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Beerdigungskosten für Mutter zahlen obwohl ich als Heimkind aufwuchs ?

Frage von BeepedPiano BeepedPiano

Muss ich für meine Mutter die Bestattungskosten übernehmen, obwohl ich mit 2 1/2 Jahren ins Kinderheim kam? Ich hatte nie den Kontakt zu meiner Mutter gepflegt. Kann ich die Geldforderung einer Gemeinde ablehnen?

Grüsse von Beeped

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Litizicke Litizicke

    du kannst es ablehnen genau aus den gründen, die du genannt hast. hol dir aber am besten rechtsberatun und laß den anwalt den brief an die gemeinde schreiben, dann hast du am schnellsten ruhe

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    Antwort von diewildeHilde diewildeHilde

    Du könntest das Erbe offiziell ablehnen; damit erbst du kein Vermögen - aber auch keine Schulden. Und die Bestattungskosten gelten als "Schulden".

    Kommentar von geckobruno geckobrunogeckobruno

    eine Ablehnung des Erbes heißt nicht, das die bestattung nicht bezahlt werden muß Viele glauben mißverständlich das das zusammengehört

    Kommentar von diewildeHilde diewildeHildediewildeHilde

    Wir hatten einen Fall in der weiteren Familie - da war das so. Alle haben das Erbe abgelehnt und die Stadt mußte damit das Begräbnis bezahlen; war dann halt eine "Armenbestattung". Wurde mir sogar beim Amtsgericht so bestätigt, daß das so ist.

    Kommentar von geckobruno geckobrunogeckobruno

    ja, es kommt darauf an wie das Verwandschaftsverhältnis ist. Erben hat nichts mit der Bestattungspflicht zu tun. Bestattungspflichtig sind Erben 1. Grades, also in dem Fall die Kinder.

    Es gibt genug Menschen die nichts vererben, bei denen muß auch eine Bestattung gezahlt werden.

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    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Nein, leider kannst Du das nicht. Für die Kosten der Bestattung kommen die Verwandten auf. Zwar in der Reihenfolge, in der sie auch erben würden - die Forderung hat aber mit dem Erbe nichts zu tun. Die Kosten sind selbst dann zu tragen, wenn das Erbe ausgeschlagen wird. Und auch, daß das Kind zu dem Elternteil keinen Kontakt mehr hat, spielt keine Rolle. Es kommt NUR auf die familienrechtliche Stellung an.

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    Antwort von tradaix tradaix

    Auch wenn man als Kind das Erbe ausschlägt, kann man deshalb zur Übernahme der Kosten einer angemessenen Bestattung verpflichtet sein, falls keine sonstigen Erben vorhanden sind.

    (Quelle: 123recht.net)

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