Beitragsminderung/ -erstattung im Fitnessstudio

2 Antworten

Hallo, ich arbeite seit über 20 Jahren als Studioleiter und kann Dir nicht viel Hoffnung auf Beitragserstattung machen, zumal die Zeit für eine umfassende Sanierung der Feuchträume auch noch absolut im Rahmen ist. Wenn Du aber für die Sauna eine Extragebühr zahlst, kannst Du die einbehalten. Sie muß aber gesondert in Deinem Vertrag aufgeführt sein, für Inclusiv-Leistungen gibts keine Erstattungen, leider. Sollte die Beeinträchtigung allerdings den üblichen Zeitrahmen für bauliche Veränderungen überschreiten, bleibt Dir noch das außerordentliche Kündigungsrecht. BG TG

Easytop 
Fragesteller
 02.11.2012, 13:36

Hm. Ich bin selbst im Dienstleistungsbereich tätig und empfinde daher Deine Antwort zu "arbeitgeberlastig". Als Kunde/Nutzer fühle ich mich, was den Leistungsumfang im STudio betrifft, durch diese Sanierungsarbeiten mehr als eingeschränkt. Ich kann ja auch nichts dafür, dass dieser Wasserschaden aufgetreten ist. Was ist ein angemessener Zeitraum eigentlich für solche Arbeiten?

Willst du dich wirklich mit 3 Meter großen Schränken anlegen..? Mutig :D

Easytop 
Fragesteller
 02.11.2012, 13:56

Leider warte ich auf solche "Prachtexemplare" bis heute :-). Und: Einschüchtern würde mich auch ein "großer Schrank" nicht.

LordvanZed1990  02.11.2012, 16:09
@Easytop

Dann ist ja gut ;)