Beitragsminderung/ -erstattung im Fitnessstudio
Ich hoffe, es kann mir jemand helfen: Am 12. Oktober 12 hatten wir einen Wasserrohrbruch im F-Studio. Seit dieser Zeit ist die Damedusche und der Damensaunabereich nicht nutzbar. Kann ich hier eine Beitragsreduzierung einfordern? Mit dem Besitzer ist nicht zu reden, seine Antwort war "er kann ja auch nichts für". Wie lange die Sanierungsarbeiten noch andauern, kann er auch nicht sagen. Danke im voraus für Eure Hilfe.
2 Antworten
Hallo, ich arbeite seit über 20 Jahren als Studioleiter und kann Dir nicht viel Hoffnung auf Beitragserstattung machen, zumal die Zeit für eine umfassende Sanierung der Feuchträume auch noch absolut im Rahmen ist. Wenn Du aber für die Sauna eine Extragebühr zahlst, kannst Du die einbehalten. Sie muß aber gesondert in Deinem Vertrag aufgeführt sein, für Inclusiv-Leistungen gibts keine Erstattungen, leider. Sollte die Beeinträchtigung allerdings den üblichen Zeitrahmen für bauliche Veränderungen überschreiten, bleibt Dir noch das außerordentliche Kündigungsrecht. BG TG
Hm. Ich bin selbst im Dienstleistungsbereich tätig und empfinde daher Deine Antwort zu "arbeitgeberlastig". Als Kunde/Nutzer fühle ich mich, was den Leistungsumfang im STudio betrifft, durch diese Sanierungsarbeiten mehr als eingeschränkt. Ich kann ja auch nichts dafür, dass dieser Wasserschaden aufgetreten ist. Was ist ein angemessener Zeitraum eigentlich für solche Arbeiten?
Willst du dich wirklich mit 3 Meter großen Schränken anlegen..? Mutig :D
Dann ist ja gut ;)
Leider warte ich auf solche "Prachtexemplare" bis heute :-). Und: Einschüchtern würde mich auch ein "großer Schrank" nicht.