Bekommt man beim Auszug Kindergeld?

1 Antwort

Soweit eine Voraussetzung ab der Vollendung des 18 und unter 25 Lebensjahres erfüllt wird, besteht auch Anspruch auf Kindergeld, egal ob das Kind im Haushalt der Eltern oder alleine lebt.

Der Auszug muss der Familienkasse gemeldet und nachgewiesen werden.

Bekommst Du von deinen Eltern nach dem Auszug min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes, dann besteht kein Anspruch es durch einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse als Kind selber ausgezahlt zu bekommen.

Aber deine Eltern können es dir dann freiwillig noch zukommen lassen, oder wenn Du das einzige Kind mit Anspruch auf Kindergeld bist, können deine Eltern eine Veränderungsmitteilung an die Familienkasse schicken, findet man im Internet zum Ausdrucken und darin deine Bankverbindung angeben.