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Bei Anzeige schriftlich aussagen?!

Frage von stroemy stroemy

Darf ich, wenn ich eine Anzeige bekamm und dir Vorladung im Briefkasten liegt in der steht das ich am XXX um XXX Uhr zum Dienstgebäude XXX soll, meine aussage auch schriftlich einreichen?

Muss ich dort hin? Kann ich das ganze auch per Brief auf dem postweg? Kann ich zuhause einen brief schreiben und den da abgeben?

Ich weiss ja worum es geht.

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Antworten (8)

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    Antwort von helgerz helgerz

    zu einer Vorladung brauchst Du garnicht von der Polizei, erst bei einer richterlichen Vorladung

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    Antwort von DrRudolfZecker DrRudolfZecker

    Müssen musst du nichts! Aber wenn dir ein Staatsanwalt schreibt rate ich auf seine Forderungen einzugehen. Kannst ihn sogar anrufen, unter dem Aktenzeichen weiss er schon worum es gayt.

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    Antwort von Birgit1954 Birgit1954

    Nein, du musst dich dort schon selbst hinbemühen und die nehmen dann dort die Aussage zur Protokoll, welche du dann auch unterschreiben musst.

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Gar nix muß er, ausser 1 mal am Tag auf's Klo und 1 mal sterben!

    Er muß dort nicht aufkreuzen, er muß dort nix sagen und erst recht nix unterschreiben!!

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    Antwort von newcomer newcomer

    nein, das sie noch weiter Fragen haben könnten und dann ist das ein Hin und Her

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Warum sollte das ein hin und her sein? Er braucht dort nicht erscheinen, wenn er dort erscheint, braucht er keine Aussage zu machen und unterschreiben braucht er auch nix!

    Das könnte also ein regelrechter Monolog seitens des Polizisten werden. ;-)

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    Antwort von Mona09 Mona09

    Du musst dahin und die nehmen deine Aussage schriftlich auf. Einen anderen Weg gibt es meines Wissens nicht.

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Gar nix muß er, ausser 1 mal am Tag auf's Klo und 1 mal sterben!

    Er muß dort nicht aufkreuzen, er muß dort nix sagen und erst recht nix unterschreiben!!

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    Antwort von schlechta schlechta

    Um mit einem Vorurteil ein für allemal aufzuräumen: Zu einer Vorladung der Polizei muß man NICHT erscheinen! Der Beschuldigte hat das Recht zum Tatvorwurf zu schweigen (§136 Abs. 1 S. 2 StPO), dieses Schweigerecht beinhaltet selbstverständlich das Recht zur Sache keine Aussage zu machen. Ich empfehle für alle das Buch "Richtiges Verhalten im Strafverfahren - ein Ratgeber für Beschuldigte" (Autor Carsten Schrank), über Amazon sicherlich erhältlich. Pflichtlektüre!

    Kommentar von stroemy stroemystroemy

    Ist doch bekannt! Darum ging es hier auch nicht! Warum bleibt keiner hier beim Thema?

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    Antwort von stroemy stroemy

    Danke, wirklich sehr Hilreiche Antworten! (Keine Ironie!)

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    Antwort von stroemy stroemy

    Danke für eure Antworten.

    Ein recht auf Kopie dieser aussage habe ich aber nicht oder?

    Kommentar von helgerz helgerzhelgerz

    ich denke schon, Du ahst bei Behörden, meines wissens immer ein Anspruch auf eine Kopie und obendrein sind die sogar verpflichtet Dir ein Gesprächsprotokoll zuerstellen, die gucken zwar immer recht verduzzt, aber sie müssen.

    Kommentar von Birgit1954 Birgit1954Birgit1954

    Wenn du die Aussage unterschrieben hast, kannst du auch eine Kopie verlangen, wenn es dir wichtig ist und du der Polizei nicht vertraust.

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