BAföG, Studiengangwechsel - ab wann ist eine Begründung notwendig?
Hallo,
ich befinde mich im dritten Semester des Jura-Studiums und möchte den Studiengang wechseln. Bislang ging ich davon aus, dass man sich da BAföG-spezifisch keine Gedanken machen muss, solange man sich innerhalb der ersten 3 Semester exmatrikuliert.
Jetzt habe ich aber gehört, dass man eine schriftliche Begründung abgeben muss, wenn man nach dem 3. Semester wechselt. Dann habe ich gelesen, dass diese schriftliche Begründung auch schon bei Exmatrikulation während des dritten Semesters nötig ist. Nur bei Exmatrikulation in den ersten beiden Fachsemestern wird automatisch von einem wichtigen Grund ausgegangen.
Ist das tatsächlich so, oder komme ich mit einer Exmatrikulation während des dritten Semesters noch ohne schriftliche Begründung weg?
Danke.
3 Antworten
Du brauchst eine Begründung. Aber sich so einfach auf einen Neigungswandel zu beziehen, dürfte nicht reichen. Auch einfach zu behaupten, eine fehlende Eignung läge vor, wäre zu wenig. Hier sollte schon konkret mit Beispielen belegt werden, weshalb im eigenen Fall ein Neigungswandel oder eine fehlende Eignung gegeben ist. Und es sollte auch deutlich werden, wieso Du das nach dem 1. Semester noch nicht feststellen konntest.
Ja, das ist tatsächlich so. Wenn man innerhalb der ersten zwei Semester wechselt wird automatisch von einem wichtigen Grund ausgegangen. Bei einem Wechsel im oder nach dem dritten Semester muss man das selbst begründen. Da kann an aber entfach fehlende Eignung oder Neigungswandel angeben, das wird dann eigentlich akzeptiert.
Ich glaube, dass man tatsächlich schon, wenn man sich während des dritten Semesters exmatrikuliert, eine Begründung schreiben muss.