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Baum beschädigt - Wie hoch ist das Strafmaß?

Frage von aligator77 aligator77

Hallo,

 

vor einiger Zeit war ich auf einer Geburtstagsparty. Nach einiger Zeit kamen einige auf die Idee, dem Geburtstagskind einen Baum zu schenken. Also gingen wir in ein Gewerbegebiet in die Nähe und machten uns an einen ca. 1 Jahre alten Baum heran. Dieser wurde so stark beschädigt, dass dieser nur noch auf dem Boden lag, jedoch war er noch nicht rausgerissen. Nachdem ein Zeuge kam, sind wir schnell weggelaufen.  Nun waren wir bei der Polizei und haben uns gestellt; jedoch steht das Strafmaß noch nicht fest. Wie sieht es denn jetzt aus? Ich habe nur zugeguckt und mich einmal kurz auf den Baum gesetzt, als dieser schon auf dem Boden lag; die Arbeit haben quasi meine Kollegen verrichtet. Bekomme ich trotzdem die gleiche Strafe? Und wie sieht es mit dem Alter aus? Ich bin 18 und die anderen erst 16, bzw. 17. Wir waren alle betrunken; kann das Strafmaß also mild gehalten werden? Und wie teuer ist es, so einen  Baum zu ersetzen? Kann man nicht auf eine mögliche Geldstrafe verzichten und dafür mehrere Sozialstunden ableisten? Wäre uns lieber!

Vielen Dank im Vorraus!

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Antworten (10)

  • 5
    Antwort von Biggi1963 Biggi1963

    Na, zumindest habt ihr euch selbst gestellt und das kann sich positiv auf das Strafmass auswirken.

    Ich verstehe einfach nicht, wie man - wenn auch betrunken - Spass daran haben kann, Bäume zu zerstören. War's denn wenigstens lustig? 

    Den Vorschlag von Hennesfan finde ich gut - einen Ersatzbaum besorgen. Aber das kann teuer werden. Aber ganz ehrlich? Ihr habt's nicht anders verdient.

    Ich hoffe, ihr seht euer sinnloses Handeln ein und bereut es ehrlich. Das ist das einzige, was euch noch hilfreich sein kann.

    LG

  • 5
    Antwort von Gina02 Gina02

    Wie heißt es so schön: "Mitgefangen, mitgehangen!" Du als Erwachsener hättest das nicht zulassen dürfen! Die Strafe sollte zumindest so hoch sein, dass sie weh´tut und euch eine Lehre verpasst!

  • 2
    Antwort von PeRiBa PeRiBa

    Das war Sachbeschädigung und könnte wegen der Höhe des Schadens vielleicht nur zur einer Geldstrafe führen.

    Setzt Euch mit dem zuständigen Bauamt / Gartenbauamt in Verbindung (wenn es nicht auf einem Privatgelände war) und fragt was es für ein Baum gewesen ist und dann leght ihr zusammen.

    Scheiß Sauferei. Ist ja alles so lustig.
    Da gibt es den schönen Spruch für alle Eltern: "Ihr habt die Welt nur von Euren Kindern geliehen." Warum gehen dann Die "Kinder" so beschissen damit um????

     

    Kommentar von advexx advexxadvexx

    Man kann auch leicht übertreiben ... wahrscheinlich warst du n engel -.-

    Kommentar von FreeEagle FreeEagleFreeEagle

    Übertreiben tun es vor allem die Schnaps saufenden Jugendlichen, die keinen Respekt mehr vor fremdem Eigentum und auch kein Rechtsverständnis haben. Diese Zerstörungswut und diese niedrigen Hemmschwellen gab es zu meiner Zeit jedenfalls noch nicht in diesem Maße.

    Kommentar von turalo turaloturalo

    Ich denke auch, daß hier NICHT übertrieben wurde. Wer sich schnapsbeduselt an fremder Leute Eigentum vergreift, gehört auch entsprechend dafür bestraft.

    Wir waren sicher keine Engel, aber bei Sachbeschädigung hört aller Spaß auf.

    Kommentar von MrChillstar MrChillstar

    Das "diese-Jugend-von-heute"-Motiv gibts übrigens schon seit der Antike und deine Generation war auch nicht die Engelsgeneration, von daher blas dich mal nich so auf..

    Solche Möchtegern-Moralapostel..

