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Bausparvertrag fürs Eigenheim und Unterhalt fürs Kind?

Frage von Josfi Josfi

Wie sieht die Handhabung aus, wenn ich nun selber ein Eigenheim erwerben möchte und es splitte und einen Bausparvertrag auf mich abschließe. Es kann ja immer was passieren arbeitslos zu werden oder krank und man kann nicht mehr den vollen Unterhalt aufbringen, der ja stetig durch die Düsseldorfer Tabelle steigt so älter das Kind wird. Kann ich zur Auflösung gezwungen werden? Da Vertrag soll 7 Jahre beim Bausparvertrag.

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Antworten (8)

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    Antwort von lilli2007 lilli2007

    Ja leider, jedenfalls so lange sie Minderjährig sind oder minderjährigen gleichgestellt. Musst du für ihren Unterhalt alles Erdenkliche tun um den Unterhalt zu sichern, auch den Bausparvertrag auflösen. Du darfst kein Vermögen bilden und keinen Unterhalt zahlen. Du musst das letzte Hemd mit ihnen teilen

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    Antwort von alluhanacktbar alluhanacktbar

    ja natürlich geht unterhalt vor deinen bausparvertrag, der bsv ist einfach vermögen von dir und wenn vollstreckt wird, natürlich auch darein...

    btw versteigern sie dir auch dein eigenheim ohne probleme, wenn du den unterhalt nicht zahlst...

    Kommentar von Thunder1262 Thunder1262Thunder1262

    Das ist Blödsinn. Eigenheim ist Altersvorsorge und so schnell wird das nicht versteigert.

    Kommentar von Raimund1 Raimund1Raimund1

    oh Mann! was hat Unterhalt mit Vermögen zu tun???

    Kommentar von alluhanacktbar alluhanacktbaralluhanacktbar

    da vollstrecken sie rein, wenn du ihn nicht bezahlst...

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    Antwort von Raimund1 Raimund1

    Unterhalt hat Vorrang. Du musst ggf. die Sparleistungen einstellen, wenn du die Zahlunegn nicht mehr leisten kanns den Bausparvertrag auflösen musst du nicht.

    Der Unterhalt wird ja anhand des Einkommens ( also der finanziellen Leistungsfähigkeit ) errechnet, nicht anhand des Vermögens.

    Wenn du arbeitslos wirst, verringert sich der Unterhaltsanspruch entsprechend.

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    Antwort von jtdla jtdla

    KINDESUNTERHALT GEHT IMMER VOR-dann musst du auf deinen bausparvertrag verzichten im notfall

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    Antwort von Thunder1262 Thunder1262

    Kindesunterhalt hat Vorrang. Wenn du nicht mehr Zahlungsfähig bist mußt du zum Kindeswohl den Vertrag Ruhen lassen, damit du den Unterhalt aufbringen kannst. Zum Auflösen kannst du nicht gezwungen werden, da du den ja von deinem Eigenbehalt bedient hast. Auch wird er nicht zur Berechnung des Unterhalts heran gezogen. Allerdings wird der KU ja berechnet nach deinem Einkommen und wie der Kindesunterhalt steigt auch der Eigenbehalt von zeit zu zeit. Wenn du nur ein Kind hast mußt du in der DDT eine Stufe höher ansetzen. KU ist eins der Sachen, die ich in den letzten 21 Jahren immer bezahlt habe, ob ich Arbeitslos war oder nicht. Allerdings auch nicht mehr als ich mußte. Bei Arbeitslosigkeit (gesamt 4Monate) habe ich den Unterhalt weiter gezahlt.

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    Antwort von Mismid Mismid

    ja klar, einen Bausparvertrag kann man ja jederzeit kündigen. Anders sieht es bei einem Wohnriesterbausparvertag aus. Dieser ist pfändungssicher! Man kann diesen aber auch nur zum Erwerb einer Immobilie, Umschuldung, Modernisierung oder sopäter für die Rente verwenden. Eine freie Verwendung ist bei geförderten Beiträgen ausgeschlossen

    Kommentar von jockl jockljockl

    Quatsch, das gilt nur für einen Riester-Rentenvertrag. Nur Altersvorsorge ist unpfändbar. Ich, ggf. als Unterhaltsberechtigter würde Dir Deinen R.-Bausparvertrag sofort knacken.

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    Wohnriester ist nun mal auch Riester und damit auch nicht pfändbar! Informiere dich doch bitte, bevor du meckerst!!!! Wohnriester gilt seit 2008 nun mal auch als Altersvorsorge. Da kommt niemand dran!

    Kommentar von Raimund1 Raimund1Raimund1

    auch an das Bausparguthaben kommt niemand ran, solange der Unterhalt entsprechend dem Einkommen gezahlt wird!

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    solange entsprechender Unterhalt gezahlt wird interessiert ja niemand was man zur Seite legt, egal wo und was. Bei einer Insolvenz oder zahlungsverzug des Unterhalts durchaus. Nur geförderte Riesterbeiträge, deren Zulagen sind sicher oder jeder x-beliebiger Vertrag wenn man diesen pfändungssicher umrüstet. Dann kommt man selbst aber vor Rentenbeginn auch nicht mehr ran

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    Antwort von seatleon2010 seatleon2010

    im normalfall stehst du nur mit deinen monatlichen einnahmen für den kindesunterhalt gerade, wenn diese sich verringern kannst du beim jugendamt eine neuberechnung des unterhaltes vornehmen lassen, sodas du eben nur noch deinem einkommen entsprechend zahlst

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    Antwort von sandrina09 sandrina09

    als allererstes musst du immer den unterhalt zahlen, alle anderen schulden stehen hinten an

    Kommentar von alluhanacktbar alluhanacktbaralluhanacktbar

    das sidn nichtmal schulden, das ist sparen...

    Kommentar von sandrina09 sandrina09sandrina09

    trotzdem erst wird der unterhalt gezahlt wenn kein geld mehr da ist gehen sie an den sparvertrag

    Kommentar von Josfi Josfi

    Das Unterhalt immer gezahlt werden muss ist klar, davor will man sich auch nicht drücken, schließlich hat man mit das Kind in die Welt gesetzt. Aber es gibt bei der ARGE auch diese Möglichkeit von Schonvermögen und was weiß ich alles, und ich dachte beim Selbstbehalt den man nun mal auch hat, und von diesen den Bausparvertrag bedient, und den Unterhalt vom minimalsatz evlt. nur zahlen kann, weil man arbeitslos ist.

    Kommentar von sandrina09 sandrina09sandrina09

    einen bausparvertrag schließt man doch eh nur ab wenn man sichere arbeit hat also wenn du dir da sicher bist wird dir auch nichts passieren, das kind bekommt immer den vollen satz

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    wer hat denn schon heute eine sichere Arbeit??? Höchstens Beamte!

    Kommentar von sandrina09 sandrina09sandrina09

    schwachsinn,wenn du einen festen arbeitsvertrag hast ohne frist von einem jahr kannst du schon sagen du hast sichere arbeit, leute die mal hier mal da was machen weil sie eh nix können können das natürlich nicht behaupten

    Kommentar von Thunder1262 Thunder1262Thunder1262

    nein gehen sie nicht.

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