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Bafög Leistungsnachweise?!?

gefragt von Soquette am 14.10.2009 um 12:28 Uhr

Hallo, ich studiere zur Zeit im 3. Semester und erhalte Bafög. Ich habe mir sagen lassen, dass das Bafög-Amt nach dem 4. Semester einen Leistungsnachweis verlangt. Meine Frage ist nun, ob es da irgendeinen Prozentsatz darüber gibt, wie viele Prüfungen ich bis dahin bestanden haben muss. Oder ist denen das egal und die wollen nur allgemein wissen, ob ich überhaupt zur Uni gehe? Vielen Dank schonmal, Liebe Grüße

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anonym
beantwortet von Nenek am 14. Oktober 2009 12:38
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Hilfreichste Antwort

Für Deinen Studiengang gibt es einen Professor und einen Stellvertreter, die berechtigt sind, den Leistungsnachweis für das BAFöG-Amt auszustellen. Du gehst mit Deinen Leistungsnachweisen oder dem Transcript of Records (wo auch immer in Deinem speziellen Fall die bisher erbrachten Studien- bzw. Prüfungleistungen verzeichnet sind) zur Sekretärin des Professors; falls er keine hat, direkt zu ihm.

Da Du nachweisen musst, dass Du ordnungsgemäß studiert hast und da der Professor bescheinigen muss, dass Du wohl in angemessener, absehbarer Zeit Deinen Studienabschluss erreichen wirst, musst Du schon so viele Module wie möglich bestanden haben. Welche genau wird Dir der zuständige Professor bzw. die Sekretärin sagen. In unserem BAFöG-Amt haben wir z. B. auch ein Merkblatt für die Studierenden hinterlegt, an dem sie sich orientieren können.

Wenn Du ein oder zwei Module noch nicht bestanden hast, die keine Voraussetzungen für spätere Module sind und die Du daher parallel zu den "jetzigen" Modulen nachholen kannst, sollte es kein Problem sein.


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itsjustme333
beantwortet von itsjustme333 am 14. Oktober 2009 12:37
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hallo! die frage kann dir das bafög-amt beantworten, gibts ja an jeder uni. schau wann sie sprechzeiten haben. wenn du bis zur bestimmten frist nicht genügend scheine hast, dann wird das bafög gestrichen.- mir wurde im bafög-amt mal eine falsche ansage gemacht. dies hatte zur folge, dass ich in den semesterferien scheine ohne ende gemacht habe, um dann irgendwann zu erfahren, dass ich vorher doch genau im zeitlichen rahmen lag. im ersten moment habe ich mich geärgert, aber dafür konnte ich dann alles etwas langsamer angehen lassen und mich besser auf die diplprüfungen vorbereiten... soll heißen, selbst wenn du nicht genügend scheine hast, kannst du immer noch genügend machen..... manchmal ist ein gewisser druck hilfreich


anonym
beantwortet von Imera am 21. Oktober 2009 14:52
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frag mal im Bafögamt nach, meistens haben auch schon Formulare


PonyDusem
beantwortet von PonyDusem am 15. Oktober 2009 10:51
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Ich durfte für das Diplom in Wirtschaftswissenschaften nur mit 2 offenen Klausuren aus dem Hauptstudium ins 6. Semester, ansonsten wäre mein Bafög ab diesem Zeitpunkt komplett weg gewesen.

Solche Fragen kannst du dir übrigens auch selber beantworten, da die Beantwortung sich oft nicht nur von Hochschule zu Hochschule unterscheidet sondern auch oft innerhalb einer Hochschule zwischen den einzelnen Studiengängen.

Tipp: bei uns heißt das Ding "Studien- und Prüfungsordnung". Sollte jeder Student an der Wand hängen haben.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 15. Oktober 2009 09:04
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Sehr gutes Bafög-Forum:

www.studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/bafoegforum/start.asp

Da mal fragen ...


Tipp:

Lass Dir einen Tag Zeit damit, zu entscheiden, welche Antwort die hilfreichste ist, sonst verlieren andere potentielle Antworter die Lust, noch was zu schreiben.


anonym
beantwortet von Soquette am 14. Oktober 2009 12:31
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Ich studiere Wirtschaftswissenschaften. Allerdings im Bachelor-Studium. Ich habe halt nur einige Prüfungen geschoben, da ich es nie geschafft habe für 12 Prüfungen pro Semester zu lernen. :(


Phantom12
beantwortet von Phantom12 am 14. Oktober 2009 12:29
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Wir mussten damals so ca. 60 Prozent der Prüfungen fürs Vordiplom haben ...

Kommentar von 3adea3e654e49469f4b2cecfdd942266smallTanjarob am 14. Oktober 2009 12:31

Hätt ich ja nicht gedacht...Und was passiert, wenn man sagen wir mal 50 % hat...Bekommt mans dann gestrichen?

Kommentar von Nenek am 14. Oktober 2009 12:42

Auf jeden Fall wird dann daran gezwifelt, dass man das Studium noch in der vorgesehenen Zeit abschließen kann. Wenn daher der Leistungsnachweis verweigert wird und man keine anerkannte Begründung dafür hat, warum man so lange studiert, wird das BAFöG gestrichen.

Kommentar von Ce7dbace5b024dc4786de11a69df42acsmallPhantom12 am 15. Oktober 2009 15:01

Ja, dann wirds gestrichen. Das hieß glaube ich "Nachweis über ein ordnungsgemäßes Studium" Das bekam man vom Prüfungsamt ausgestellt, wenn eine gewisse Anzahl von Prüfungen abgelegt hatte.


anonym
beantwortet von Ramonette am 14. Oktober 2009 12:29
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Du musst die Orientierungsprüfung bestanden haben. Was studierst du denn?


Tanjarob
beantwortet von Tanjarob am 14. Oktober 2009 12:29
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Ich tipp mal eher, ob du zur Uni gehst. Ob du gut bist oder schlecht sollte damit nicht zusammen hängen. "Neee..du schreibst nur 4en...Hunger mal ne Woche" :-D


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