Baugenehmigung nachträglich für ein Gartenhaus aus Holz

5 Antworten

Das geht nicht nach m², sondern nach m³ des umbauten Raumes.

Hier sind die Landesbauordnungen und der Bebauungsplan der Stadt maßgeblich.

Beispiel: www.segeberg.de/media/custom/1844_74_1.PDF?1263460901

Rückwirkende Baugenehmigungen gibt es allerdings nur gegen Reuegeld.

Seehausen  03.03.2012, 09:49

Welche Vorhaben vom "formellen Baurecht" befreit sind steht in der jeweiligen Landesbauordnung, die leider in jedem Bundesland anders sind. Diese Frage ist aber gar nicht so wichtig, denn:

Auch baugenehmigungsfreie Vorhaben müssen alle Vorschriften des öffentlichen Rechts (Landesbauordnung, Bauplanungsrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht, Denkmalschutzrecht etc.) einhalten, sonst werden sie beseitigt.

Nachträgliche Baugenehmigungen sind somit nur möglich, wenn das Vorhaben nicht gegen "materielles Baurercht" verstößt.

Und "Reuegelder" gibt es im Baurecht nicht!!

Baugenehmigungen und der Gleichen findest du in der Bauordnung deines Bundeslandes meistens mit BauO abgekürzt z.B. BauO-LSA BauO-NRW

jenachdem... nachträglich ist eine komplizierte sache einige gemeinden haben sich da kackig und verlangen das du das ding wieder abreisst andere machen das nachträglich...

Seehausen  03.03.2012, 09:49

Welche Vorhaben vom "formellen Baurecht" befreit sind steht in der jeweiligen Landesbauordnung, die leider in jedem Bundesland anders sind. Diese Frage ist aber gar nicht so wichtig, denn:

Auch baugenehmigungsfreie Vorhaben müssen alle Vorschriften des öffentlichen Rechts (Landesbauordnung, Bauplanungsrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht, Denkmalschutzrecht etc.) einhalten, sonst werden sie beseitigt.

Welche Vorhaben vom "formellen Baurecht" befreit sind steht in der jeweiligen Landesbauordnung, die leider in jedem Bundesland anders sind. Diese Frage ist aber gar nicht so wichtig, denn:

Auch baugenehmigungsfreie Vorhaben müssen alle Vorschriften des öffentlichen Rechts (Landesbauordnung, Bauplanungsrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht, Denkmalschutzrecht etc.) einhalten, sonst werden sie beseitigt.

Das ist von Stadt zu Stadt und gemeinde zu gemeinde anders. Aber solange sich keiner beschwert, ist doch alles paletti und ich würd mir keine Sorgen machen.

Seehausen  03.03.2012, 09:50

Die Antwort ist Unsinn.

Welche Vorhaben vom "formellen Baurecht" befreit sind steht in der jeweiligen Landesbauordnung, die leider in jedem Bundesland anders sind. Diese Frage ist aber gar nicht so wichtig, denn:

Auch baugenehmigungsfreie Vorhaben müssen alle Vorschriften des öffentlichen Rechts (Landesbauordnung, Bauplanungsrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht, Denkmalschutzrecht etc.) einhalten, sonst werden sie beseitigt.