hallo leute,
am freitag abend waren ich und meine freunde auf unserer abi-party. anschließend sind wir an die aral gegangen um was zu essen und joah... auf jeden fall ging eine schlägerei los in der aral und ein paar sachen wurden beschädigt. ich war aber nicht beteiligt. die Kassiererin hat dann die polizei gerufen. ich hab meinen kollegen weg gezogen damit sie ihn nicht mitnehmen. als sie ihm handschellen verpasst haben und er abgeführt wurde bin ich halt ausgetickt und hab halt die polizisten beleidigt (jedoch nicht hurensohn oder sonstiges) ich weiß es ehrlich gesagt auch nicht mehr weil ich besoffen war. danach hab ich mich noch mit zwei polizisten unterhalten und eigentlich war alles geklärt. jetzt hat ein freund bei mir angerufen und mir mitgeteilt dass ich eine anzeige bekomm. mein freund der in der zelle gelandet ist hat eine strafe von 200€ bekommen. jetzt stellt sich halt die frage was ich bekommen werde? ich mein ich war besoffen? gibts da das unzurechnungsfähigkeits gesetz? jedoch wurde mein alkoholpegel nicht gemessen!
lg
ja is klar, da kann man besoffen Leut über den Haufen fahren usw, alles im Schutz von "Ich war besoffen" und straffrei. Denk erst nach, eh Du sowas postest!
Ich werde meine Antworten in Zukunft speziell für dich mit "Achtung Ironie" markieren.. ^^
wer hier nachdenken sollte, bist eher du....
Bitte deine Antworten in Zukunft nicht markieren, denn sonst kann ich nicht mehr lachen:D