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Bedrohung von Ebay Mitglied erhalten wegen meiner Verkäufe

Frage von mausisandra mausisandra

Hallo! Ich brauche dringend einen Rat. Ich habe heute von einem Mitglied folgende E-Mail erhalten:

"Guten Tag. Um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung abzuwenden, lege ich Ihnen hiermit nahe, ihre gewerblichen Verkäufe UMGEHEND einzustellen, oder als gewerblich zu kennzeichnen. Sollte dies nicht innerhalb der nächsten 48 Stunden erfolgen, werde ich Sie kostenpflichtig abmahnen über einen Streitwert von 15.000,00€ abmahen und Sie zur Unterlassung zwingen. Ihre Umsätze der letzten 90 Tage betragen exakt 1997,00 €, dies ist keinesfalls mehr privat und schädigt gewerbliche Verkäufer enorm. Zusätzlich werde ich Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt anzeigen."

Ich verkaufe ausschliesslich meine eigenen privaten Sachen auf Ebay und gehe auch keiner gewerblichen Nebentätigkeit nach. Kann mir jemand helfen und sagen was ich von diesem Schreiben zu halten habe bzw. was ich jetzt machen soll? Mein Anwalt und Ebay habe ich kontaktiert,nur will oder kann mir keiner von ihnen einen Tip oder Rat geben. Ich bitte um schnelle Hilfe!

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Antworten (9)

  • 3
    Antwort von Cornyx Cornyx

    Was hast denn da für einen tollen Anwalt?

    Gleich kommt bestimmt ein wunderbarer Link.

    Kommentar von Cornyx CornyxCornyx

    wobei der ist grad gar nicht online, daher erlaube ich mir mal:

    http://www.internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay.htm

    Kommentar von mausisandra mausisandra

    Kann ich bei dem anwalt wo du mir geschickt hast einfach anrufen oder kostet das was? mein rechtsanwalt war bisher immer ganz gut,aber warum er mir heute nicht helfen wollte oder konnte,kann ich mir nicht erklären.

    Kommentar von Cornyx CornyxCornyx

    Der Link bezieht sich eher auf die Urteile, die weiter unten stehen und kommentiert werden. Dort siehst du, wer alles schon mal wegen wieviel Umsatz, wievielen Artikeln, etc. verurteilt wurde.

    Dort kannst du dir einen Überblick verschaffen. Ansonsten würde ich dir raten, bis heute abend zu warten, hier gibt es ein paar User, die spezialisiert sind auf e-bay und dein Problem, von so jemandem habe ich auch den Link.

    Ich Formulier dir gleich noch ein paar Themen und die richtigen User werden dann heute nachmittag hoffentlich auf deine Frage stoßen.

    Kommentar von Cornyx CornyxCornyx

    Hab grad von einem dieser Spezialisten noch folgende Info bekommen:

    http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-hilfe.htm

    Die telef. Erst-Beratung ist kostenlos.

    Kommentar von mausisandra mausisandra

    Na dann werd ich mich da mal schlau machen.Vielen Dank für die Info

  • 1
    Antwort von CharlesWaldorf CharlesWaldorf

    Das ist keine Bedrohung sondern die Ankündigung einer Abmahnung. Das kann er genau so machen. Sei froh, daß da nicht gleich noch eine Unterlassungserklärung dabei gewesen ist.

    Komischer Anwalt, der dazu nichts sagen kann. Solltest über einen Wechsel nachdenken. Spätestens wenn Dir die kostenpflichtige Abmahnung ins Haus flattert. Und die kommt garantiert wenn Du Dein Verkaufsverhalten nicht änderst.

    Solche Leute verdienen so ihr Geld. Mit eigenem Verkauf machen sie keinen Umsatz weil sie meist zu teuer sind. Versuchen sie es halt auf diesem Wege. Und heute, wo jeder Ar.sch jedermann abmahnen und dafür auch noch Geld verlangen kann, sind sie leider häufig auch noch sehr erfolgreich.

