe beherrschen), könnte man jemandem damit aushelfen, der vielleicht als Fußgänger des Weges kommt und bei einem Unfall helfen möchte.
Und wenn der Verbandskasten nicht den Vorschriften entspricht, z.B. weil das Verfallsdatum überschritten ist, dann zieht das ein Verwarnungsgeld in Höhe von 5,- € nach sich (Tatbestandsnummer 335124) in einem Kraftomnibus (TBNR 335118) kostet es dann 15,- €.
Und das ist auch gut so!!!
Gruß, der Quicky
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GingryuGingryu
http://www.anwaltonline.org/verkehrsrecht/show.asp?x=newsletter/2009-01.html
Such mal nach Verbandskasten, da stehts beschrieben.
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Reiswaffel87Reiswaffel87
Ich verstehe nicht, warum manche Leute hier so einen Aufstand wegen des Verbandkastens machen. Sind lumpige 10,- Euro alle paar Jahre etwa zu viel Geld dafür, dass man dann intaktes Erste-Hilfe-Material dabei hat? Der alte Kasten kommt denn eben in die Hausapotheke und wird dort aufgebraucht.
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charlyolei CA 10-15 Euro ist richtig. das mit 70 Euro ist absoluter Blödsinn
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almmichelalmmichel
Das liegt im Ermessen des jeweiligen Beamten.
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Quickys1Quickys1 Hallo,
es gibt einen Bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog!!!
Nix der Schutzmann nimmt mal mehr oder mal weniger...
Und daran halten sich Polizisten auch!!!
Guß, der Quicky
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Fladi88Fladi88
Also so weit ich weiß sind es knapp 70€, also hol dir lieber mal nen neuen der ist günstiger
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HergadoHergado So ein Schwachsinn, ey....
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wiebi81wiebi81
machen polizisten gern.. aaaber das verfallsdatum ist nur ein "richtwert" des herstellers..! ergo die polizei darf dir keine strafe aufbrummen.. falls doch EINSPRUCH! gibt es ein urteil drüber!
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ArenosoArenoso Wenn sie nichts finden, finden sie das Verfallsdatum - ist doch klar: bringt Geld!
Gib bitte die DATEN des Urteils bekannt! Welches Aktenzeichen, Datum, welches Gericht?
Das kann für jeden von uns gebeutelten Bürgern der fahrenden Kaste von Nutzen sein. Danke im voraus!
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Reiswaffel87Reiswaffel87 Viel Spaß bei dem Aufwand wegen 15€. Das Verfallsdatum ist keinesfalls ein Richtwert sondern hat genau den Zweck, den sein Name vermuten lässt. Klar, an einem abgelaufenen Verband holt man sich keine Lebensmittelvergiftung, aber Pflaster kleben irgendwann nicht mehr, Verbände sind nicht mehr keimarm, Schutzhandschuhe werden porös, etc.
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wiebi81wiebi81 und das alles gleichzeitig...?? unglaubwürdig.. ich guck ma nach dem urteil.. lieber streß als keine gerechtigkeit..!! kleinbeigeben kommt gar nicht..!
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wiebi81wiebi81 In § 35 h StVZO ist geregelt wer ein Verbandskasten braucht und wie der Inhalt des Verbandskastens auszusehen hat (nach DIN 13164). Weder in § 35 h StVZO noch in der DIN-Norm steht etwas über das Verfallsdatum. Sofern der Verbandskasten der DIN-Norm entspricht, kann m. E. kein Verwarnungsgeld erhoben werden.
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NellinaNellina
Ja, das könnte sein. Aber meist macht Dich die Polizei nur darauf aufmerksam, Dir einen neuen anzuschaffen.
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jonny234jonny234
Verwangeld ca. 10€
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Quickys1Quickys1 Bei Verwarnungsgeldern gibt es keine Cirka- Werte!!!
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ingridshausingridshaus
So viel ich weiß, eine Verwarnung und dann muß Du mit dieser und einem neuen Verbandskasten die nächste Wache anfahren und dies vorzeigen.
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HergadoHergado
Nein, aber du kommst nicht durch den Tüv und falls du mal damit angehalten wirst musst du innerhalb einer bestimmten Frist einen neuen Verbandskasten bei der Polizei vorführen... verbunden evtl mit einem Ordnungsgeld, je nach Laune des Polizisten ;)
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Leon97531Leon97531 Wieso sollte man mit einem abgelaufenen Haltbarkeitsdatum des Verbandskasten nicht durch den TÜV kommen ?
Dies ist ein als gering zu bewertender Mangel, welcher allein nicht zum Durchfallen der HU führen kann. -
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mwditmwdit
Theoretisch ja, wenn man z.B. in eine Mausefalle gerät und einen miesgelaunten Polizisten erwischt.
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hoffnungsglueckhoffnungsglueck
Da kann es ein Bußgeld geben, wenn man erwischt wird.
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Gina91Gina91 ohjee...und wie hoch ist das bußgeld?? und wo kriegt man denn dann eigentlich nen neuen kasten her?? meiner ist auch abgelaufen...
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Reiswaffel87Reiswaffel87 Jede Tankstelle hat die Dinger, im Internet gibt es die,...
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RedgirlfanRedgirlfan Die gibts für ca 10€ in jeden Baumarkt
absolud unrichtig, ein verbandkasten kann nicht ablaufen. es gibt weder ein ablaufdatum noch ein verfallsdatum.