Baugenehmigung nachträglich für ein Gartenhaus aus Holz
Hallo,
haben kürzlich ein Gartenhaus an unsere Hausandwand angebaut aus Holz mit 5,5 Quadratmeter. Wir haben keine Ahnung ob man für ein Gartenhaus eine Baugenehmigung holen muss. Wer weiss etwas darüber. Haben ein Reihenendhaus und haben ein Fahrradschuppen an die Hauswand angebaut (selbst gebaut). Brauch man dafür eine Baugenehmigung? Wenn ja kann man das auch nachträglich machen?
Danke schonmal im voraus
Gr. emmely
5 Antworten
Das geht nicht nach m², sondern nach m³ des umbauten Raumes.
Hier sind die Landesbauordnungen und der Bebauungsplan der Stadt maßgeblich.
Beispiel: www.segeberg.de/media/custom/1844_74_1.PDF?1263460901
Rückwirkende Baugenehmigungen gibt es allerdings nur gegen Reuegeld.
Welche Vorhaben vom "formellen Baurecht" befreit sind steht in der jeweiligen Landesbauordnung, die leider in jedem Bundesland anders sind. Diese Frage ist aber gar nicht so wichtig, denn:
Auch baugenehmigungsfreie Vorhaben müssen alle Vorschriften des öffentlichen Rechts (Landesbauordnung, Bauplanungsrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht, Denkmalschutzrecht etc.) einhalten, sonst werden sie beseitigt.
Nachträgliche Baugenehmigungen sind somit nur möglich, wenn das Vorhaben nicht gegen "materielles Baurercht" verstößt.
Und "Reuegelder" gibt es im Baurecht nicht!!
Baugenehmigungen und der Gleichen findest du in der Bauordnung deines Bundeslandes meistens mit BauO abgekürzt z.B. BauO-LSA BauO-NRW
jenachdem... nachträglich ist eine komplizierte sache einige gemeinden haben sich da kackig und verlangen das du das ding wieder abreisst andere machen das nachträglich...
Welche Vorhaben vom "formellen Baurecht" befreit sind steht in der jeweiligen Landesbauordnung, die leider in jedem Bundesland anders sind. Diese Frage ist aber gar nicht so wichtig, denn:
Auch baugenehmigungsfreie Vorhaben müssen alle Vorschriften des öffentlichen Rechts (Landesbauordnung, Bauplanungsrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht, Denkmalschutzrecht etc.) einhalten, sonst werden sie beseitigt.
Welche Vorhaben vom "formellen Baurecht" befreit sind steht in der jeweiligen Landesbauordnung, die leider in jedem Bundesland anders sind. Diese Frage ist aber gar nicht so wichtig, denn:
Auch baugenehmigungsfreie Vorhaben müssen alle Vorschriften des öffentlichen Rechts (Landesbauordnung, Bauplanungsrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht, Denkmalschutzrecht etc.) einhalten, sonst werden sie beseitigt.
Das ist von Stadt zu Stadt und gemeinde zu gemeinde anders. Aber solange sich keiner beschwert, ist doch alles paletti und ich würd mir keine Sorgen machen.
Die Antwort ist Unsinn.
Welche Vorhaben vom "formellen Baurecht" befreit sind steht in der jeweiligen Landesbauordnung, die leider in jedem Bundesland anders sind. Diese Frage ist aber gar nicht so wichtig, denn:
Auch baugenehmigungsfreie Vorhaben müssen alle Vorschriften des öffentlichen Rechts (Landesbauordnung, Bauplanungsrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht, Denkmalschutzrecht etc.) einhalten, sonst werden sie beseitigt.