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Bekomme ich bei einer sperrzeit von ALG1 vielleicht Hartz4 ?

Frage von Sternchen27 Sternchen27

Ich habe einen Aufhebungsvertrag erhalten. Meine Frage bekomme ich jetzt Hartz4 wenn die mir eine Sperrzeit beim Arbeitlosengeld geben?

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Antworten (11)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von miboki miboki

    Nein - bei einer Sperre wirst Du gar nichts erhalten. Wenn Du keine Ersparnisse hast, kannst Du einen Vorschuss erhalten, der anschließend mit dem Alg 1 verrechnet wird, d. h. es wird monatlich ein Betrag abgezogen, bis der Vorschuss abbezahlt ist.

    Kommentar von Alustriel AlustrielAlustriel

    Warum wird eine falsche Antwort als hilfreichste Antwort gewertet? Ruf bei der Arge an und frag nach.

    Kommentar von miboki mibokimiboki

    Richtig - meine Antwort war falsch. Tatsächlich wird Alg 2 gekürzt: http://dejure.org/gesetze/SGB_II/31.html

    Kommentar von Alustriel AlustrielAlustriel

    oh eine Einsicht. Selten hier. Danke :)

    Kommentar von miboki mibokimiboki

    Ich gebe mein Bestes - aber jeder kann sich mal irren.

  • 4
    Antwort von beast beast

    Nein Du bekommst kein Hartz4. Schon aus dem Grunde weil die Sperre aus Deinem eigenen Versäumnis entstanden ist. So eine Sperre ist quasi eine Strafe.

    Kommentar von Sternchen27 Sternchen27

    Welches Versäumnis??

    Kommentar von beast beastbeast

    Wenn Du eine Sperre bekommst, dann liegt immer ein sogenanntes Versäumnbis ( steht immer auf Bescheiden vom Amt -- die Nennen das halt so) zugrunde

    Kommentar von Alustriel AlustrielAlustriel

    Das ist vollkommener Blödsinn.

  • 1
    Antwort von Alustriel Alustriel

    Ja. Je nachdem wie lange die Sperre ist. Allerdings bekommst du dann weniger Hartz 4 wg. deiner Sperre.

    Kommentar von beast beastbeast

    sry , aber das ist Unsinn....

    Kommentar von Alustriel AlustrielAlustriel

    nein das ist richtig. Von irgendwas muss man leben. Wie hoch die Sanktion wg. der Sperre ist, ist allerdings immer unterschiedlich.

  • 1
    Antwort von stahlhart stahlhart

    nein,warum haste den eine sperrzeit?

    Kommentar von Sternchen27 Sternchen27

    Das werde ich erst morgen gewahr ob ich eine sperrzeit wegen dem Aufhebungsvertag bekomme.

    Kommentar von stahlhart stahlhartstahlhart

    hast du einen aufhebungsvertrag gemacht?wenn du den grund schreibst,gigt es vielleicht eine lösung

  • 1
    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Nein, Sperre ist Sperre.

  • 1
    Antwort von amdros amdros

    Nein, Du hast sicher eine 3monatige Sperrzeit und bekommst gar nichts für die Zeit.

  • 0
    Antwort von DerHans DerHans

    Wenn du beim AlG 1 eine Sperrzeit hast, bekommst du zwar Hartz IV, man kann dich schließlich nicht verhungern lassen. Das ist aber ein darlehen, das, mit den weiteren Zahlungen verrechnet wird. Sonst bräuchte man dir ja keine Sperre geben. Wo läge da der Sinn und Lerneffekt?

  • 0
    Antwort von Shahbanu Shahbanu

    nein, auch beim antrag auf alg2 setzt eine sperre ein, bedingt durch den auflösungsvertrag.

  • 0
    Antwort von honoria honoria

    Die Sperre soll eine Strafe sein, in der Zeit bekommt man gar nichts, auch kein Hartz4. Erst danach bekommst du wieder ganz normal ALG1 bzw. ALG2

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Ganz auf Null kann man niemanden setzen. es sei denn der Unterhalt ist anderweitig gesichert.

  • 0
    Antwort von gibtsdochnich gibtsdochnich

    nö, bestimmt nich

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