BAföG und Hartz IV. Was bekommen meine Eltern gekürzt?

6 Antworten

Die Leistungen deiner Eltern werden um maximal 184 EUR gekürzt. Da du deinen Eltern nicht unterhaltspflichtig bist, "wandert" nur das Kindergeld (ganz oder teilweise) dort hin, da dieses ja tatsächlich auch deine Eltern erhalten. Außerdem werden für dich keine Leistungen mehr gezahlt, da du deinen Bedarf aus eigenem Einkommen decken kannst bzw. Auszubildende von den Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II ausgeschlossen sind.

Deine Eltern müssen dir Unterhalt zahlen, soweit sie leistungsfähig sind. In welcher Höhe, kannst du deinem BAföG-Bescheid entnehmen. Bei der BAföG-Berechnung wird nämlich dein vorrangiger Unterhaltsanspruch berücksichtigt.

Du wirst also während des Studiums zu Hause wohnen?

Deine Mutter kann sich erstmal nen Job suchen, auch wenn es nur 450€ Job ist. Dann wart ihr schon mal nicht mehr auf Hattz4 angewiesen, denn mit Kindergeld hättet ihr dann knappe 2500 und du könntest dich selbst ernähren mit deinem Bafög.

Was heißt deine Eltern MÜSSEN dann zahlen. Du kannst dir selbst ausrechnen, dass sie das nicht können werden. Sei in diesem Fall dann froh, dass du keine Lebensmittel selbst kaufen musst usw. Denn dann wirst du nämlich merken, dass 650€ Bafög sehr wenig zum Leben sind. Es sei denn, du bleibst zu Hause wohnen, dann solltest du von den 650€ deinen Eltern was abgeben!

Überlege dir genau, ob du deinen Eltern derartige Forderungen machen willst.

Deine Eltern zahlen dein BAFöG nicht.,

kaytrois 
Fragesteller
 01.03.2015, 17:42

Vielen Dank für die Antwort. Dass meine Eltern das BAföG nicht zahlen, ist mir schon klar, aber müssen sie dann trotzdem irgendetwas zahlen auch wenn ich ausziehe und BAföG bekomme?

comedyla  01.03.2015, 17:56
@kaytrois

Nein, da Bafög ja einspringt weil deine Eltern nicht zahlen KÖNNEN.

ausziehen unter 25 geht nur, wenn du in einer anderen, weiter entfernt liegenden, stadt studieren würdest. dann brauchst du das geld dringend für essen/trinken und miete. natürlich ist bafög als einkommen zu berechnen, alles andere kannst du ergoogeln - (eine voraussetzung für eigenständiges arbeiten während eines studiums) z.b. hier: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einfluss-bafoeg-auf-anderes.php

beangato  01.03.2015, 17:54

Bafög-Empfänger fallen ganz aus dem ALG-II-Leistungsbezug raus.

Das BaföG ist deines, das Kindergeld auch.

Nur was von deinem Kindergeld über deinem Bedarf ist, wird bei den Eltern angerechnet.

Deine Eltern sind zwar dem Grunde nach unterhaltspflichtig, wenn du ausziehst... aber nicht leistungsfähig!

Zum einen geht der Unterhalt für noch minderjährige Geschwister vor. Zum zweiten liegen sie unter dem Selbstbehalt!

Du hast dann also 649€ BaföG plus 184€ Kindergeld, sprich 833€, "Einkommen", und wirst, wie viele andere Studenten auch, neben dem Studium jobben müssen, um leben zu können.

Was deine Bekannten dir erzählen, ist bestenfalls bedingt richtig. Die Eltern sind zwar dem Grunde nach unterhaltsplichtig, aber eben nur, so sie dies auch können finanziell. UND nur bis zum Ende des Studiums/der Ausbildung... längstens jedoch bis 25.

Ist deine Ausbildung schon vorher beendet, endet die Unterhaltspflicht der Eltern!