Beamter hat minijob aber wurde nicht/ Steuererklärung?
Hallo. Ich bin beamter und habe im März 2015 einen nebenjob im privathaushalt aufgenommen. Dies habe ich mir meinem Arbeitgeber abgeklärt und es komplett offen gehalten. Auch habe ich bei meinem minijob Arbeitgeber meine kompletten Daten angegeben dass die mich anmelden was sie sagten dass sie es tun. Nun will ich meinen Steuererklärung für 2015 machen und wollte den nebenjob auch angeben. Beim Finanzamt wurde mir gesagt ich Bräuche noch eine Bescheinigung vom minijob. Also bin ich zu meinem minijob Arbeitgeber gegangen und habe nach dieser gefragt. Diese hat mir dann gestanden dass sie es vergessen habe. Was Mache ich jetzt? Habe alles angegeben und mich darauf verlassen dass ich angemeldet bin. Sie sagte sie würde versuchen mich rückwirkend anzumelden aber Was mache ich nur für meine Steuererklärung? Brauch ich bei einem minijob im privathaushalt keine Bescheinigung bzw was brauche ich?
4 Antworten
Widerspricht sich das nicht?
Und besteht nicht trotzdem die Pflicht bei der minijob zentrale angemeldet zu sein ?
Ein Minijob gehört nicht in die Steuererklärung des Arbeitnehmers. Eine Anmeldung (durch den Arbeitgeber) muß natürlich erfolgen, denn er zahlt die (pauschalen) Abgaben.
(Mit Verlaub, dein Arbeitgeber ist ganz schön blöd, stellt einen Beamten ein, der sich keinen Schmu erlauben kann und meldet nicht an!)
Danke für die Antwort. Ja da habe ich auch Stress gemacht. Da ich extra alles ausgefüllt habe und sie mich dann nicht angemeldet haben. Sie versuchen dasjetzt rückwirkend zu machen.
Hoffentlich klappt das.
Wenn der Arbeitgeber die Pauschalsteuer in Höhe von 2 % zahlt oder sie dir abzieht, dann braucht diser Minijob nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Sondern nur, wenn du mit höheren Steuerabzügen belastet wirst.
Kannst du hier einmal eine Abrechnung reinstellen, kannst die privaten Daten ja schwärzen. Dann kann man deine Frage besser beantworten.
Normalerweise zahlt der Arbeitgeber eine Pauschalsteuer auf den Minijob. Dieser ist dann für den Arbeitnehmer steuerfrei und braucht nicht bei der Einkommenssteuererklärung angegeben zu werden.
https://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/03_mj_in_privathaushalten/14_steuerrecht/node.html
Ich meine dies hier:
Sind der Arbeitslohn und die darauf entfallende pauschale
Lohnsteuer in Höhe von 2 Prozent bei der Einkommensteuerveranlagung des
Minijobbers zu berücksichtigen?
Nein. Der pauschal versteuerte Arbeitslohn und die darauf entfallende
pauschale Lohnsteuer werden bei der Einkommensteuerveranlagung des
Arbeitnehmers nicht berücksichtigt. Dies gilt auch dann, wenn die
pauschale Lohnsteuer in Höhe von 2 Prozent vom Arbeitsentgelt abgezogen
und somit von ihm selbst aufgebracht wird. Die Pauschalierung stellt
somit die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar. Der Arbeitnehmer
kann deshalb auch Aufwendungen, die mit dem pauschal besteuerten
Arbeitslohn zusammenhängen, nicht als Werbungskosten abziehen.
Aber da steht ja dass der AG bei der minijob zentrale anmelden muss und dass es eine Verpflichtung zur jährlichen LohnsteuerBescheinigung gibt....