bin 15. Wurde beim Ladendiebstahl bei einem Edeka erwischt. der Gesamtwert der gestohlenen Ware ist lächerlich ( 2 tic tac packungen 2€ ).Der Hausdetektiv hat meine Mutter angerufen und die hat einen Strafantrag unterschrieben.Ich habe 1 Jahr Hausverbot bei dem Laden und kommt noch irgendetwas auf mich zu ? Weil ich glaube das ist nämlich nur eine Laden interne Anzeige und die wird nicht zur Polizei geschickt oder so....
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1Hilfreichste & RatgeberHelden AntwortAntwort von
PepsiMasterPepsiMaster
Das war keine ladeninterne Anzeige .. die meisten Supermärkte/Kaufhäuser usw. haben eigene Formulare für die Erstattung einer Strafanzeige. Dieses Formular geht nun über die Polizei zur Staatsanwaltschaft. Evtl. wirst Du Dich bei der Polizei nochmal zur Sache äußern müssen (schriftlich oder bei einer Vernehmung). Sofern Du bisher nicht auffällig geworden bist, wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren vermutlich einstellen (z.B. gegen eine Auflage die Du zu erbringen hast).
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StyLez123 Nehmen wir mal an sie war zu dem Zeitpunkt 12Jahre alt und nach dem Vorfall ist nichts passiert ,also keine Briefe oder sonst etwas aber sie musste dem Supermarkt 50-80Euro direkt zahlen.
Gibt es jetzt irgendwo Einträge zu diesem Geschehen? Oder ist es so als wäre nie etwas passiert?
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PepsiMasterPepsiMaster Unter 14 ist man gem. §19 StGB schuldunfähig.
Diese Gebühr im Supermarkt ist keine Strafe, sondern eine Bearbeitungsgebühr (z.B. für den Ladendetektiv, Verwaltungskosten etc.).
Wenn es keine Briefe oder sonstiges gab, wurde der Vorfall vermutlich nicht der Polizei gemeldet (passiert bei Ersttätern im jeweiligen Geschäft) häufiger ... dann steht der Vorfall höchstens in irgendwelchen Akten des Geschäfts .. sonst wohl nirgendwo.
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David4711David4711
Was du als lächerlich bezeichnest, bezahlen ehrliche Kunden drauf. Das wird zur Polizei gehen und du bekommst eine Geldstrafe.
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Lizy68Lizy68
Wenn der Warenwert so lächerlich war, warum hast Du die Ware denn nicht einfach bezahlt? Lass es Dir eine Lehre sein und überleg Dir demnächst vorher, welche Konsequenzen Dein Handeln hat. Ich denke, erwischt und von Deiner Mutter abgeholt zu werden, sollte als Strafe eigentlich reichen, um Dich zu kurieren!?
Normalerweise werden alle Diebstähle zur Anzeige gebracht. Ob Du da jetzt noch etwas zu befürchten hast, weiß ich auch nicht.
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Elch67Elch67
Bei Diebstahl ist es Latte welchen Wert die Ware hat...Hast schon Glück gehabt das nicht die Polizei gerufen wurde.so haste nur 1 Jahr Hausverbot,und gut is...Laß es dir ne Lehre sein. Kann auch sein das im Nachhinein die Anzeige zur Polizei geht..aber in deinem Fall wird es wohl zuu geringfügig sein.
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Volker13Volker13 Es ist nicht Latte, welchen wert die Ware hat! § 248a StGB sagt da was ganz anderes.
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Elch67Elch67 Da steht:"Wird nur auf Antrag verfolgt"...Und wenn man xMal beim Diebstahl geringfügiger Sachen erwischt wird,gibts auch ne Strafanzeige.
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wunhtxwunhtx Wer xmal bei Ladendiebstahl erwischt wird, wird nach Sozialstunden, nach einem Wochenendarrest, nach einer Bewährungsstrafe mit Sozialstunden dann letztlich sogar in den Jugendarrest müssen.
Da ist dann die Strafanzeige die harmlose Form der Ahndung.
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Akka2323Akka2323
Wie alt bist Du? Deine Mutter hätte nichts unterschreiben sollen. Falls Du erst 13 Jahre alt bist, wird nichts passieren. Wenn Du 14 Jahre alt bist, könntest Du Probleme bekommen. Rede mit Deiner Mutter, was die ihr gesagt haben, ob es eine Anzeige gibt oder nicht.
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1Antwort von
taylann13taylann13
dir wird nichts weiteres zukommen das gleiche war auch bei meienr sis so die war damals 14 un d hate auch 1 jahr verbot bekommen. und ich musste so lachen wie sie 2 jahre lang sich end getraut ehatte ein schritt in diesen laden zu machen weil sie sowas von angst hatte.... aber dir wird nur mehreres zukommen wen du öfters diebstahl machst deswegen lass es lieber
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Finniboy100Finniboy100
Sozialstunden vieleicht ich hoffe du machst das nicht noch mal so ne s c h e i ß e kannst de dir gleich abschminken bestimmt sozialstunden
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jakkilyjakkily
In der Regel gehe ich schon davon aus, das die Anzeige zur Polizei gesandt wird. Ladendiebstahl ist kein einfacher Delikt mehr, wird auch nicht als Ordnungswidrigkeit definiert sondern zählt schon zu den Straftaten. Da du schon über 14 bist, wirst du auch nicht mehr straffrei davon kommen. Denn ab 14 greift das JGG;das Jugendgerichtsgesetz. Dieses Gesetz hat noch erziehenden Charakter und nicht wie das Erwachsenenstrafrecht strafenden. Du wirst entweder eine dir zumutbare Geldstrafe oder viel besser Sozialstunden bekommen. Was auch richtig ist.
