Beitragsservice/GEZ Zahlungsaufforderung, Bafög Bescheid aber noch nicht da
Ich habe bis zum August Bafög erhalten und natürlich einen Nachfolgeantrag gestellt. Das war im Juli. Seitdem habe ich bis heute keinen Bafög Bescheid bekommen, die Zahlungen vom Bafög Amt scheinen aber wieder zu starten, weil ich für Oktober eine Zahlung erhalten habe. Demnach müsste der Bafög Bescheid ja bald kommen.
Ich konnte deswegen keinen Antrag auf Befreiung beim Beitragsservice stellen, da mir einfach der neue Bafög Bescheid fehlt. In den Unterlagen vom Beitragsservice steht allerdings, dass eine Befreiung auch rückwirkend erfolgen kann.
Leider habe ich eine Zahlungsaufforderung vom Beitragsservice bekommen für die Monate September bis November.
Leider habe ich es auch versäumt einen Antrag auf Befreiung an den Beitragsservice zu senden, wobei in den Unterlagen ausdrücklich steht, dass es** keine vorsorglichen Anträge mehr gibt.**
Soll ich nun** Widerspruch** gegen diese Zahlungsaufforderung einlegen und auf den (noch) fehlenden Bafög Bescheid verweisen? Oder soll ich zahlen und hoffen, dass die Zahlung erstattet wird?
Schonmal Danke vorab
2 Antworten
Warte deb Bafög-Bescheid ab und schicke dann den Antrag auf Befreiung. In §4 IV RBStV (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) steht:
Die Befreiung [...] beginnt mit dem Ersten des Moants, zu dem der Gültigkeitszeitraum des Bescheids beginnt,wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Erstellungsdatum des Bescheids [...] gestellt wird.
Hoffe, das kann dich beruhigen! Habe zu Beginn meines Studiums auch damit kämpfen müssen.
Du hast kein Problem: Stelle sofort einen Antrag auf Befreiung und teile dabei mit, dass du den BAföG-Bescheid nachreichst. Gelingt dir das und BaföG wird dir ab September (also rückwirkend) gewährt, so erhältst du die Befreiung auch ab September rückwirkend. Zahle erst einmal noch nichts. Im Übrigen ist eine Zahlungsaufforderung noch kein Festsetzungsbescheid. Nur gegen einen Festsetzungsbescheid kann man Widerspruch einlegen. Den erhältst du nur, wenn du auch 6 Wochen nach der auf die Zahlungsaufforderung folgenden Zahlungserinnerung noch nicht gezahlt hast.
solange kein bescheid zur befreiung vorliegt, muss gezahlt werden.