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Bei Gericht wird eine Tonbandaufnahme nicht zugelassen

Frage von falcona falcona

In einem Gerichtsverfahren sind Aufnahmen mit einem Handy oder einer Videokamera als Beweis nicht zugelassen.Die Begründung: Sie wären ohne Zustimmung der/des Aufgenommenen gemacht.Im vorliegenden Fall sagte ich laut und deutlich, dass ich die Aufnahme mache, um die obszönen Bemerkungen und Beleidigungen als Beweis zu verwenden.Sie können eindeutig einer bestimmten Person zugeordnet werden. Da es mir aber laut deutsche Recht nicht gestattet ist, diese Aufnahmen zu verwenden, kann ich die akkustischen Beweise als Beweisemittel nicht verwenden. Was nun?

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Antworten (8)

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    Antwort von ManfredP ManfredP

    Tonbandaufnahmen kann man mit allerlei technischen Tricks bearbeiten - schon deshalb wird die Zulassung abgelehnt.

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    Antwort von oarhellger oarhellger

    Mit Hilfe dieser Beweismittel dürfte sich doch eine Beweiskette aufbauen lassen, ohne die akustischen Aufnahmen zu verwenden.

    Kommentar von falcona falconafalcona

    Die angesprochenen Beweismittel deiner ''Kette'' sind akkustisch.Wie soll ich da ohne akkustische aufnahmen auskommen?

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    Antwort von Clrainbow774 Clrainbow774

    In den Gerichtsfällen (Richer Alexander Hold, Barbara Salesch) werden häufig Tonbandaufnahmen zugelassen, mit der Begründung, weil ein öffentliches Interesse besteht und eine Ausnahme gemacht wird. Möglicherweise war in deinem Fall der Tatbestand nicht so gravierend, dass das öffentliche Interesse davon betroffen war.

    Kommentar von Candyflip CandyflipCandyflip

    Wow! Ja! Wir vertrauen auf Barbara Salesch. Hooray bitte

    Kommentar von Bergbaer BergbaerBergbaer

    Müssen denn unbedingt diese Wegklicksendungen als Beispiel vorgebracht werden?

    Kommentar von destilliert destilliertdestilliert

    HALLOOOOO, ist doch RICHTERIN salesch und RICHTER hold, man!! warum nicht darauf zurückgreifen?? kommt immerhin bei rtl, die werden doch sich da nichts ausdenken!!

    Kommentar von Formatter FormatterFormatter

    Nein, denen kann man wirklich vertrauen.

    Kommentar von falcona falconafalcona

    Hausfriedensbruch, Nötigung, üble Nachrede, wissentliche Falschaussage, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches, Ruhestörung,Diebstahl, Körperverletzung wären doch gravierende Tatbestände genug. Im vorliegenden Fall scheint mir die Täterin ''Narrenfreiheit'' zu haben und ich muss mir alles bieten lassen.Das nennt man dann Gerechtigkeit?

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    Antwort von rosalia243 rosalia243

    Eine Tonbandaufnahme ist ein guter Beweis z. B. wenn eine Person oder mehrere Personen jemanden demütigen/nötigen ! Warum soll man den Verbrecher in Kenntnis setzen, bevor man ihn auf den Tonband aufnimmt? Absoltuter Quatsch ! Das ist ja so, als würde ich einem Schwerverbrecher Unterstützung leisten ! Lieber Schwerverbrecher, ich habe hier ein Tonbandgerät - also sei bitte mal leise - und gebe dir Bescheid wenn das Tonbandgerät außer Reichweite ist. Gerade, wenn ein Verbrecher keine Kenntniss hat von der Tonbandaufnahme, kommt alles ans Licht !

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    Antwort von EStorberg EStorberg

    Eine Tonbandaufnahme ist nur dann nicht zulässig, wenn sie ohne Wissen und gegen den Willen des Betroffenen AUFGENOMMEN wurde.

    Wenn ausdrücklich mitgeteilt wird, dass eine Videoaufnahme gemacht wird, ist diese in einem Gerichtsverfahren auch verwendbar! Mit der VERWERTUNG muss sich der andere Teil nicht einverstanden erklären. Die Tonbandaufnahnme ist ein Augenscheinsobjekt und kann in ein Verfahren eingeführt werden. Die Frage der Manipulierbarkeit ist keine Frage der Zuläsigkeit des Beweismittels, sondern eine der Beweiswürdigung.

    In einem Zivilverfahren ist beachtlich, dass der andere Teil nicht Lügen darf, so dass auch ein Hinweis auf die Aufnahme gemacht werden kann. Im Strafverfahren werden Videoaufnahmen (Überwachungskammeras) natürlich zugelassen, wenn diese nicht rechtswidrig (ohne Kennntnis des Betroffenen in einem Privatgespräch) erlangt wurden.

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    Antwort von darkwhisper darkwhisper

    Lass mich mal rekapitulieren:
    Du möchtest also eine Rechtswidrigkeit mit einem Gesetzesbruch beweisen. Hmmm.
    Als Richter würd ich sagen: Einspruch abgelehnt und die Verhandlung wegen Urheberrechtsverletzung und Verletzung der Privatspäre findet Morgen statt.

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    Antwort von Candyflip Candyflip

    Genereller Sachverhalt deiner Situation? Mit den Aufnahmen hast du ganz einfach Pech gehabt. Wohl oder übel aber es gibt immer Mittel und Wege

    Kommentar von falcona falconafalcona

    Ich hoffe doch, dass es Mittel und Wege gibt, d.h. dass unsere ausreichen.Sonst bekommt die Täterin recht und macht weiter, wie bisher (2 Jahre)

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    Antwort von dernettevonnebenan dernettevonnebenan

    da kann hoffentlich der anwalt besser auskunft geben!

    Kommentar von falcona falconafalcona

    Er sagte, Tonaufnahmen seien nicht zulässig, ohne Einverständnis der Aufgenommenen.Ist doch sonnenklar, dass die nicht !!! einverstanden ist.

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