    Kommentar von FreeEagle FreeEagleFreeEagle

    Verharmlosen jedenfalls war schon immer der falsche Weg, jemandem sein Unrecht klar zu machen.

    Kommentar von MrChillstar MrChillstar

    Darum ging es aber in dieser Frage nicht!

    Die Jungs sind sich dessen schon sehr bewusst, was sich dadurch bemerkbar macht, dass sie sich selbst gestellt haben.

    Gefragt war nach den Konsequenzen und dem Strafmaß.

    Kommentar von turalo turaloturalo

    Die Frage nach Konsequenz und Strafmaß wurde ja auch beantwortet.

    Wo sind hier Moralapostel am Werk? Wahrscheinlich muß derjenige, dem dieses schöne Wort entsprungen ist, erst am eigenen Leibe erfahren, wie es ist, bevor er hier überhaupt mitreden kann. DANN sieht auch seine Meinung anders aus. Ganz sicher!

    Kommentar von PeRiBa PeRiBaPeRiBa

    Nein, ich war wirklich kein Engel. Aber wir waren keine Flurschadentreter wie viele Leute heute.

    Habe gerade aus meinem Garten wieder mehrer Bierflaschen entfernt. Da waren die Jugendlichen zu faul, diese fürs Pfand zurückzubringen.

    Und gestern durfte ich gegenüber wieder den McDoof-Müll aufsammeln, der von den Leuten  einfach im Vorbeifahren aus dem Auto geworfen wurde.

     

  • 1
    Antwort von FreeEagle FreeEagle

     

    Strafrechtlich:

    § 303 Abs. 1 StGB

    (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

     

    Privatrechtlich:

    § 823 Abs. 1 BGB

    (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. 

  • 1
    Antwort von BenRama BenRama

    ich weiß ja nicht ob ich dir das jetzt wiklich glauben soll. aber das fällt sicherlich unter ein tötungsdelikt und wird mit sicherheit mit einer haftstrafe belegt.

     

    Kommentar von advexx advexxadvexx

    dh ^^

  • 1
    Antwort von LLELT LLELT

    Das war mal gar keine gute Idee.

    Ein Bekannter hat betrunken einen Baum ähnlich stark beschädigt - 2000 EUR waren fällig.

    Ich weiß nicht genau, wie alt der Baum war. Aber je älter er ist, desto teurer wird's natürlich.

    Und dass ihr betrunken wart, mildert das Strafmaß auf keinen Fall. Im Gegenteil, das trägt dazu bei, dass keine Versicherung (falls es überhaupt eine übernehmen würde) die Kosten trägt.

     

    Kinder Kinder, dieser Alkohol.

  • 0
    Antwort von Stirling Stirling

    700 bis 1500 Euro wird euch der Spaß kosten.

    Ihr müsst einen neuen Baum Bezahlen und das Einplanzen vom Gartenbetrieb.

     

    Grüße.

  • 0
    Antwort von turalo turalo

    Beschädigung öffentlichen Eigentums.

    Das wird wohl mit Sozialstunden oder einer Geldbuße geahndet.

    Weshalb vergreift man sich an Bäumen,um sein Mütchen zu kühlen?

  • 0
    Antwort von Hennesfan Hennesfan

    Ich denkemal, dass ihr mit einer milden Geldstrafe und da ihr die wohl nicht zahlen könnte mit Sozialstunden davon kommen werdet. Den Ersatzbaum. würde ich an eurer Stelle schon jetzt also vor einer evt. Gerichtsverhandlung besorgen und ein Pflanzen um so eine Gewise Reue zu zeigen. Dies kann euch dann auch evt. Strafmildernd zu gerechnet werden.

  • 0
    Antwort von advexx advexx

    Wieso habt ihr euch gestellt? ich mein erlich seit ihr ja ... oder nur feige ^^ aber egal

    den baum werde ihr ersetzen müssen auf alle fälle aber ich denke weiterhin wird auch nicht viel kommen da ihr euch ja freiwillig gestellt habt ... also ich weiss jetzt nicht was so ein baum kostet aber das wird nicht das meiste sein

    Kommentar von turalo turaloturalo

    Wer sich stellt, ist ja wohl kaum feige.

    Gestellt haben sie sich, um ihr Gewissen zu beruhigen.

    Ist doch in Ordnung, wenn man zu dem stehen kann, was man ausgefressen  hat, oder wie siehst Du das?

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