Bekommt man als FWDL auch noch Kindergeld bzw. die Eltern?

3 Antworten

In einem freiwilligen Dienst wie z.B. einem FSJ / FÖJ oder BFD hätten die Eltern bzw.du unter 25 weiterhin Anspruch auf Kindergeld !

Aber auch wenn du unter 25 bist und den Wehrdienst freiwillig ableistest kann ein Anspruch bestehen,nämlich dann wenn damit eine Berufsausbildung verbunden ist oder als Vorbereitung auf eine Laufbahn als Berufssoldat dient.

Das beschloss der Bundesfinanzhof ( BFH ) mit Urteil unter : Az : lll R 53 / 13.

M. E. hast Du als freiwilig Wehrdienstleistender keinen Anspruch auf Kindergeld, da es sich ja um eine Beschäftigung handelt, die mit einem Arbeitsverhältnis vergleichbar ist. Zu Unrecht ausgezahltes Kindergeld wird selbstverständlich vom Amt zurückgefordert.

Einmal kurz gegoogelt:

http://www.personal.bundeswehr.de/portal/a/pers/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK9gtSiYv1wkHxKql5yfl5qCYgsSc0ryQSS6UWJJflFegX5RSU5IJnSoiKgjF5min6kgaGLk6GRAQwY1lhGurj7BJoaGbl4OgXpF-TmOgIAB_bIPQ!!/