Bekomme ich weiter Hartz 4, wenn mein Partner bei mir einzieht?
Hallo, ich beziehe seit kurzem Hartz 4, meine Tochter wurde vor 2 Monaten 1 Jahr und ich kann noch nicht arbeiten gehen, weil ich keine Betreuung für meine Tochter habe. Ich bekomme etwas Geld für mich und meine Tochter und was zur Miete dazu. Jetzt hat mein Partner vor (er ist auch der Vater meines Kindes) in 3 Monaten zu mir zu ziehen... er verdient Brutto ca. 2600 Euro. Fällt für mich dann "nur" der Mietzuschuss weg oder bekomme ich persönlich dann gar kein Geld mehr? Es ändert ja an der Situation, dass ich noch nicht arbeiten gehen kann nichts??? Und ich kann ja nicht verlangen, dass er ALLES bezahlt und mich "aushält". Dass er dann die Miete mitbezahlt, LOGISCH oder sie sogar ganz bezahlt, aber bekomme ich dann trotzdem noch "irgendwas" zum Leben oder wird mir alles gestrichen?
DANKE
12 Antworten
Also es kommt darauf an wie es dein sachbearbeiter sieht , wenn ihr ein paar seid und so gesehen werdet, kann es sein das du kein geld mehr bekommst, allerdings kannst du andere quellen anzapfen , da ist z.B. das wohngeld was du beantragen kannst, du kannst wenn den Partner nicht der Vater deines Kindes ist den Vater deines Kindes auf unterhalt verklagen und den muss er dir zahlen bis du Arbeitest oder Verheiratet bist. usw. Am besten gehe doch mal zu Profamilia oder Caritas.
VG
Ja, DOCH, er ist dein Partner und der Vater des Kindes, warum sollte er nicht für seine Familie sorgen? Warum kannst du das nicht von ihm erwarten aber vom Steuerzahler nimmst du es gerne? Sein Verdienst wird angerechnet und das ist auch gut so.
dann hätte dein egoistischer partner keine familie gründen sollen, wenn er nicht dafür aufkommen will. was hat der denn für eine einstellung? das ist SEIN geld? und wessen familie ist das?
Das hat mit aushalten überhaupt nichts zu tun. Vor einigen Jahren noch war das vollkommen selbstverständlich, dass der Mann genügend verdient hat und seine Familie ernährt hat. Da gingen nur wenig Frauen arbeiten, das war reine Männersache.
Du willst Dich also lieber von den anderen Steuerzahlern verhalten lassen, als von Deinem Freund? Er ist ja schließlich der Vater Deines Kindes, warum also sollte er das nicht tun?
Da er der Vater deiner Tochter ist, werdet ihr vom ersten Moment an als BG veranlagt werden: das heißt, sein (netto)Einkommen darf - unter Berücksichtigung der Erwerbseinkommensfreibeträäge - voll auf euren dann gemeinsamen Bedarf angerechnet werden.
Ob noch ein Restanspruch bleibt - möglicherweise alternativ auf Wohngeld -, lässt sich nicht abschätzen.
Abgesehen davon wird er doch auch jetzt schon einiges an Unterhalt - Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt - leisten, oder?