Bei GMX kann man eine Mail als Einschreiben Versenden, mit Rückschein.

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Du kannst also nur beweisen das der Empfänger eine Mail bekommen hat. Mehr nicht.
Der Empfänger sagt dann einfach diese Mail war leer bei ihm angekommen.

Gewerbliche Nutzung:
Elektronische Post wird für die geschäftliche Korrespondenz immer bedeutsamer. Mit dem im Januar 2007 in Kraft getretenen Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) müssen nun in gewerblichen E-Mails Angaben über das Unternehmen enthalten sein. Unter diese neue Regelung fallen E-Letter wie zum Beispiel Rechnungen, Angebote, Auftragsbestätigungen, Vertragsverhandlungen, Bestellungen usw. So muss im Falle einer GmbH die E-Mail den Firmennamen mit Rechtsform, Ort der Handelsregisterniederlassung, das zuständige Registergericht sowie Handelsregisternummer, alle Geschäftsführer und gegebenenfalls den Aufsichtsratvorsitzenden enthalten. Diese Regelung ist nicht grundsätzlich neu, jedoch ist sie seit 1. Januar 2007 verbindlich. Verstöße gegen die Vorgaben können Geldstrafen sowie Abmahnungen durch Wettbewerber nach sich ziehen. Details zum Gesetzesbeschluss finden Sie beim Bundesrat bzw. beim Bundesministerium der Justiz.

Folglich für Privatpersonen ist diese Art von E-Mailversand nicht möglich.

Lese mal dazu den guten Bericht auf http://www.talkteria.de/forum/topic-8971.html

Auszug:
Um einen rechtsgültigen Beweis zu erwirken, sollte man entweder einen Gerichtsvollzieher beauftragen, was in den seltensten Fällen angebracht ist, oder Folgendes tun: Man wähle die Versandart "Einschreiben Einwurf". Damit erhält man die Information, dass der Brief im Briefkasten des Empfängers eingeworfen worden ist. Man legt den Brief einem bis zwei Zeugen vor, die den Inhalt zur Kenntnis nehmen, den Briefumschlag eigenhändig verschließen und mit zur Post gehen. Somit hat man zwar auch keine hundertprozentige Absicherung, hat vor Gericht allerdings sehr gute Karten in puncto Glaubwürdigkeit und dazu noch ein paar Euro gespart!

Gruß aus Hagen

WOLF1961  12.08.2009, 17:27

Danke für den Stern.

Nein - soweit ich weiß - genauso wenig wie ein Fax, selbst wenn das Fax mit Unterschrift zurückgeschickt wird.

Du hast lediglich dne Nachweis, dass die e-mail angekommen ist und geöffnet wurde.

Raimund1  27.03.2009, 11:25

http://www.mittelstandsportal.de/www/internet/E-Mail%20jetzt%20auch%20als%20Einschreiben%20mit%20Rueckschein.html

Keine Gültigkeit, da keine gültige Unterschrift vorliegt. Bei einem Fax dagegen ist die Unterschrift gültig, das stammt noch aus der Zeit der mechanischen Faxgerätem, wo man den Faxinhalt kaum fälschen konnte.

ja!

Vermutlich schon, aber ich würd es doch lieber auf einem Blatt Papier haben.