Bafög und Teilzeitjob?
Hi ich bin Student und arbeite seit kurzem neben dem Studium Teilzeit auf 650€. Nun meine frage:
Wirkt sich der Beitrag von der Sozialversicherung, den ich jetzt ja selber zahlen muss, auf mein Bafög aus? Ich habe alles angegeben und kriege trotzdem weiterhin gleiches bafög. Meine Frage bezieht sich darauf ob von den 650€ erst die Sozialversicherung und sonstige gesetzliche Abgaben abgezogen werden ca. (140€) spricht dann bin ich bei 650-140=510€ und würde somit unter der grenze liegen und mein bafög würde gleich bleiben oder wird erst der Freibetrag abgezogen und der Teil der zu viel ist muss zurückgezahlt werden? Spricht 650-520=130€, die ich monatlich zu viel Bafög kriege und dann kommen noch die Abgaben dazu also bleiben mir am Ende nur noch unter 400€? Ich frage weil ich momentan noch keine Versicherung zahle und dies ja dann in der Zukunft als Nachzahlung folgen wird.
2 Antworten
Die Auswirkungen deines Teilzeitjobs auf dein Bafög hängen von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich gibt es einen Freibetrag für dein Einkommen, der nicht auf das Bafög angerechnet wird. Alles, was über diesem Freibetrag liegt, wird auf das Bafög angerechnet.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Sozialversicherungsbeiträge und andere gesetzliche Abzüge nicht vom Bafög-Amt berücksichtigt werden. Der Freibetrag wird direkt von deinem Bruttoeinkommen abgezogen, bevor Abzüge erfolgen.
Wenn du bereits alle Änderungen bezüglich deines Einkommens beim Bafög-Amt angegeben hast und weiterhin das gleiche Bafög erhältst, könnte es sein, dass dein Einkommen noch innerhalb des Freibetrags liegt. In diesem Fall würden die Sozialversicherungsbeiträge nicht separat abgezogen und hätten keine direkte Auswirkung auf dein Bafög.
Es wäre ratsam, direkt beim Bafög-Amt nachzufragen, um sicherzustellen, dass alle Informationen korrekt erfasst wurden und um mögliche Auswirkungen auf dein Bafög zu klären.
Ja, die Beiträge zur Krankenversicherung werden bei der Berechnung des Bafög-Einkommens berücksichtigt. Dies bedeutet, dass sie als abzugsfähige Sozialversicherungsbeiträge gelten und nicht in voller Höhe auf dein Bafög angerechnet werden.
Wenn du Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlst, werden sie bei der Einkommensanrechnung für das Bafög abgezogen. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass die tatsächlich verfügbaren finanziellen Mittel für deine Lebenshaltungskosten berücksichtigt werden.
Bei Fragen zur genauen Anrechnung und Berechnung empfehle ich jedoch weiterhin, direkt mit dem Bafög-Amt Kontakt aufzunehmen. Sie können dir spezifische Informationen zu deiner individuellen Situation geben und mögliche Auswirkungen auf dein Bafög erläutern.
Beim Bruttoeinkommen gibt es einen festen Prozentsatz, den das Bafögamt bei der Berechnung für die SV Leistungen abzieht. Daraus ergibt sich dann das anrechenbare Einkommen. Ist das dann immer noch über 520€, dann reduziert sich dein BAfög. Ansonsten nicht.
Danke dir für die schnelle Antwort. Ich werde heute einmal anrufen :)
Aber der Betrag für die Krankenversicherung wird mir auf jeden Fall abgezogen?