Bauwagen zulassung

3 Antworten

Siehe §3 (2) Satz c) der FZV

(

2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind ...

2.  folgende Arten von Anhängern:
...
c) fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,

Der Bauwagen( 2Achser) muss für den privaten Bereich ein Kurzkennzeichen haben. Es sollte darauf geachtet werden das LOF Fahrzeuge nicht für den Privaten bereich zugelassen ist( grünes Kennzeichen) es sei denn der Bauwagen wird für den Landwirt geholt. Beim Einachser sieht das anders aus.Wenn eine ABE vorliegt darf der Bauwagen mit Folgekennzeichen im Privaten bereich gezogen werden .Im zweifel immer den die Zulassungsstelle fragen.

Hier wird eindeutig der Transport per Trailer empfohlen, aus verschidenen Gründen:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=79081

Porsche918  20.05.2015, 21:18

Ist aber Teuer wie sau, ich hab meinen auch mit dem Trekker geholt