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Beerdigung bezahlen vom Geld der verstorbenen ohne Erbschein

Frage von Eyko22 Eyko22

Hallo. meine Mutter (60) ist gerade verstorben zu der ich kaum Kontakt hatte, daher weis ich nichts was sie so getrieben hat. Aus Unterlagen konnte ich sehen, das sie Geld vom Amt bekommen hat Sie ist schon lange geschieden und lebte in der Wohnung Ihres Lebenspartner. ( Der ist aber schon 1 Monat im Krankenhaus und bekommt jetzt einen Betreuer) ich bin Ihre einzige Tochter, sie hat noch eine Schwester die das Erbe ausschlagen will. Ich weis noch nicht ob ich es auch ausschlagen soll, habe ja 6 Wochen Zeit dazu. Ich bezahle jetzt die Beerdigung und möchte wissen ob es trotz Erbe ausschlagen eine Möglichkeit gibt das Geld von Ihrem Girokonto für die Beerdigung zu bekommen. Es ist nur ein kleiner Betrag drauf aber sonst gibt es keine weiteren Angehörige die das Erbe annehmen könnten. Sie hat noch dieses Jahr einen Bausparvertrag abgeschlossen und keinen Begünstigen dazu angegeben, viel ist nicht drauf aber die von der Bausparkasse sagen ohne Erbschein kein Geld, dann geht das Geld an die Bausparkasse oder so (hab ich nicht ganz verstanden). Gibt es da nicht irgendein Paragrafen der mir erlaubt das Geld für die Beerdigung zu nehmen.

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von swallowtail swallowtail

    Beerdigungskosten können gegen Vorlage der Rechnung problemlos vom Konto der Verstorbenen überwiesen werden.

    Dazu brauch man keinen Erbschein und ob man das Erbe nicht annehmen möchte hat damit auch nichts zu tun.

    Das Geld aus dem Bausparvertrag müsste die Bausparkasse auf das Konto der Verstorbenen überweisen. Das geht keinesfalls an die Bausparkasse zurück, es sei denn, dies ist zur Tilgung eines Darlehens vorgesehen.

    Kommentar von pippi60 pippi60pippi60

    Richtig und ein DH!

    Kommentar von favorita favoritafavorita

    stimmt leider nicht!

    Kommentar von swallowtail swallowtailswallowtail

    Doch, stimmt schon! Selbst 15 Jahre in der Bank gearbeitet, so läuft es.

    Kommentar von favorita favoritafavorita

    aber nicht wenn die beiden keinen kontakt hatten - ich bin an das geld meines vaters nicht rangekommen, nur wenn ich das erbe angenommen hätte!

    Kommentar von swallowtail swallowtailswallowtail

    Dann haben sie dich falsch beraten! Beerdigungskosten müssen gegen Vorlage der Rechnung überwiesen werden.

    Kommentar von favorita favoritafavorita

    das lief übers ordnungsamt - ich hab mich bei mehreren stellen erkundigt, erbe annehmen oder keine kohle

    Kommentar von swallowtail swallowtailswallowtail

    Ich glaube, du missverstehst mich.

    Du kannst auch, ohne das Erbe anzunehmen, die Beerdigungskosten überweisen lassen.

    Um an das restliche Geld zu kommen, musst du das Erbe annehmen.

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    Antwort von Eyko22 Eyko22

    Hallo alle zusammen und vielen Dank für Eure Antworten. Ich denke das ich dann jetzt erstmal der Bausparkasse schreiben werde das Sie das Guthaben auf das Konto meiner Mutter überweisen sollen. Wenn ich dann die Rechnung vom Beerdigungsinstitut habe schicke ich diese an die Bank. Eins verstehe ich nicht zu dem Kommentar von Quickfinger, wer soll mir den die Vermögensverhältnisse offen legen können, Geld kann man sich doch mittlerweile überall leihen. Ich habe Sie zwar nicht oft gesehen, aber auch wenn haben wir über so was nie gesprochen.

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    Antwort von favorita favorita

    hatte leider vor 2 jahren denselben fall mit meinem vater. wenn du das erbe ausschlagst bekommst du kein geld, weder vom girokonto noch lebensversicherung o. ä. deiner mutter. die kosten für die beerdigung mußt du komplett übernehmen. die schwester betrifft die beerdigung gar nicht. hatte deine mutter schulden oder warum schlägst du das erbe aus? alles gute!

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    Antwort von pippi60 pippi60

    Ja, Du kannst mit der Rechnung zur Bank gehen und die überweisen dann die Kosten. Jedenfalls machen es die Sparkasse und die Volksbank so.

    Da Du schon in Vorkasse gegangen bist, weiß ich auch nicht weiter.

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    Antwort von Franticek Franticek

    Irgendwie verstehe ich nicht, wieso du dann das Erbe dem Staat ueberlassen willst (wenn keine weiteren Erben mehr da sind). Dann nimm das Erbe an und bezahle davon die Beerdigung. Wenn du ablehnst, dann ist alles weg, und du bekommst ohne Erbschein ueberhaupt nichts von ihrem Konto. Die Beerdigungskosten musst du dann selbst tragen.

    Kommentar von guinan guinanguinan

    Na da sie die Frau kaum kennt und sie bedürftig war, könnte es immerhin sein, dass sich nachträglich herausstellt, dass sie Schulden geerbt hat

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    Antwort von Quickfinger Quickfinger

    Die Vermögensverhältnisse muss man dir offen legen, damit du entscheiden kannst, ob du das Erbe annimst. Wenn das nicht zur Zuzahlung führt (also du Schulden erbst), dann nimm es doch an und dann hast du auch die Beerdigungskosten wieder amortisiert - falls es dafür reicht.

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