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Bei Gericht wird eine Tonbandaufnahme nicht zugelassen

gefragt von falconafalcona am 20.10.2008 um 23:51 Uhr

In einem Gerichtsverfahren sind Aufnahmen mit einem Handy oder einer Videokamera als Beweis nicht zugelassen.Die Begründung: Sie wären ohne Zustimmung der/des Aufgenommenen gemacht.Im vorliegenden Fall sagte ich laut und deutlich, dass ich die Aufnahme mache, um die obszönen Bemerkungen und Beleidigungen als Beweis zu verwenden.Sie können eindeutig einer bestimmten Person zugeordnet werden. Da es mir aber laut deutsche Recht nicht gestattet ist, diese Aufnahmen zu verwenden, kann ich die akkustischen Beweise als Beweisemittel nicht verwenden. Was nun?

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Recht x 35.350 Gericht x 892 Verhandlung x 41 Tonbandaufnahme x 2 akustische-beweise x 1

anonym
beantwortet von ManfredP am 21. Oktober 2008 00:15
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Tonbandaufnahmen kann man mit allerlei technischen Tricks bearbeiten - schon deshalb wird die Zulassung abgelehnt.


oarhellger
beantwortet von oarhellger am 20. Oktober 2008 23:55
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Mit Hilfe dieser Beweismittel dürfte sich doch eine Beweiskette aufbauen lassen, ohne die akustischen Aufnahmen zu verwenden.

Kommentar von D5f0b0cd6dbe26f7c0da971a1be4e07bsmallfalcona am 21. Oktober 2008 00:21

Die angesprochenen Beweismittel deiner ''Kette'' sind akkustisch.Wie soll ich da ohne akkustische aufnahmen auskommen?


anonym
beantwortet von Clrainbow774 am 20. Oktober 2008 23:52
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In den Gerichtsfällen (Richer Alexander Hold, Barbara Salesch) werden häufig Tonbandaufnahmen zugelassen, mit der Begründung, weil ein öffentliches Interesse besteht und eine Ausnahme gemacht wird. Möglicherweise war in deinem Fall der Tatbestand nicht so gravierend, dass das öffentliche Interesse davon betroffen war.

Kommentar von B0e2bc1c2ff43833b7039874ab2aa7cesmallCandyflip am 20. Oktober 2008 23:56

Wow! Ja! Wir vertrauen auf Barbara Salesch. Hooray bitte

Kommentar von 82b7d662351cd69f4284ad004a77bf93smallBergbaer am 20. Oktober 2008 23:57

Müssen denn unbedingt diese Wegklicksendungen als Beispiel vorgebracht werden?

Kommentar von Simple_avatar10smalldestilliert am 21. Oktober 2008 00:02

HALLOOOOO, ist doch RICHTERIN salesch und RICHTER hold, man!! warum nicht darauf zurückgreifen?? kommt immerhin bei rtl, die werden doch sich da nichts ausdenken!!

Kommentar von B46031bc6e1da09bf56aa837c0596a35smallFormatter am 21. Oktober 2008 00:14

Nein, denen kann man wirklich vertrauen.

Kommentar von D5f0b0cd6dbe26f7c0da971a1be4e07bsmallfalcona am 21. Oktober 2008 00:15

Hausfriedensbruch, Nötigung, üble Nachrede, wissentliche Falschaussage, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches, Ruhestörung,Diebstahl, Körperverletzung wären doch gravierende Tatbestände genug. Im vorliegenden Fall scheint mir die Täterin ''Narrenfreiheit'' zu haben und ich muss mir alles bieten lassen.Das nennt man dann Gerechtigkeit?


anonym
beantwortet von rosalia243 am 21. November 2009 21:07
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Eine Tonbandaufnahme ist ein guter Beweis z. B. wenn eine Person oder mehrere Personen jemanden demütigen/nötigen ! Warum soll man den Verbrecher in Kenntnis setzen, bevor man ihn auf den Tonband aufnimmt? Absoltuter Quatsch ! Das ist ja so, als würde ich einem Schwerverbrecher Unterstützung leisten ! Lieber Schwerverbrecher, ich habe hier ein Tonbandgerät - also sei bitte mal leise - und gebe dir Bescheid wenn das Tonbandgerät außer Reichweite ist. Gerade, wenn ein Verbrecher keine Kenntniss hat von der Tonbandaufnahme, kommt alles ans Licht !


anonym
beantwortet von EStorberg am 6. April 2009 07:32
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Eine Tonbandaufnahme ist nur dann nicht zulässig, wenn sie ohne Wissen und gegen den Willen des Betroffenen AUFGENOMMEN wurde.

Wenn ausdrücklich mitgeteilt wird, dass eine Videoaufnahme gemacht wird, ist diese in einem Gerichtsverfahren auch verwendbar! Mit der VERWERTUNG muss sich der andere Teil nicht einverstanden erklären. Die Tonbandaufnahnme ist ein Augenscheinsobjekt und kann in ein Verfahren eingeführt werden. Die Frage der Manipulierbarkeit ist keine Frage der Zuläsigkeit des Beweismittels, sondern eine der Beweiswürdigung.

In einem Zivilverfahren ist beachtlich, dass der andere Teil nicht Lügen darf, so dass auch ein Hinweis auf die Aufnahme gemacht werden kann. Im Strafverfahren werden Videoaufnahmen (Überwachungskammeras) natürlich zugelassen, wenn diese nicht rechtswidrig (ohne Kennntnis des Betroffenen in einem Privatgespräch) erlangt wurden.


darkwhisper
beantwortet von darkwhisper am 21. Oktober 2008 00:14
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Lass mich mal rekapitulieren:
Du möchtest also eine Rechtswidrigkeit mit einem Gesetzesbruch beweisen. Hmmm.
Als Richter würd ich sagen: Einspruch abgelehnt und die Verhandlung wegen Urheberrechtsverletzung und Verletzung der Privatspäre findet Morgen statt.


Candyflip
beantwortet von Candyflip am 20. Oktober 2008 23:52
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Genereller Sachverhalt deiner Situation? Mit den Aufnahmen hast du ganz einfach Pech gehabt. Wohl oder übel aber es gibt immer Mittel und Wege

Kommentar von D5f0b0cd6dbe26f7c0da971a1be4e07bsmallfalcona am 21. Oktober 2008 00:20

Ich hoffe doch, dass es Mittel und Wege gibt, d.h. dass unsere ausreichen.Sonst bekommt die Täterin recht und macht weiter, wie bisher (2 Jahre)


dernettevonnebenan
beantwortet von dernettevonnebenan am 20. Oktober 2008 23:52
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da kann hoffentlich der anwalt besser auskunft geben!

Kommentar von D5f0b0cd6dbe26f7c0da971a1be4e07bsmallfalcona am 21. Oktober 2008 00:17

Er sagte, Tonaufnahmen seien nicht zulässig, ohne Einverständnis der Aufgenommenen.Ist doch sonnenklar, dass die nicht !!! einverstanden ist.


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