Bei Privatinsolvenz mit neuem Partner zusammen ziehen

5 Antworten

Uneingeschränktes Ja. Man kann den Partner sogar heiraten, ohne dass er zur Kasse gebeten wird. Eine Sippenhaft bei Verbraucherinsolvenz gibt es nicht.

Das ist ganz egal ob du mit deinem Partner zusammen ziehst. Dein Partner muss nicht zahlen. Aber: Wenn dein Partner Hartz 4 bekommt und du arbeitest und verdienst ca. 1300 Netto bekommt dein Partner kein Geld mehr vom Amt. Du musst aber deinem Treuehänder das was über den tausend Euro liegt abgeben das heißt ihr habt am ende evtl. weniger. Denn das Hartz 4 amt rechnet ja deinen vollen Nettobetrag an und dort geltet ihr als eheähnliche gemeinschaft aber bei deinem Anwalt bist du ledig. Ansonsten kein Problem.

Solange ihr nicht verheiratet seid, hat Dein Partner mit der Privatinsolvenz nichts zu tun.

Wenn ihr allerdings heiratet, dann können die Gläubiger sich an Deinen Partner halten - die Auskunft von Mathias Münch ist leider falsch - wenn ihr nicht vorher einen Ehevertrag abschliesst, in dem ihr ausdrücklich Gütertrennung vereinbart.

MathiasMuench  26.10.2007, 02:22

Meine Antwort ist richtig.

Denn wenn die Eheleute keinen Ehevertrag haben, leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, nicht in Gütergemeinschaft. Jedem Ehegatten gehören weiterhin die Vermögenswerte, die er in die Ehe eingebracht hat. Auch die Schulden gehen nicht auf den anderen Ehegatten über. Ein Zugewinnausgleich findet bei Verbraucherinsolvenz nicht statt.

Im Insolvenzrecht gehören die Vermögenswerte des Ehegatten, der nicht Schuldner ist, nicht zur Insolvenzmasse. Der Treuhänder des Schuldners hat keine Möglichkeit, den anderen Ehegatten zur Kasse zu bitten. Wie ich schon sagte, es gibt keine Sippenhaft bei der Verbraucherinsolvenz, unabhängig vom Güterstand. Wenn demosthenes anderer Meinung ist, mag er die gesetzliche Norm angeben.

Im Vollstreckungsrecht (wonach hier eigentlich nicht gefragt war) ist es nicht vorgesehen, einen Titel anstatt beim insolventen Schuldner bei dessen Ehegatten zu vollstrecken. Die Situation, die für die Ehegatten brenzlig werden könnte, ist die Sachpfändung in der Ehewohnung (oder wo auch immer die Ehegatten ihren Besitz aufbewahren). Denn zugunsten der Gläubiger gilt die gesetzliche Vermutung, dass die sich im Besitz eines oder beider Ehegatten befindlichen Gegenstände dem Schuldner gehören. Das gilt sogar bei Gütertrennung. Dagegen kann sich aber der Ehegatte, der nicht Schuldner ist, im Wege der Drittwiderspruchsklage wehren. Dort muss er sein Eigentum an den gepfändeten Gegenständen beweisen.

demosthenes  26.10.2007, 10:50
@MathiasMuench

@Mathias Münch:

Theoretisch magst Du recht haben, in der Praxis versuchen die Gläubiger, besonders die Banken, aber sehr wohl den Ehepartner zu melken.

Auch wenn sie nicht auf sein Vermögen zugreifen können, dann versuchen sie "wenigstens" den nicht pfändbaren Teil des Einkommens ihres Schuldners reduzieren zu lassen unter Hinweis auf das "Familieneinkommen".

Ich habe die Erfahrungen selbst machen dürfen und war froh, dass wir vorsichtshalber Gütertrennung vereinbart hatten und damit auf der sicheren Seite waren.

Was hat denn die Wohnung mit der Privatinsolvenz zu tun. Das eine betrifft das Zusammenleben, dass andere sind ja seine Verbindlichkeiten.. man sollte nur die Rechtslage beachten, die dann evtl auf eine eheähnliche Gemeinschaft zurückgreift mit allen Pflichten, aber ohne Rechte..

Mein Mann hat sogar in der Zeit, in der wir zusammen lebten, einen Offenbarungseid geleistet (kein Einkommen, Miet- und Steuerschulden, Gottseidank jetzt alles abbezahlt). Ich wurde nie "zur Kasse gebeten", sämtliches Inventar der Wohnung galt als mein Eigentum, es wurde nie etwas gepfändet.