Bei geplatztem Notartermin: entstehen Kosten für die Immobilienfinanzierung?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo!

Also zunächst: Ein Kaufvertrag über ein Grundstück muss beurkundet werden. Wenn ihr noch nicht beim Notar gewesen seid, dann gibt es auch noch keinen formwirksamen Kaufvertrag. Der Käufer hat also noch keinerlei Rechte gegen dich. Das bedeutet, dass du das Grundstück (bzw. deine Immobilie) an einen anderen Interessenten verkaufen kannst - ohne Probleme sogar.

Problematisch könnte es dann werden, wenn der ursprüngliche Käufer einen Schadenersatz von dir fordern möchte. Denn wenn er bei seiner Bank einen Kreditvertrag eingegangen ist, dann kommt er da vermutlich nicht so einfach wieder heraus. Nach welcher Vorschrift er Schadenersatz verlangen kann ist mir grade nicht klar. Für mich erscheint nur § 280 BGB sinnvoll, wenn man von einem Vorvertrag ausgehen würde. Aber soweit ich weiß streitet man sich auch darum, ob es diesen Vorvertrag überhaupt gibt...

Ob er einen Kreditvertrag eingegangen ist, weiß ich allerdings nicht. Ich kann mir vorstellen, dass er bisher nur Angebote eingeholt hat und noch nichts unterschrieben hat.

Die Reihenfolge die ich kenne ist meistens so:

  • Notartermin zur Beurkundung des Kaufvertrages (mit Auflassung)
  • Eintragung der AV im Grundbuch
  • Käufer kümmert sich um die Finanzierung
  • Belastung des Grundstückes mit Finanzierungsgrundschulen
  • Auszahlung des Kredites - zum Teil oder gänzlich - an den Verkäufer
  • Umschreibung des Grundstückes

Als Bank würde ich noch nicht mit jemandem einen Kreditvertrag schließen, der noch nicht einmal sicher ein Haus gekauft hat. Ich würde mit ihm Angebote durchgehen, damit der Käufer schauen kann, ob und wie er sich den Kauf leisten kann. Aber ich bin auch keine Bank :-P

Wie immer: Keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit ;-)

kostonix 
Fragesteller
 30.12.2013, 03:41

Vielen Dank für diese aufschlußreiche Antwort - tiptop :)

Bearbeitungskosten ist gut!!!! Wenn die Widerufsfrist schon um ist muß er eine Nichtabnahmeentschädigung bezahlen, die mehr als 50% der Kreditsumme beträgt, bzw. den Zinsschaden für die jeweilige Zinsfestschreibungszeit