Du glaubst gar nicht was die Läden durch Ladendiebe an Umsatzverlust machen. Die versuchen ja durch ihren Umsatz die Kosten zu decken und möglichst noch Gewinn zu machen. Wenn sie dann durch solche Leute ihre Kosten nicht reinwirtschaften, müssen sie ihre Preise erhöhen, was dann letztendlich auf den Geldbeutel der ehrlichen Kunden geht. Denk darüber mal nach...
Ich hoffe, du erhälst eine anständige Strafe und gehst demnächst in ehrlicherweise einkaufen ->Dies nennt man auch Tauschgeschäft Ware gegen Geld.
Ich gebe zu, ich habe ganz früher auch mal lange Finger gehabt und Schminke bei Rewe mitgehen lassen und bin dabei erwischt worden. Dies ging dann auch zur Polizei, welche ihre Dienststelle genau gegenüber von diesem Laden hat. Hatte dann auch 1 Jahr Hausverbot. Nur bestrafen konnte man mich nicht dafür, da ich damals 13 Jahre alt war und somit noch nicht strafmündig. Strafmündig wird man ab 14 Jahren.
So viel von mir dazu...
lg, jakkily
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wunhtxwunhtx
Das geht mit Sicherheit zur Polizei und Du wirst eine Jugendstrafe in Form von Sozialstunden erwarten dürfen.
Deine Mutter hat wohl nur als Erziehungsberechtigte unterschreiben, die Strafanzeige stellt das Unternehmen.
Schon mal nachgedacht, wenn alle meinen, es ist ja nur ein geringer Wert, dass Fehlbeträge aus Diebstählen auf den Preis gerechnet werden. Also jeder Kunde zahlt.
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Volker13Volker13
Den Strafantrag kann die Mutter gar nicht unterschreiben. Erstens ist Diebstahl kein Antragsdelikt und zweitens könnte nur die geschädigte person im Falle eines Antragsdeliktes den Antrag unterschreiben.
Bei einem Warenwert von 2 € dürfte wohl mit einer einer einstellung nach § 248a StGB zu rechnen sein.
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PepsiMasterPepsiMaster Hast Du mal in den §248a reingeschaut?
In diesem Fall ist Diebstahl ein Antragsdelikt... wie so oft bei Ladendiebstahl. Den Strafantrag stellt die geschädigte Institution (i.V. durch den Detektiv oder Filialleiter). Die Mutter musste vermutl. als Erziehungsberechtigte unterschreiben (je nach dem was auf dem Formular sonst noch draufsteht). Die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren vermutl. einstellen .. aber nicht gem. §248a sondern gem. den Vorschriften der StPO!
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EmelinaEmelina
Habe mal gehört, dass unter einem Warenwert von 25 Euro gar nichts passiert - außer Hausverbot oder höchstens Sozialstunden. Also, keine Angst, aber machs nicht wieder!
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Phine95Phine95
Du sagst du bist 15. Als ich 14 wurde, wurd mir hinter die Ohren geschrieben " hey du bist Strafmündig" Ich will nichts falsches sagen...aber bekommst du nich nen Eintrag in die Akte oder Sozialstunden..?
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jakkilyjakkily Nun ja, der Eintrag in die Akte erfolgt erst sobald man gerichtlich verurteilt wurde und nicht bei grob ausgedrückt bagatell-delikten...
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addei03addei03
Geldstrafe, Sozialstunden - keine Ahnung. Bist ja über 14 Jahre.... Aber anderes noch mal. Wie dämlich muß man sein, um zu stehlen......
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Elch67Elch67 Wer noch nicht im Leben was geklaut hat,der werfe das erste TIC-TAC....
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Reiswaffel87Reiswaffel87 losschmeiß
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SakuboSakubo
ich glaube da kann noch eine freiheitsstrafe von ca. 5 jahren drohen, mein bruder wurde da nämlich auchmal erwischt, musste 3 jahre hinter gittern (der hat auch nur n kinder riegel gezockt)
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LustigeColaDoseLustigeColaDose das glaube ich dir nicht.Wegen einem Kinderriegel 3 Jahre ins Gefängnis.
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Elch67Elch67 dann war er aber auf Bewährung,oder?
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EmelinaEmelina Das glaube ich auch nicht. Da müsste er schon vorbestraft sein und zig Paletten Kinderriegel geklaut haben und schon nicht mehr unter das Jugendstrafrecht fallen.
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SakuboSakubo das war ein scherz :D
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Elch67Elch67 Na dann schreib es bitte auch etwas scherzhafter:)
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jakkilyjakkily ich denke mal nicht das er nur wegen den entwendeten Kinderriegel hinter Gittern musst, sondern noch andere Sachen dahintersteckten...
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amdrosamdros
Wenn Deine Mutter einen Strafantrag unterschreiben mußte, könnte schon noch etwas auf Dich zukommen?!? Eine Vermutung meinerseits
Ergänzung: Bei der Polizei (und auch vor Gericht) MUSS sich kein Beschuldigter äußern. Er hat ein Schweigerecht (§ 136 StPO), über das er belehrt werden muß. Angaben ohne Belehrung sind nicht verwertbar.
gefährliches Halbwissen...
Bei der Polizei muss der Beschuldigte zur Vernehmung i.d.R. noch nicht einmal erscheinen, sofern die Daten zur Person feststehen. §136 bezieht sich in erster Linie auf die richterliche Vernehmung und wäre hier zunächst nicht einschlägig. Bei der Polizei ist §163 Abs. 3 wichtig, das Auskunftsverweigerungsrecht ergibt sich aus §55 StPO, nicht aus §136!!
Auch Angaben ohne Belehrung können u.U. verwendet werden, wenn es sich z.B. um eine sog. "Spontanäußerung" handelt