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Bekommen Mönche oder Nonnen eigentlich eine Rente oder Gehalt?

gefragt von rbeierrbeier am 30.08.2007 um 14:31 Uhr

Mir stellte heute meine Nichte diese Frage auf die ich leider keine passende Antwort wusste. Bekommen also Mönche oder Nonnen ein Gehalt oder Taschengeld wenn sie im Kloster leben und steht ihnen auch eine Rente zu?


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anonym
beantwortet von juanita am 30. August 2007 14:35
11x
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Nein, sie werden vom "Mutterhaus" versorgt. Nonnen haben nie Geld. Wenn sie alt und pflegebedürftig werden, dann werden sie von den anderen gepflegt. Geld brauche die nicht.


barnabas
beantwortet von barnabas am 30. August 2007 14:45
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Ich weiß nur, dass die Franziskaner ein Taschengeld von 300,- € bekommen. Das gilt für die, die arbeiten genauso wie für die Alten. Bedeutet: Ist ein Franziskaner z.B. Priester und bekommt deswegen ein normales Gehalt, fließt das Geld an den Orden - bis auf die 300,- €. So versorgt man sich gegenseitig.

Gruß Barnabas


minister
beantwortet von minister am 30. August 2007 19:30
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Der Orden nimmt sich seiner Mitglieder bis zum Tode an, alles zum Leben notwendige wird vom Kloster gestellt und Luxus wird von Mönchen und Nonne im Allgemeinen abgelehnt.


Plotti9143
beantwortet von Plotti9143 am 31. August 2007 11:44
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Ich kann die drei bisherigen Antworten bestätigen. Grundsätzlich sorgen die Orden für alle ihre Mitglieder. Dies ist aber nicht mit einer Rente vergleichbar, sondern eher mit den Strukturen in einer Familie. Es wird an Pflege und Zuwendung einfach getan, was notwendig ist. Es gibt ja in Klöstern auch keine Pensionierung. Jedes Mitglied arbeitet nach seinen Kräften und Fähigkeiten solange, wie es möglich ist.
Mischformen gibt es bei Orden, die neben ihren klösterlichen Berufen (Priester oder andere Tätigkeiten, die zum Betrieb des Klosters notwendig sind) auch zivile Berufe haben (wie z.B. Lehrerinnen und Lehrer in Klosterschulen oder Pflegeberufe in kirchlichen Kliniken). Weil Angehörige dieser Berufe bezahlt werden wie ihre weltlichen Kollegen, haben sie auch eine begrenzte Lebensarbeitszeit und Anspruch auf Rente oder Pension. Diese wird aber an den Orden bzw. das Kloster ausgezahlt und wird damit Gemeineigentum der Kloster-Kommunität.


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