Ich habe einen Aufhebungsvertrag erhalten. Meine Frage bekomme ich jetzt Hartz4 wenn die mir eine Sperrzeit beim Arbeitlosengeld geben?
Bekomme ich bei einer sperrzeit von ALG1 vielleicht Hartz4 ?
Antworten (11)
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2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
mibokimiboki
Nein - bei einer Sperre wirst Du gar nichts erhalten. Wenn Du keine Ersparnisse hast, kannst Du einen Vorschuss erhalten, der anschließend mit dem Alg 1 verrechnet wird, d. h. es wird monatlich ein Betrag abgezogen, bis der Vorschuss abbezahlt ist.
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4Antwort von
beastbeast
Nein Du bekommst kein Hartz4. Schon aus dem Grunde weil die Sperre aus Deinem eigenen Versäumnis entstanden ist. So eine Sperre ist quasi eine Strafe.
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Sternchen27 Welches Versäumnis??
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beastbeast Wenn Du eine Sperre bekommst, dann liegt immer ein sogenanntes Versäumnbis ( steht immer auf Bescheiden vom Amt -- die Nennen das halt so) zugrunde
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AlustrielAlustriel Das ist vollkommener Blödsinn.
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1Antwort von
AlustrielAlustriel
Ja. Je nachdem wie lange die Sperre ist. Allerdings bekommst du dann weniger Hartz 4 wg. deiner Sperre.
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beastbeast sry , aber das ist Unsinn....
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AlustrielAlustriel nein das ist richtig. Von irgendwas muss man leben. Wie hoch die Sanktion wg. der Sperre ist, ist allerdings immer unterschiedlich.
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1Antwort von
stahlhartstahlhart
nein,warum haste den eine sperrzeit?
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Sternchen27 Das werde ich erst morgen gewahr ob ich eine sperrzeit wegen dem Aufhebungsvertag bekomme.
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stahlhartstahlhart hast du einen aufhebungsvertrag gemacht?wenn du den grund schreibst,gigt es vielleicht eine lösung
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amdrosamdros
Nein, Du hast sicher eine 3monatige Sperrzeit und bekommst gar nichts für die Zeit.
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DerHansDerHans
Wenn du beim AlG 1 eine Sperrzeit hast, bekommst du zwar Hartz IV, man kann dich schließlich nicht verhungern lassen. Das ist aber ein darlehen, das, mit den weiteren Zahlungen verrechnet wird. Sonst bräuchte man dir ja keine Sperre geben. Wo läge da der Sinn und Lerneffekt?
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HexenkuecheHexenkueche
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ShahbanuShahbanu
nein, auch beim antrag auf alg2 setzt eine sperre ein, bedingt durch den auflösungsvertrag.
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0Antwort von
honoriahonoria
Die Sperre soll eine Strafe sein, in der Zeit bekommt man gar nichts, auch kein Hartz4. Erst danach bekommst du wieder ganz normal ALG1 bzw. ALG2
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DerHansDerHans Ganz auf Null kann man niemanden setzen. es sei denn der Unterhalt ist anderweitig gesichert.
Warum wird eine falsche Antwort als hilfreichste Antwort gewertet? Ruf bei der Arge an und frag nach.
Richtig - meine Antwort war falsch. Tatsächlich wird Alg 2 gekürzt: http://dejure.org/gesetze/SGB_II/31.html
oh eine Einsicht. Selten hier. Danke :)
Ich gebe mein Bestes - aber jeder kann sich mal irren.