Bafög nach Exmatrikulation und ohne Prüfungsleistung?
Folgendes Problem: Ich studiere im 2. Semester Soziale Arbeit und ich wusste schon im 1. Semester, dass ich das auf jeden Fall abbrechen werde. Ausbildungsplatz habe ich sicher (weiß ich seit Februar); Beginn: September. Doch bis September ist/ war es noch etwas hin, also dachte ich mir, dass ich noch das zweite Semester mache als Überbrückung. Habe für die Zeit natürlich Bafög bekommen, aber keine Prüfungen jetzt gemacht (wofür auch).
Jetzt will die Kindergeldstelle meine Exmatrikulationsbescheinigung bis Ende Juli noch haben; meinen Ausbildungsvertrag haben die schon. Dann dachte ich mir, bekomme ich dann überhaupt das Bafög für Juli und das für August (Semester geht bis 31. August), wenn ich mich jetzt exmatrikuliere? Ich bin nämlich darauf angewiesen, sonst kann ich meine Miete nicht mehr zahlen. Ab September bekomme ich ja zum Glück wieder das Azubi-Gehalt.
Dann bin ich auf das nächste Problem gestoßen und sozusagen meine zweite Frage: Habe ja jetzt keine Prüfungen absolviert, d.h. keine Studienleistung erbracht. Wie verhält sich das jetzt mit dem Bafög? Bekomme ich da jetzt Probleme oder ist es denen egal?
1 Antwort
Dann dachte ich mir, bekomme ich dann überhaupt das Bafög für Juli und das für August (Semester geht bis 31. August), wenn ich mich jetzt exmatrikuliere?
Nein, aber es stand dir auch nicht zu. Du hast betrogen und Geld kassiert, was dir nicht zustand. Rechne mit der Rückforderung und lege dir Geld beiseite.
Dann bin ich auf das nächste Problem gestoßen und sozusagen meine zweite Frage: Habe ja jetzt keine Prüfungen absolviert, d.h. keine Studienleistung erbracht. Wie verhält sich das jetzt mit dem Bafög? Bekomme ich da jetzt Probleme oder ist es denen egal?
Das ist natürlich nicht egal. Dir stand das Geld nie zu. Wird zu 100% zurückgefordert. Ggf. kommt noch Betrugsverdacht dazu (bis zu 2500€ Geldbuße).
Danke für die Antwort! Also allem Anschein nach, fordert das Amt erst ab dem 4. Semester einen Nachweis für erbrachte Prüfungsleistung. Man kann ja auch die Prüfungen vom 1., 2. und 3. Semester verschieben in spätere Semester.
Nee! Sie wollen nach dem 4. Semester zwar den Nachweis, dass du gut in der Zeit liegst und es in Regelstudienzeit noch schaffen kannst - ABER Bafög gibt es nur für zielgerichtetes Studieren. Und dazu gehören Prüfungen schreiben (durchfallen kann man, aber man muss schon mitschreiben und sozusagen alles geben).
Das was du gemacht hast, ist ein klassisches "Parkstudium". Kann man machen um in der Familienversicherung zu bleiben, aber wenn man noch Bafög abzockt wird es tatsächlich kriminell.
Und ich habe ja auch studiert, nur währenddessen gemerkt, dass es nichts für mich ist. Habe mich nur noch zu den Vorlesungen gequält. Aber so stand mir doch trotzdem das Bafög zu.
Nein, stand es nicht. Es gibt klare Regeln. Immatrikulation und Vorlesungen besuchen reicht nicht aus.
Habe lediglich die Prüfungen nicht geschrieben, was viele andere auch nicht getan haben, nur die studieren trotzdem weiter.
Wenn man nicht Bafög gleichzeitig kassiert, kann man das durchaus auch machen.
Hoffe ich konnte das nochmal etwas verständlicher machen.
Ich hab das schon richtig verstanden. Ich kenne aber auch die Regeln von Bafög und auch eben was die Voraussetzungen für den Bezug sind...
Danke für die Antwort! Also allem Anschein nach, fordert das Amt erst ab dem 4. Semester einen Nachweis für erbrachte Prüfungsleistung. Man kann ja auch die Prüfungen vom 1., 2. und 3. Semester verschieben in spätere Semester.
Und ich habe ja auch studiert, nur währenddessen gemerkt, dass es nichts für mich ist. Habe mich nur noch zu den Vorlesungen gequält. Aber so stand mir doch trotzdem das Bafög zu. Habe lediglich die Prüfungen nicht geschrieben, was viele andere auch nicht getan haben, nur die studieren trotzdem weiter. Hoffe ich konnte das nochmal etwas verständlicher machen.