Beim Joint rauchen erwischt

7 Antworten

  • Was haben die drei zu erwarten (auch wegen extrem geringfügiger Menge)?

Wenn sie die Klappe halten nichts (Sollte nichtsmehr im Joint gewesen sein)

  • Sollten die drei die Aussagen verweigern? (bezugnehmend auf die oben genannte URL)

Auf jeden! Bei der Polizei nie ein Aussage machen wenns um sowas geht. Nie zu deren Einladungen erscheinen (Ist keine Pflicht, muss man auch nicht absagen, einfach nicht kommen). Die Polizei versucht die Schuld deiner Kollegen zu beweisen, nicht die Unschuld, daher wird alles was die sagen gegen sie verwendet werden. Haben sie schon etwas gesagt? Wenn nurnoch Tabak drinn war hätte man doch einfach sagen können es war ne selbstgedrehte Zigarette.

Ein Verfahren wird es aufjedenfall nicht geben.

Teiresiasdar 
Fragesteller
 21.01.2014, 20:23

Also bisher haben die noch nichts ausgesagt, nach meinem Kenntnisstand.

Zum Thema selbst gedrehte Zigarette: Das hätte auch aufgehen können, wäre da nicht dieser unheimliche Cannabisgeruch im gesamten Park verteilt und die drei die einzigen die Seelenruhig in einer Art Überdachung standen :/

Hier eine Anleitung für richtiges Verhalten in solchen Fällern: http://hanfverband.de/index.php/themen/konsumentenhilfe/1221-cannabis-und-die-polizei-allgemeine-verhaltensregeln

Sofern der Vorfall tatsächlich durch die Polizei angezeigt worden ist, wird das Verfahren wegen der geltenden Eigenbedarfsregelung sehr wahrscheinlich eingestellt.

Sehe gerade, dass die Links zum glechen Ziel führen...

Strafrechtlich passiert da nicht viel, das Verfahren wird - da nur Konsum nachweisbar ist - von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Grundsätzlich ist der Hinweis auf der verlinkten Seite korrekt: Bei der Polizei Klappe halten! - Du kannst Dich nur durch eine unbedachte Aussage weiter belasten.

Verwaltungsrechtlich wird die Polizei den Tatbestand nach StVG §2 (12) an die Führerscheinstelle weitermelden:

(12) Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist.

In diesem Fall kann die Führerscheinstelle ein fachärztliches Gutachten fordern, d.h. die Abstinenz muß über mindests 3 Monate nachgewiesen werden.

sie haben es im zug gefunden und fertig ,ist doch auch so gewesen und belastet keinen damit ,so würde ich das machen und gut ist ,die aussage kann er auch verweigern und kannst beides machen ,ohne jemanden zu belasten und würde es so machen wie beschrieben ,im zug gefunden und gut ist . ich hoffe es hilft dir/euch

In welchem Bundesland ist das passiert?

Teiresiasdar 
Fragesteller
 21.01.2014, 12:17

Das ganze ist in NRW geschehen. Sorry, mein Fehler. Vergessen dazu zuschreiben =/

HorDochzuDuOtto  21.01.2014, 12:18
@Teiresiasdar

Sehr gut. Nur in Bayern und evtl. BW hätte ich das problematisch gesehen.

In NRW: Keine Aussage machen. Das Verfahren wird dann eingestellt.

Teiresiasdar 
Fragesteller
 21.01.2014, 12:22
@HorDochzuDuOtto

Ok, vielen Dank. Ich werde die drei dann mal Informieren diesbezüglich.

Urgewalt  21.01.2014, 12:57
@HorDochzuDuOtto

Selbst in Bayern und BW wird wegen sowas kein Fass aufgemacht...erst Recht nicht wenn außer 'nem Jointstummel nur mit Tabakresten nichts gefunden wurde.