    Wenn Du nur gebrauchte Artikel verkaufst, dann solltest Du auf der grünen Seite sein. Kommst Du aber mit neuer Ware einem gewerblichen Anbieter in die Quere, dann sieht er Dich als Konkurrent und kann das so versuchen wie dieser.

    Kommentar von mausisandra mausisandra

    Also soll ich jetzt ein gewerbliches Konto bei Ebay anmelden obwohl ich meine gebrauchten privaten Sachen verkaufe? wie will denn derjenige eigentlich an meine adresse kommen,er hat doch nur meinen ebaynamen. ich hab jetzt wirklich angst weil mir sowas noch nie passiert ist,. ich weiss nicht inwieweit ich dem wirklich beachtung schenken kann,ich hab wirklich keine lust auf eine unterlassungsklage.was passiert wenn ich mein konto als gewerblich kennzeichne,muss ich dann nicht auch eine einkommenssteuererklärung etc machen und im handelsregister registrieren lassen?

    Kommentar von CharlesWaldorf CharlesWaldorfCharlesWaldorf

    Nein, das mußt Du nicht. Wenn Du tatsächlich nur private Sachen aus dem eigenen Bestand verkaufst, mußt Du keiner Sorgen haben. Das kannst Du dann ja locker belegen. Es muß aber tatsächlich so sein. Nicht daß Du Neuware verkaufst und dann am Ende auch noch mehrere gleiche Exemplare. Auch von Dir selbst angefertigte Artikel dürfen es nicht sein. Lies mal hinter dem Link, den flyrobin Dir eingestellt hat.

    Und dann such Dir einen Anwalt, der tatsächlich was drauf hat und nicht so ein hilfloses Exemplar, das Dir "keinen Tip oder Rat" geben kann.

    Deine Daten (Klarnamen und Adresse) bekommt er bei eBay. Wenn der einen vermeintlich berechtigten Anspruch anmeldet, dann bekommt er diese Daten auch. eBay beurteilt nicht, ob der Anspruch tatsächlich berechtigt ist oder nicht. Die mischen sich im Allgemeinen nicht in die Streitigkeiten der Mitglieder ein. Die werden nur wach, wenn es um ihr Geld geht.

    Kommentar von mausisandra mausisandra

    Ich verkaufe wirklich nur privat meine Sachen und die von meiner kleinen Tochter. Hab grad geschaut,ich hab in den letzt 90 Tagen 95 Bewertungen als Verkäufer erhalten. Sprich das sind im Durchschnitt 32 Bewertungen in einem Monat. Ebay hat mir am Telefon auch gesagt,das sie sich da nicht einmischen. Nur ich frag mich wirklich warum Ebay dann meine Daten weitergeben darf.Das fällt doch unter das Datenschutzgesetz. Aus dem Bewertungsprofil von dem Ebaymitglied,wo ich diese Androhung erhalten habe kann ich leider auch nichts entnehmen,da der Account auf "Privat" gestell ist.Der oder diejenige hat aber auch nur 600 BEwertungspunkte und ich kann nicht ersehen das es ich um einen gewerblichen Händler handelt,denke eher um eine Privatperson. Was soll ich jetzt machen? Soll ich auf die E-Mail reagieren wenn ja,wie?

  • 1
    Antwort von Dea2010 Dea2010

    Lass den Typen doch schreiben!

    Es gibt solche Menschen, die meinen, sich derart als "Polizei" aufführen zu müssen und versuchen, über nicht ganz korrekte Abmahnungen an Geld zu kommen.

    Hat bei mir auch einer versucht, als ich den Nachlass meiner Oma über ebay (brachte mir sehr knapp über 2000€ ein) verscherbelt habe. Der bekam einen netten Brief von meinem Anwalt und eine Strafanzeige wegen Nötigung.

    sollte er dir eine Forderung schicken, dann zum Anwalt und zurückweisen lassen.

    Sollte er dich beim Finanzamt anzeigen... du meine Güte, über dein Bewertungsportal kannst du sicherlich nachweisen, dass du nicht gewerblich verkaufst.

