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Bei Rot über die Ampel fahren, um Rettungswagen Platz zu machen- erlaubt?

Frage von Daniebutler Daniebutler

Bin heute langsam bei Rot über die Ampel gefahren, um einem Rettungswagen mit Getöse=Martinshorn Platz zu machen. Fiel mir irgendwie gar nicht so auf, erst als ich es erzählt hab...mein Kollege meinte dann, das sei genauso strafbar wie sonst auch.Stimmt das? Hab ich evtl. was zu erwarten? (Keine Ahnung, ob die geblitzt haben oder nicht- dafür war viel zu viel Rummel, um darauf zu achten).

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Antworten (9)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von marcopolo79 marcopolo79

    Ist absolut in Ordnung. Leider machen viele Leute keinen Platz, obwohl sie rechtlich gesehen müssen. Die haben Angst vor was auch immer. Insb. vor irgendwelchen Punkten wegen ner Rotübertretung. Dabei ist diese völlig unbegründet. Denn erstens muss man selten soweit nach vorne fahren, dass man die ersten "Blitz" auslöst. Zweitens, selbst wenn man das tut, ist die Übertretung erst nach dem zweiten "Blitz" begangen. Und drittens, selbst wenn man soweit in die Kreuzung einfahren muss, dass der zweite "Blitz" ausgelöst wird, dann ist auf den Bildern danach der RTW/NEF/POL oder was auch immer zu sehen und die Ordnungsbehörde wird hier nicht tätig. Wer ganz sicher gehen will: Zeit und Ort aufschreiben. Da die Einsatzfahrten protokolliert werden kann man da im Ernstfall den entsprechenden Beweis bringen.

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    Antwort von FWSTU FWSTU

    stimmt alles. Das befreit dich aber nicht von deiner sorgfaltspflicht. wenn du einen unfall baust, der nicht passiert wäre, wenn du nicht bei rot rübergefahren wärst, hast du die alleinige schuld. also gucken ob frei ist und wenn ja dann musst du platz machen.

  • 3
    Antwort von kleinerjoe kleinerjoe

    Rote Ampel

    Vor einer roten Ampel nach rechts ausweichen, ggf. auch über die Haltelinie fahren, wenn es der Verkehr zulässt. Schon ein Meter kann nachfolgenden Fahrzeugen das Rangieren ermöglichen und dem Einsatzfahrzeug so freie Fahrt bieten.

    Fakten

    Bundesweit gibt es jährlich allein im Rettungsdienst 10 Millionen Einsatzfahrten. Hierzu kommen die Einsätze von Feuerwehr und Polizei. Nicht selten ergeben sich bei diesen Einsatzfahrten Gefahrensituationen mit anderen Verkehrsteilnehmern. Das Risiko, in einem Verkehrsunfall mit Personenschaden verwickelt zu werden, ist bei Einsatzfahrten mit Nutzung der Sondersignale viermal so hoch wie bei "normalen" Fahrten. 17-fach erhöht ist das Risiko, in einen Unfall mit einem Sachschaden von mehr als 1500 € verwickelt zu werden. Neben Personen- und Sachschäden ist eine Folge dieser Unfälle, dass Hilfe, die durch die Einsatzkräfte an anderer Stelle geleistet werden sollte, zu spät kommt.

    Durch Ihr Verhalten können Sie dazu betragen, das Unfallrisiko zu senken. Jede Minute zählt! Die nächste Einsatzfahrt könnte auch für Sie von Bedeutung sein!

    Wegerecht

    Blaulicht und Martinshorn gemeinsam gewähren einem Einsatzwagen das Wegerecht, d.h. andere Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen!

    Begegnet man im Straßenverkehr einem Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn, dann ist ein Notfall nicht weit. Wer diese Sondersignale einsetzen darf und wie sich andere Verkehrsteilnehmer verhalten sollen, ist im Paragraph 38 StVO geregelt. Das so genannte Wegerecht wird von Feuerwehr, Polizei sowie Rettungs- und Hilfediensten nur in Anspruch genommen, wenn höchste Eile geboten ist.

    http://www.feuerwehr-kaltenkirchen.de/archiv/brandschutz/einsatzfahrt.htm

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    Antwort von regideur regideur

    Du bist verpflichtet Rettungswagen und Polizei Platz zu machen es macht dabei auch keinen Unterschied ob an der Kreuzung ein Blitzer steht oder nicht. Du solltest Dir aber die Nummer merken und von wem das Auto war (Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen...) Wenn dann ein Anhörungsbogen kommen sollte kannst Du gut argumentieren.

    PS: Das nicht räumen der Fahrbahn ist strafbar!!!

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    Antwort von Muenzenfreund Muenzenfreund

    Ja, ist erlaubt. Allerdings darfst du nur soweit fahren um dem Krankenwagen Platz zu machen.

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    Antwort von Kitty88 Kitty88

    Wenn du so den Rettungswage platz gemacht hast und es absehbar war, dass du keinen Unfall provozierst, dann ist das auch ok. Denn der Rettungswagen geht vor.

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    Antwort von spurkel spurkel

    Wenn der nur so durchkommt und du KEINEN Unfall produzierst dadurch, denke ich dass es sogar deine Pflicht ist.

    Immerhin ist bei vielen Ampeln noch genug Platz hinter dem Rot, so dass der gegenüberliegende Verkehr nicht beeinträchtigt wird.

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    Antwort von 0PiepMatz0 0PiepMatz0

    Ich denk nicht, dass es strafbar ist.. schließlich musstest du für den Rettungswagen Platz machen. Ich glaub da ist es ne Ausnahme..

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    Antwort von benni2108 benni2108

    also das ich hier lese das dass absolut in ordnung is das ist der whnsinn!!! NEIN es ist nicht in ordnung man kann rechts rüber fahren oder sowas aber man darf nicht über eine rote ampel fahren. klar is es scheiße wenn leute keinen platz machen das kenn ich aus dem Job aber man darf keine ordnungswiedrigkeiten begehn! weil was ist wenn ein auto von rechts kommt das zwar den RTW sieht der noch weiter hinten in der kreutzung steht aber nicht damit rechnet das ein auto voran über rot fährt.......und schon brauch man ein 2. RTW. tja und wenn man nich zur seite ausweichen kann dann muss der RTW halt warten muss er bein schranken die unten sind auch oder glaubt ihr der zug hält an ??

    Kommentar von Hunter01 Hunter01Hunter01

    Ich würde mal sagen, deine Rechtskenntnissse sind nicht besser als deine Deutschkenntnisse. Es gibt im Ordnungswidrigkeitengesetz (§ 16 OWiG) einen "rechtfertigenden Notstand", der so etwas zuläßt bzw. rechtfertigt. Es gilt hier die Güterabwägung, also Rotlicht kontra Blockierung eines RTWs, der dringend zum Notfalleinsatz muß.

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