Bringt eine Anzeige bei eBay-Betrug etwas?
Hi,
habe mir bei eBay-Kleinanzeigen ein Xbox-Spiel gekauft für 25Euro. Der Verkäufer meinte, er würde es unversichert versenden, ich stimmte zu, da das Spiel nur um die 20-25 Euro an Wert besitzt. Nun kam es nicht an und der Verkäufer meinte, er habe es abgesendet (was ja auch sein kann), nur kam es nicht an.
Meine Frage lautet nun : Macht es Sinn, eine Anzeige zu tätigen, vor allem bei diesem doch eher geringem Wert ? Wird die Polizei da überhaupt "ermitteln" ? Denn der Wert ist geringfügig und es sind ja auch keine wirklichen Anzeichen für eine Straftat vorhanden.. Also machen die da irgendwas, ausser es letztendlich enzustellen ?
LG
8 Antworten
Guten Abend,
Die Polizei ist verpflichtet, auch bei "kleinen Straftaten zu ermitteln. Es gibt ja auch Wiederholungstäter und entsprechend wird man sich erst einmal jeder Anzeige annehmen. Du solltest dir jedoch nicht all zu viel davon versprechen. Selbst wenn der Verkäufer nicht nachweisen kann, dass er den Brief/ das Paket zur Post gebracht hat, ist es fraglich, ob man ihm einen Vorsatz nachweisen kann. Zudem gibt es auch die Einstellung wegen Geringfügigkeit.
Der Verkäufer kann es sich aber auch nicht so leicht machen und sich darauf berufen, dass die Ware ja nicht versichert versendet werden sollte. Er muss zumindest nachweisen, dass er sie tatsächlich zur Post gebracht hat. Die Gefahr des Verluste tragen zwar sie als Käufer bei Kauf von privat, allerdings muss die Ware dann auch tatsächlich versendet worden sein.
In diesem Fall wäre er zumindest strafrechtlich in der Beweispflicht.
Ich hoffe ich konnte dir helfen und meine Antwort war hilfreich. Ich wünsche dir noch einen schönen Tag.
Wissensdurst84
Herrlich: Zu unbedarft, die unübersehbaren Warnhinweise zu lesen, zu geizig, 3,60 € für ein versichertes Einwurf-Einschreiben oder 3,89 € als Hermes-Päckchen zu vereinbaren aber dann zur Polizei rennen, man möge andere gefälligst für seinen Unzulänglichkeiten belangen.
Daraus wird nichts: Mit vereinbartem Versendungskauf geht die Gefahr der Beschädigung oder Verlusts der Sendung auf dich über, sobald der VK Aufgabe der Sendung glaubhaft machen kann, § 447 BGB.
Wer lesen kann, ist da klar im Vorteil :-)
Bei unversichertem Versand geht die Gefahr des Versandes auf den Käufer über. Du kannst weder jemanden anzeigen noch zur Verantwortung ziehen. Du kannst nur daraus lernen: Kleinanzeigen ist Selbstabholung gegen Barzahlung - und nichts anderes.
Nein lohnt sich nicht und erst recht nicht wenn man die Sicherheitshinweise nicht beachtet. Verbuche es als Lehrgeld.
immer wieder das Gleiche! Genau auf der Plattform wird empfohlen Geld gegen Ware.
Der Verkäufer hat das Päckchen zur Post gebracht und aufgegeben. Ab dem Moment bist du dafür verantwortlich.
Man sollte wenn, das als Paket (versichert) abschicken. Damit hätte er Unterlagen zur Nachverfolgung.
Gegen wen soll die Polizei ermitteln?
Hak das Geld ab und demnächst nur noch versichert verschicken.