    Schreibe ihm nett zurück, dass du ihn bei weiteren derartigen Nachrichten wegen Nötigung und Betrugsversuch (Abmahnabzocke) anzeigen wirst.

    Kommentar von mausisandra mausisandra

    Hallo! Hat derjenige auch so einen Text wie den meinigen geschrieben mit Androhung auf eine Unterlassungsklage? Man kommt als privat VErkäufer wirklich schnell auf 2000EUR in 3 Monaten auch mit wenigen Artikeln.Deshalb weiß ich jetzt nicht wie ich reagieren soll,was ist wenn das einer vom Finanzamt etc. ist und ich aufeinmal wirklich eine Unterlassungsklage in Höhe von 150000 EUR am Hals habe. So viel Geld besitze ich im Leben nicht.

  • 1
    Antwort von flyrobbin flyrobbin

    Die Abgrenzung zwischen "privaten" und "gewerblichen" Verkäufen ist schwierig. Hier findest Du die wichtigsten Infos und Hintergründe:

    http://www.focus.de/digital/internet/ebay/recht/privatverkauf-wann-die-auktion-g...

    Kommentar von CharlesWaldorf CharlesWaldorfCharlesWaldorf

    Genau so! Und das machen sich manche "weniger erfolgreiche" Händler zu nutze.

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    Antwort von mctee mctee

    Ich würde nicht allzu viel darauf geben. Solltest du wirklich nur privat verkaufen, brauchst du dir auch keine Gedanken zu machen. Einer Abmahnung kannst du dann gelassen entgegen sehen (natürlich musst du dann darauf reagieren). Die Höhe der Verkaufserlöse ist nur ein Indiz für gewerblichen Handel (aber keinesfalls ein Beleg). Und 2.000 Euro ist ja durchaus eine Summe, die auch ein (zugegeben recht aktiver) privater Verkäufer in drei Monaten erreichen kann.

  • 0
    Antwort von Bounty1979 Bounty1979

    Wer hat dir das geschrieben? Irgendein Ebay-Mitglied? Der will dich bloß verarschen. Es kommt auch drauf an ob du Neuware oder gebrauchte Sachen verkaufst, und vor allem, wieviel Stück du verkaufst, Wenns nur nach dem Umsatz ginge koönnte keiner z.B. ein Auto privat verkaufen.

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    Antwort von Reling Reling

    Ausdrucken, zur nächsten Polizeidienststelle gehen und den Verfasser der E-Mail wegen Erpressung anzeigen.

    Kommentar von mausisandra mausisandra

    Meinst Du das bringt was? Ich hab doch nur den Ebaynamen von demjenigen.

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    Antwort von wanger1860 wanger1860

    Hatte auch schon oft mit solchen neidern zu tun. Hab dann einfach auf gewerblich angemeldet und ein Kleingewerbe eröffnet dann kann dir niemand mehr was antun oder drohen

    Kommentar von mausisandra mausisandra

    Wie läuft das denn mit einem Kleingewerbe? Ich kenn mich mit soetwas überhaupt nicht aus? Muss ich da nicht Einkommenssteuererkklärung machen und mich bei der Handelskammer etc. eintragen lassen?

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    Antwort von ninasophie ninasophie

    ebay meint, das sie kein privatverkäufer sind, weil die summen zu hoch sind wenn sie zb. privat babykleidung verkaufen würden, würden sie nicht soo schnell auf soo hohe summen kommen!

    Kommentar von mausisandra mausisandra

    Die E-Mail kam nicht von Ebay sondern von einem Ebaymitglied. Man kommt sehr schnell auf eine Summe von 2000 EUR in 3 Monaten. Wenn Sie z.B. ihr Handy für 600 EUR verkaufen und dann noch ein paar Sachen,dann sind sie schnell bei der Summe. Ebay hab ich ja kontaktiert,nur die haben gesagt,die haben damit nichts zu tun und mischen sich da nicht ein.

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